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Damit ein Notfall in den Bergen keine Kostenfalle wird

Egal ob beim Skifahren oder Bergwandern, wer aus irgendeinem Grund eine Rettung in den Bergen benötigt, muss den Einsatz je nach Vorfall ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst zahlen – und solche Rettungskosten können schnell mehrere Tausend Euro betragen.

(verpd) Ein unerwarteter Wetterumschwung, ein plötzlich auftretendes schweres Gesundheitsleiden, ein Lawinenabgang, ein Sturz, fehlende Kondition – es gibt zahlreiche Ursachen, warum man in den Bergen auf eine Bergung oder Rettung angewiesen sein kann. Doch nicht immer übernimmt die gesetzliche Krankenkasse oder der Staat je nach Rettungsart und -ort derartige Rettungseinsätze. Daher sollte man vor einer Bergtour prüfen, inwieweit der bestehende Versicherungsschutz auch für solche Notfälle Kostenschutz gewährleistet.

Ob die Kosten einer Bergrettung der Gerettete aus der eigenen Tasche zahlen muss oder nicht, hängt von mehreren Kriterien ab. Zum einen spielen die Art des Notfalles sowie die Art des notwendigen Transportmittels zur Rettung oder Bergung eine Rolle. Zudem kommt es auch darauf an, in welchem Land sich der Notfall ereignet hat.

Kostenrisiko in Deutschland …

In Deutschland gilt: Ist aus medizinischen Gründen eine Rettung mit einem Rettungswagen oder Hubschrauber notwendig, zum Beispiel weil der Betroffene in den Bergen verunfallte oder plötzlich erkrankte, übernimmt dies in der Regel die gesetzliche (GKV) oder private (PKV) Krankenversicherung.

Dies gilt allerdings nicht für Hubschraubereinsätze, die nur deshalb notwendig sind, weil sich der Betroffene in einem unwegsamen Gelände aufhält und nicht direkt vom Rettungswagen erreicht werden kann, aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes jedoch ein Krankenwagen gereicht hätte. Im Falle einer solchen Bergung müsste der Gerettete die anteiligen Kosten für den Hubschraubereinsatz selbst tragen.

Auch wer zwar unverletzt ist, aber eine Bergung benötigt, weil er sich verirrt hat, aus konditionellen oder wetterbedingten Gründen nicht zurückkehren kann oder bei einem Lawinenabgang vermutlich verschüttet wurde, muss eventuell die notwendigen Such- und Bergungskosten selbst bezahlen.

… und insbesondere auch im Ausland …

Zwar gibt es in einigen EU-Ländern und in der Schweiz zwischenstaatliche Abkommen zur Kostenübernahme durch die GKV für eine notwendige (Berg-)Rettung. Der Kostenersatz richtet sich jedoch häufig nach dem dort geltenden Landesrecht. In einigen Ländern sind entsprechend dem dort geltenden Recht jedoch manche Rettungskosten, die in Deutschland komplett durch die GKV abgedeckt sind, ganz oder auch anteilig vom Geretteten alleine zu tragen.

Einen Überblick dazu liefern die Merkblätter zu verschiedenen Ländern, die in einem Webportal des GKV-Spitzenverbandes kostenlos abrufbar sind. Für die Schweiz gilt beispielsweise, dass Betroffene Rettungskosten, auch wenn sie medizinisch bedingt sind, bis 5.000 Schweizer Franken (rund 4.300 Euro) im Jahr zur Hälfte selbst zahlen müssen. Rettungskosten, die diese 5.000 Schweizer Franken übersteigen, sind komplett vom Betroffenen zu tragen. Rechtliche Details sind dazu auch beim schweizerischen Bundesamt für Gesundheit abrufbar.

In Österreich werden nach den dort geltenden Rechtsvorschriften sowohl alle Bergungskosten als auch bei Unfällen in den Bergen die Beförderung ins Tal mit dem Hubschrauber, dem Akia sowie dem Schneemobil nicht übernommen. Konkret gilt gemäß Paragraf 131 Absatz 4 des Allgemeinen Sozialversicherungs-Gesetzes in Österreich: „Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt.“

… sowie beim Krankenrücktransport

Übrigens werden auch die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Deutschland in der Regel nicht von der GKV übernommen. Darauf weist explizit auch der GKV-Spitzenverband in allen Merkblättern zu den verschiedenen Ländern hin. Eine Absicherung des zum Teil sehr hohen Kostenrisikos von Rettungs-, Bergungs- und Sucheinsätzen im In- und Ausland sowie des Krankenrücktransportes nach Deutschland ist jedoch möglich.

Mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung lassen sich je nach Vertragsvereinbarung im Ausland anfallende medizinisch notwendige Kosten wie Arzt- und Klinikkosten, Rettungs-, Such- und Bergungskosten sowie Krankenrücktransport-Kosten absichern. Zudem können in einer privaten Unfallversicherungs-Police meist optional auch Bergungs- und Suchkosten, die im In- oder auch im Ausland anfallen, mitversichert werden.



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