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Damit die Rente auch nach einem Umzug ausgezahlt wird

Bei einem Wohnortwechsel sollte ein Rentenbezieher auf alle Fälle seine neue Wohnadresse dem zuständigen Rentenversicherungs-Träger melden. Anderenfalls könnte es zur Einstellung der Rentenauszahlung kommen.

(verpd) Zieht man als Rentner um und informiert den zuständigen Träger der Deutsche Rentenversicherung nicht zeitnah darüber, kann es sein, dass die Rentenzahlungen ausgesetzt werden. Das gilt selbst dann, wenn die Bankverbindung gleich geblieben ist.

Ein Umzug ist meist mit viel Arbeit und zahlreichen Formalitäten verbunden. So müssen diverse Unternehmen, bei denen man Kunde ist, wie Versicherer, Geldinstitute und Telefongesellschaften, aber auch Behörden und Institutionen wie das Einwohnermeldeamt, die Kfz-Zulassungsstelle und die Post über die neue Adresse informiert werden. Eine entsprechende Checkliste, wem man seine neue Wohnanschrift mitteilen sollte und was beim Umzug noch zu beachten ist, ist unter umziehen.de, einem Webportal der Deutschen Post abrufbar.

Wer eine gesetzliche Rente bezieht, darf zudem nicht vergessen, seine neue Postadresse zeitnah dem zuständigen Rentenversicherungs-Träger oder dem Rentenservice der Deutschen Post mitteilen. Dies gilt auch, wenn ein Rentenbezieher dauerhaft in ein Alters- oder Pflegeheim umzieht.

Keine aktuelle Postadresse – keine Rentenauszahlung

Werden nämlich Briefe des Rentenversicherungs-Trägers an die bisherige Postadresse des Rentenbeziehers nicht zugestellt und ist auch eine Adressermittlung seitens der Rentenversicherung erfolglos, kann die Rentenauszahlung gestoppt werden. Die Rentenzahlungen werden dann so lange eingestellt, bis die neue Wohnadresse dem Rentenversicherungs-Träger bekannt ist. Dies gilt laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) selbst dann, wenn die bisherige Bankverbindung, auf das die Rente überwiesen wird, gleich geblieben ist.

Zur Mitteilung der neuen Wohnadresse, aber auch einer geänderten Bankverbindung gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann man eine solche Änderung beim Rentenservice der Deutschen Post persönlich mitteilen, in dem man das entsprechende downloadbare Formular ausdruckt und ausgefüllt bei einer Filiale der Deutschen Post abgibt. Es ist aber auch möglich, das genannte Formular per Post direkt an den zuständigen Rentenversicherungs-Träger zu versenden.

Zum anderen ist eine Änderung der Wohnadresse und/oder der Bankverbindung auch online beim Rentenservice der Deutschen Post möglich. Bei individuellen Fragen rund um die gesetzliche Rente hilft der zuständige Rentenversicherungs-Träger über die kostenlose Telefonservice-Hotline des DRV (Telefon 0800 100048070) oder auch über die DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen vor Ort weiter.



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