ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Damit man als Verbraucher zu seinem Recht kommt

Nicht jedes Alltagsgeschäft, vom Kaufvertrag einer Ware bis hin zu beauftragten Handwerkern oder abgeschlossenen Verträgen mit Dienstleistern, verläuft für den betroffenen Verbraucher zur Zufriedenheit. Wer seine Rechte kennt, kann sich wehren und eventuell Forderungen fristgerecht stellen.

(verpd) Probleme nach einem Warenkauf, falsche Mietnebenkosten-Abrechnungen, fehlerhaft durchgeführte Autoreparaturen bis hin zu horrenden Stornogebühren für eine nicht angetretenen Reise – die Liste der möglichen Alltagsärgernisse ist lang. Doch jeder Verbraucher hat bestimmte Rechte gegenüber seinen Vertragspartnern, um sich gegen ungerechtfertigte Benachteiligungen, aber auch gegen unseriöse Machenschaften zur Wehr zu setzen. Ein Webportal eines Bundesministeriums informiert umfassend über die entsprechenden Verbraucherrechte.

Jeder schließt im Laufe der Zeit zahlreiche Alltagsverträge ab, vom Warenkauf über die Beauftragung von Handwerkern bis hin zu Verträgen mit Versicherungen, Banken, Energie- und Telekommunikations-Dienstleistern sowie Reise- und Mietverträgen. Nicht immer ist man jedoch mit der Lieferung oder Leistung des Vertragspartners zufrieden.

Verbraucher sollten daher wissen, was ihnen zum Beispiel im Falle einer mangelhaften Ware oder einer ungenügenden Leistung des Vertragspartners zusteht und wie sie diese Verbraucherrechte einfordern können. Entsprechende Informationen enthält beispielsweise das Verbraucherportal „Wissen wappnet“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Von Kaufverträgen und der Internetsicherheit …

Das genannte Portal bietet umfangreiches Hintergrundwissen zu den Rechtsgrundlagen und enthält Praxisbeispiele sowie Tipps zu den Themen „Konsum im Alltag“, „Finanzen und Versicherungen“, „Urlaub und Reisen“, „Digitales und Telekommunikation“ und „Wohnen und Energie“. Abgerundet wird das Portal durch weiterführende Links sowie kostenlos downloadbare Musterbriefe und Broschüren. Unter anderem wird der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklärt.

Zudem erfährt man, in welchen Fällen beim Warenkauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt und was dies konkret bedeutet, aber auch wie man gegen unerlaubte Werbeanrufe oder ungerechtfertigte Rechnungen vorgehen kann. Es wird außerdem ausführlich darauf eingegangen, worauf man beim Onlineshopping achten sollte und welche besonderen Verbraucherrechte hier gelten. Enthalten sind auch Tipps und weiterführende Links rund um die eigene Sicherheit bei der Internetnutzung und beim Umgang mit sozialen Netzwerken.

… bis hin zum Schlichtungsverfahren und der Produktsicherheit

Der Bereich „Verbraucher-Informationen“ informiert, welche Anlauf- und Beratungsstellen es speziell für Verbraucher gibt, zum Beispiel wenn Probleme mit Vertragspartnern auftreten. Erklärt wird diesbezüglich unter anderem, wie sich im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens Streitigkeiten mit einem Unternehmen kostenlos außergerichtlich klären lassen. Zudem gibt es Informationen rund um das Thema Produktsicherheit, aber auch zu Rückrufen gefährlicher Produkte.

Wer wissen möchte, wofür die verschiedenen Produktsiegel, die es beispielsweise für Lebensmittel, Textilien und Reinigungsmittel gibt, stehen, erfährt dies unter www.siegelklarheit.de sowie der dazugehörigen App des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Auskünfte zu Labels enthält auch das vom BMVJ geförderte Webportal der Verbraucher Initiative e.V. www.label-online.de sowie die entsprechende App.

Kostenschutz bei Rechtsstreitigkeiten

Übrigens, eine Privatrechtsschutz-Versicherung hilft sicherzustellen, dass man seine Rechte als Verbraucher ohne Kostenrisiko notfalls gerichtlich durchsetzen kann. So sind zum Beispiel im Rahmen des Vertragsrechtsschutzes, der in der Regel in einer solchen Police enthalten ist, Streitigkeiten aus diversen Verträgen, die Verbraucher abschließen, wie Kaufverträge für Gebrauchsgegenstände oder auch Reiseverträge mitversichert.

Um sicherzugehen, dass die bestehende Rechtsschutzpolice mögliche Anwalts- und Prozesskosten für einen Streitfall übernimmt, sollte man am besten vor dem ersten Anwaltstermin eine entsprechende Leistungszusage beim Rechtsschutzversicherer einholen. Viele Rechtsschutzversicherer übernehmen auch die Kosten für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren im Rahmen einer Mediation, beispielsweise bei Konflikten mit dem Arbeitgeber, und/oder unterstützen mit einer Beratungshotline zu rechtlichen Fragen.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen