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Damit Energieeffizienz nicht den Versicherungsschutz mindert

In privaten Haushalten werden nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur (Dena) rund 85 Prozent des gesamten Energiebedarfs für Heizen und Warmwassererwärmung verbraucht. Dieser Energiebedarf lässt sich nach Meinung der Dena-Experten auf 20 Prozent durch fachgerechtes Modernisieren und den Einsatz moderner Gebäudetechnik senken. Allerdings können dadurch auch neue Risiken und geänderte Gebäudewerte entstehen, die entsprechend abgesichert gehören.
Es gibt zahlreiche Maßnahmen, um den Energiebedarf eines Wohnhauses zu reduzieren, vom Ersatz alter Heizkessel und Öfen durch moderne Heizanlagen über den Einbau von Fenstern mit Wärmeschutzverglasung bis hin zur Dämmung einzelner Gebäudeteile oder des ganzen Hauses. Die Deutsche Energie-Agentur bietet hierzu diverse Informationen unter www.zukunft-haus.info an.

Doch jede Änderung am Haus kann zum einen den Gebäudewert erhöhen, aber auch zu Risiken führen, die im Ernstfall die finanzielle Existenz gefährden.

Für die Zeit der Sanierung
Wer sein Haus sanieren möchte, sollte sich für die Zeit der Umbaumaßnahmen besonders absichern, um im Ernstfall nicht ein finanzielles Desaster zu erleben. Grundsätzlich können Bauherren nämlich für alle Gefahren haftbar gemacht werden, die von ihrer Baustelle ausgehen – egal ob herunterfallende Bauteile einen vorbeigehenden Passanten treffen oder nicht ordnungsgemäß abgesichertes Baumaterial auf dem Gehweg zu einem Unfall führt.

Eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung übernimmt berechtigte Ansprüche von Geschädigten, wehrt aber auch unberechtigte Forderungen ab. Wer für Zigtausend Euros Baumaterial angeschafft hat, bekommt keinen Cent, wenn dieses durch Hagel, Sturm oder auch durch mutwillige Beschädigung Dritter beschädigt wird. Mit einer Bauleistungs-Versicherung lassen sich diese und andere Risiken absichern.

Nach der Sanierung
Ist die Sanierung abgeschlossen, erhöht beispielsweise ein Wärmedämmverbundsystem, umgangssprachlich auch Vollwärmeschutz genannt, oder eine angebaute Solaranlage den Wert des Hauses. Wird diese Sanierungsmaßnahme nicht der bestehenden Gebäudeversicherung gemeldet, kann es leicht zur Unterversicherung kommen, da der Wert des Gebäudes nach der abgeschlossenen Sanierung im Gegensatz zu vorher höher ist.

Im Schadenfall prüft der Versicherer, welchen Wert das Gebäude am Schadentag tatsächlich gehabt hat. Ist diese Summe höher als die vereinbarte Versicherungssumme, besteht eine Unterversicherung und der Versicherer muss im Schadenfall nur eine Schadenleistung entsprechend dem versicherten Anteil erbringen.

In der Planungsphase
Prinzipiell ist es daher ratsam noch vor Beginn der Sanierungsarbeiten mit einem Versicherungsfachmann zu sprechen, welcher Versicherungsschutz geändert oder zusätzlich benötigt wird.

Gut zu wissen: Nicht alles kostet gleich eine Mehrprämie. So beinhaltet beispielsweise eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, die für ein Einfamilienhaus oftmals kostenlos in der privaten Haftpflicht-Police enthalten ist, ohne Aufpreis einen Bauherrenhaftpflicht-Schutz bis zu einer bestimmten Bausumme. In manchen Fällen spart man sogar Geld: Wer beispielsweise in der Vergangenheit mit Öl und nun mit Pellets heizt, kann sich die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, die für die Ölheizung noch sinnvoll war, sparen. 

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