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Damit Fahrraddiebe keinen Erfolg haben

Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes werden jedes Jahr über 326.000 Fahrraddiebstähle angezeigt. Die Dunkelziffer der geklauten Velos dürfte der Polizei zufolge sogar um einiges höher sein. Was der Einzelne tun kann, damit sein Fahrrad nach Möglichkeit nicht geklaut wird.
Die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen liegt nur bei etwa zehn Prozent, das heißt 90 von 100 beklauten Fahrradbesitzern erhalten ihr Eigentum nicht mehr zurück. Von den im Durchschnitt jedes Jahr rund 326.000 gestohlenen Fahrräder bleiben somit 293.400 Bikes verschwunden. Doch jeder Fahrradbesitzer kann selbst Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um das Diebstahlrisiko zu mindern.

Expertenaussagen zufolge sind insbesondere Bahnhöfe und größere Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, aber auch Abstellplätze vor Universitäten, Freizeiteinrichtungen, Geschäften und Lokalen besonders beliebte Stellen für Raddiebe. Daher sollten, wenn möglich, solche Plätze gemieden oder zumindest ein gesicherter Abstellplatz, der gut beleuchtet und einsehbar ist, benutzt werden.

Diebstahlsicher abstellen
Laut der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes zeigen Untersuchungen, die als repräsentativ angesehen werden können, dass rund jedes sechste gestohlene Fahrrad ungesichert abgestellt war. Prinzipiell sollte ein Fahrrad daher auch bei einem kurzen Stopp immer abgeschlossen werden, denn das vermindert das Diebstahlrisiko erheblich.

Wichtig ist, dass man das Rad nicht einfach nur abschließt, denn oft wird es dann beispielsweise weggetragen oder auf einen Autohänger geladen und weggefahren – und das Schloss später in Ruhe geknackt. Besser ist es, das Fahrrad an einen stabilen Gegenstand zu ketten, bei dem es nicht von oben herausgehoben werden kann.

Dabei sollte nicht nur das Hinter- oder Vorderrad an einen Gegenstand gesperrt werden, denn dann besteht die Gefahr, dass der Dieb das Rad abmontiert und das restliche Fahrrad mitnimmt. Es ist daher empfehlenswert, das Fahrrad am Rahmen anzuketten. Zudem ist es zweckmäßig, dass zwischen dem Schloss, dem Fahrrad und dem Gegenstand, an dem es angeschlossen wird, möglichst wenig Platz bleibt, da so ein Aufstemmen des Schlosses verhindert werden kann.

Nicht jedes Fahrradschloss schützt wirklich
Ein hoher Diebstahlschutz besteht auch, wenn der Rahmen sowie das Vorder- oder Hinterrad mit einem Schloss gemeinsam abgesperrt werden. Ein einfaches Mittel gegen das oft von Langfingern ausgeübte Lockpicking, bei dem sie das Schloss mit einem Spezialwerkzeug öffnen, ist es, die Schlossöffnung beim Abschließen nach unten zu richten.

Bei den Fahrradschlössern gibt es erhebliche Qualitätsunterschiede. Einen hohen Diebstahlschutz bieten nach Polizeiangaben nur besonders massive Stahlketten, Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Auch ummantelte Ketten-, Falt- und andere Spezialschlösser sind nach Expertenmeinung sicherer als Spiralkabelschlösser oder als günstige Nummern-, Rahmen- und dünne Kabelschlösser.

Einige Fahrradschloss-Hersteller geben auf ihren Produkten auch Sicherheitsklassen an: Je höher die angegebene Klasse, desto besser ist die Diebstahlsicherheit.

Codieren schützt doppelt
Die Polizei rät neben dem Diebstahlschutz sein Rad codieren und/oder registrieren zu lassen sowie die Daten in einen Fahrradpass einzutragen. Für Diebe ist es nämlich schwerer, ein codiertes Fahrrad ohne Eigentumsnachweis zu verkaufen. Zudem sind die Chancen nach einem Diebstahl höher, dass der Besitzer ein aufgefundenes codiertes und/oder registriertes Rad wiederbekommt.

Bei der Codierung wird für jedes Fahrrad eine individuelle Ziffernfolge festgelegt und in den Rahmen eingraviert, die nicht ohne Beschädigung des Rahmens entfernt werden kann. Gegen Eigentumsnachweis und teils gegen einen kleinen Unkostenbeitrag codieren diverse Fahrradhändler, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und andere Institutionen das Rad. Wo ein solcher Service ortsnah angeboten wird, kann bei der Polizei erfragt werden.

In einigen Fällen, wie zum Beispiel bei Karbon- oder Leichtbaurädern, kann der Code wegen der Materialeigenschaften des Rades nicht eingraviert werden. Außerdem verwehren manche Fahrradhersteller die Garantie für das Rad, wenn der Radrahmen graviert wurde. In diesen Fällen, aber auch als Zusatz zur Codierung, lässt sich ein Rad registrieren. Dazu werden Rahmennummer, Marke, Modell, Farbe und weitere Details des Rades erfasst. Eine solche Registrierung ist bei vielen Polizeistellen kostenlos möglich.

Fahrradpass als App
Die genannten Fahrraddaten können auch in einem Fahrradpass, den es entweder bei der Polizei oder beim Fahrradfachhändler gibt, eingetragen werden. Einen Fahrradpass zum Ausfüllen sowie zusätzliche Tipps und weitere Details rund um das Thema Fahrraddiebstahl sind in einer kostenlos online herunterladbaren Broschüre der Polizei enthalten.

Tipp: Den Fahrradpass gibt es von der Polizei auch als kostenlose App für iPhones sowie Android-Smartphones.

Mittlerweile werden im Internet und im Fahrradfachgeschäft auch elektronische Kennzeichnungen, also ein Mikrochip, der die wesentlichen Daten des Fahrrades und des Eigentümers enthält und am Fahrradrahmen angebracht werden kann, angeboten. Weitere Informationen zum Diebstahlschutz und zur Fahrradcodierung gibt es als herunterladbare Broschüre bei der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes sowie im Webauftritt des ADFC.

Der richtige Versicherungsschutz für das Rad
Wird ein Fahrrad trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gestohlen, ersetzt eine bestehende Fahrradversicherung zumindest den finanziellen Schaden. Jährlich zahlen die Versicherer laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in Deutschland rund 80 bis 100 Millionen Euro an ihre Kunden aus, weil ihr Fahrrad gestohlen wurde. Ein großer Anteil der Bestohlenen hat allerdings keine Versicherung, die für den Schaden aufkommt.

Ein Fahrrad kann entweder über die Hausratversicherung oder über spezielle Fahrradversicherungs-Policen abgesichert werden. In manchen Hausrat-Policen besteht jedoch je nach vereinbarten Bedingungen nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein Versicherungsschutz für das Bike, wenn es in dieser Zeit nicht genutzt wird. Zudem kann es eine Einschränkung des Versicherungsschutzes auf die im Versicherungsschein genannten Orte wie Wohnung, Garage und Keller geben.

Viele Versicherer bieten allerdings gegen einen kleinen Aufpreis einen umfassenderen Schutz in der Hausratversicherung oder auch in einer speziellen Fahrradversicherung an, die keine derartigen Einschränkungen hat. 

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