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Damit eine Krankheit auf Reisen nicht zur Kostenfalle wird

Die wichtigste private Zusatzversicherung im Ausland ist die Auslandsreise-Krankenversicherung, denn es besteht zwar innerhalb Europas für gesetzlich Krankenversicherte ein gewisser Versicherungsschutz, dennoch ist vieles nicht abgedeckt. Zudem verlangen zahlreiche Ärzte und Kliniken im Ausland für eine medizinische Behandlung Geld im Voraus.
Prinzipiell erstattet die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) anfallende Krankheitskosten nur in den Ländern der Europäischen Union (EU) und anderen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungs-Abkommen im Rahmen der Krankenversicherung besteht.

Der Umfang des Versicherungsschutzes entspricht den Leistungen, welche die Bürger des jeweiligen Landes durch eine dort bestehende gesetzliche Krankenversicherung erhalten würden. In einigen Ländern ist jedoch oft nur eine Grundversorgung gegeben, die nicht mit der Absicherung im Krankheitsfall in Deutschland vergleichbar ist.

Nicht alle Krankheitskosten sind gesetzlich abgesichert
So sind in vielen Ländern zahlreiche Zuzahlungen oder Selbstbeteiligungen für medizinische Behandlungen vorgeschrieben, die im Gegensatz zu Deutschland dort nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher auch nicht von der deutschen GKV erstattet werden. Die Merkblätter „Urlaub im Ausland“, herunterladbar beim GKV-Spitzenverband, informieren, was in den einzelnen Ländern versichert ist und was nicht, also auch nicht zum Versicherungsumfang im Rahmen des Sozialversicherungs-Abkommens gehört.

Zudem muss ein Kranker im Ausland oftmals diverse Kosten für eine ärztliche oder stationäre Behandlung im Voraus bar bezahlen, selbst wenn er die heimische Krankenversicherungs-Karte und damit die auf der Rückseite integrierte Europäische Krankenversicherungs-Karte (EHIC) vorzeigt.

Des Weiteren wird ein Krankenrücktransport aus dem Ausland in die Bundesrepublik in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ohne finanzielles Risiko verreisen
Aufgrund des hohen Kostenrisikos im Falle einer notwendigen medizinischen Behandlung im Ausland empfehlen auch die gesetzlichen Krankenkassen den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Denn diese bietet im Vergleich zur Europäischen Krankenversicherungs-Karte einen deutlich umfassenderen Versicherungsschutz. Zum Beispiel ist in einer solchen Police im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung üblicherweise auch ein Rücktransport nach Deutschland bei medizinischer Notwendigkeit abgedeckt.

Je nach Vertragsvereinbarung werden durch die Auslandsreise-Krankenversicherung unter anderem auch die Behandlungskosten, die ein Versicherter im Ausland nach Krankheit oder Unfall aus der eigenen Tasche bezahlt hat, erstattet. Wichtig dabei ist, dass der Versicherte diese Kosten durch entsprechende Quittungen belegen kann.

Oftmals ist es auch möglich, dass Ärzte oder Krankenhäuser direkt mit dem privaten Krankenversicherer abrechnen. Meist erhalten die Versicherten dazu vom Versicherer für jedes Land entsprechende Anlaufstellen und Telefonnummern genannt, um eine schnelle Behandlung unbürokratisch und ohne Vorauszahlung zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig bei notwendigen teuren Operationen oder längeren Krankenhausaufenthalten, die leicht einen fünf- bis sechsstelligen Betrag kosten können.

Einschlüsse und Ausschlüsse
Welche ärztlichen Leistungen von einer Auslandsreise-Krankenversicherung übernommen werden, hängt vom Versicherungsumfang des jeweiligen Tarifes ab.

Beispielsweise können die Kosten für Arznei- und Verbandmittel sowie für Heil- und Hilfsmittel, aber auch für bestimmte Naturheilverfahren, für eine Röntgendiagnostik sowie Wegegebühren zum nächstgelegenen Arzt mit eingeschlossen werden. Bei Sehhilfen und Zahnbehandlungen werden oft limitierte Höchstbeträge oder anteilige Behandlungskosten erstattet.

Voraussehbare Operationen sind üblicherweise nicht versichert, das heißt, die Auslandsreisekranken-Police übernimmt nicht die Kosten für Operationen wie zum Beispiel von Schönheitsoperationen, die geplanterweise im Ausland durchgeführt werden sollen. Prinzipiell müssen die gesundheitlichen Probleme unvorhergesehen eintreten, damit Versicherungsschutz besteht.

Was bei längerer Reisedauer zu beachten ist
Allen, die regelmäßig ins Ausland reisen, empfiehlt sich eine Ganzjahres-Police, denn dann sind alle Reisen – sofern die einzelne Reise nicht länger als sechs Wochen dauert – automatisch versichert, ohne dass man sich vor jedem Urlaub darum kümmern muss.

Ist die Reisedauer länger als sechs Wochen, muss dies meist gesondert mit dem Versicherer vereinbart werden, damit Versicherungsschutz besteht.

Dienstliche Reisen sind nicht in jeder Reise-Police abgesichert. Daher ist darauf zu achten, dass der zutreffende Reisezweck – also ob Privat- oder Geschäftsreise – auch im Vertrag mitversichert ist.


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