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Damit die Autofahrt mit einem Hund nicht zum Risiko wird

Im Auto mitfahrende Tiere, die nicht ordnungsgemäß gesichert sind, können den Fahrer ablenken oder bei einer Vollbremsung durch den Pkw-Innenraum geschleudert werden und so sich selbst oder andere Autoinsassen schwer verletzen. Autofahrer müssen deswegen von Gesetzes wegen dafür sorgen, dass der Transport eines Tieres keine Gefahr für sie selbst und für andere darstellt.

Wer einen Hund ungesichert im Auto mitnimmt, muss mit einem Bußgeld ab 35 Euro rechnen. Kommt es durch das ungesicherte Tier im Pkw zu einer Gefährdung im Straßenverkehr, ist der Eintrag eines Punktes im Flensburger Fahreignungsregister vorgesehen. Und das aus gutem Grund: So können unzureichend oder nicht gesicherte Tiere den Fahrer ablenken oder stören und so das Unfallrisiko erhöhen. Beispielsweise könnte das Tier in die Nähe von Lenkrad, Kupplung oder Pedale geraten und dadurch eventuell die Fahrzeugbeherrschung des Fahrers beeinträchtigen.

Im Falle eines Unfalles besteht zudem eine erhöhte Verletzungsgefahr für Mensch und Tier: Wie Crashtests ergeben haben, schleudert ein ungesicherter Hund mit einem Körpergewicht von zehn Kilogramm bei einer Geschwindigkeit von 40 Stundenkilometern bei einem Aufprall mit einer Wucht von 300 Kilogramm durch den Wagen. Wiegt der Hund 20 Kilogramm, beträgt die Aufprallwucht bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern sogar 600 Kilogramm. In beiden Fällen kann dies zu schweren bis hin zu tödlichen Verletzungen bei Hund und Autoinsassen führen.

Sicherheitsgurte für Hunde

Dies zeigt, wie wichtig es ist, dass Hunde, aber auch Katzen oder andere Tiere nur gut gesichert im Auto transportiert werden. Außerdem müssen Kfz-Fahrer auch gemäß den Paragrafen 22 und 23 der Straßenverkehrsordnung(StVO) eine Ladung, dazu zählt auch ein Tier, so verstauen und sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann.

Außerdem steht hier: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“

Zu einer ordnungsgemäßen Sicherung werden im Fachhandel entsprechende Hilfsmittel, wie spezielle Hundesicherheitsgurte, die dem Tier über Brust und Kopf gezogen und zusätzlich am Sicherheitsgurt befestigt werden, angeboten.

Die Beschaffenheit des Tiersicherheitsgurtes muss zur Größe, Kraft und Gewicht des Vierbeiners passen. Für kleinere Tiere reichen in der Regel Ösen aus Kunststoff, bei größeren sollten diese aus Metall sein. Ein Trenngitter im Fahrzeuginnenraum kann zusätzlich verhindern, dass das beförderte Tier den Fahrer ablenkt oder bei einer Kollision unkontrolliert umhergeschleudert wird.

Spezielle Transportboxen

Nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) ist eine stabile Transportbox, die es speziell für Hunde, Katzen und Kleintiere git, das Sicherste für die Fahrzeuginsassen und die Tiere, sofern die Box richtig im Fahrzeug platziert ist.

Damit eine solche Box nicht vom Sitz herunterfällt oder umherrutscht, können kleinere Modelle im Fußraum hinter den Vordersitze verstaut werden.

Größere Transportboxen sind am besten quer zur Fahrtrichtung im Laderaum eines Kombis oder bei einer Limousine direkt hinter einer Rücksitzlehne zu stellen. Sinnvollerweise sind die Boxen zusätzlich mit einem Gurt oder einem stabilen Laderaumtrenngitter zu sichern, da beispielsweise bei einem Aufprall die Festigkeit der Sitzlehne, hinter der die Box platziert wurde, eventuell nicht ausreicht.



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