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Damit die Weihnachtsware ausreichend geschützt ist

Die Lagerbestände vieler Händler schwanken je nach Jahreszeit. Insbesondere im Herbst wird beispielsweise für das zu erwartende Weihnachtsgeschäft mehr Ware gelagert als sonst. Der Versicherungsschutz muss jedoch auch für ein volles Warenlager passen, damit im Schadenfall der entstandene Verlust adäquat ersetzt wird.
Viele Groß- und Einzelhandelsgeschäfte haben im Herbst im Hinblick auf das bevorstehende Weihnachtsgeschäft oft die meisten Waren und damit den höchsten Warenwert des Jahres im Lager. Prinzipiell ist wichtig, dass auch zu dieser Zeit der gesamte Bestand tatsächlich ausreichend abgesichert ist. Anderenfalls könnte eine zu niedrige Versicherungssumme beispielsweise bei einem Totalschaden durch Brand zum finanziellen Ruin der Firma führen.

Der Grund: Liegt eine Unterversicherung vor, ist also der Gesamtwert der am Schadentag vorhandenen Ware höher als die vereinbarte Versicherungssumme in der Geschäfts-Inhaltsversicherung, übernimmt der Versicherer nur einen Teil des tatsächlich entstandenen Schadens. Auch wenn nur ein Teil der Ware zu Schaden kommt und die Schadensumme zwar unter der Versicherungssumme, der gesamte vorhandene Warenwert aber darüber liegt, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall würde man ebenfalls den Schaden nur anteilig ersetzt bekommen.

Mehr Ware – höheres Risiko
Eine solche Unterversicherung entsteht beispielsweise, wenn die Umsätze laufend steigen, die Geschäftsinhalts-Versicherung jedoch schon lange nicht mehr den aktuellen Anforderungen angepasst wurde. Aber eben auch, wenn in diesem Jahr mehr Weihnachtsware eingekauft wurde als in den Vorjahren. In diesen Fällen müssen solche Veränderungen dem Versicherer angezeigt werden, damit nicht der ganze Versicherungsschutz in Gefahr gerät.

Auch bei einer Sortimentsumstellung sollte mit dem Versicherer Rücksprache gehalten werden. Manche Artikel erhöhen nämlich das Risiko für die Assekuranz derart, dass zusätzliche Sicherungen oder höhere Prämien erforderlich sind. Wer erst im Schadenfall feststellt, dass die Versicherungssumme niedriger ist als der Warenwert, hat das Nachsehen, denn dann besteht für diesen Versicherungsfall kein ausreichender Versicherungsschutz.

Zeitnahe Meldung unabdingbar
Daher ist es unbedingt erforderlich, bereits vor oder zumindest zeitnah zu einer Risikoerhöhung durch die Lagerung von mehr oder teureren Waren oder einer Sortimentsumstellung die entsprechende Veränderung dem Versicherer zu melden.

In vielen Fällen reicht es bereits, seinen Vermittler über den veränderten Warenbestand telefonisch zu informieren. Dieser wird dann in der Regel einen Änderungsantrag aufnehmen oder veranlassen, dass der Versicherer umgehend den Versicherungsumfang bedarfsgerecht ändert und die Höhe des Versicherungsschutzes bestätigt. 

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