ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Darauf ist beim Wechsel der Kfz-Versicherung zu achten

In der Regel kann man eine bestehende Kfz-Versicherung bis spätestens 30. November kündigen, um bis zum 1. Januar zu einem anderen Kfz-Versicherer zu wechseln. Doch nicht immer bietet der auf den ersten Blick günstigere Vertrag auch die gleichen Konditionen wie der bisherige. Im Schadenfall kann es unter Umständen sogar zu teuren Überraschungen kommen.

Die Zeiten, als bei der Kfz-Haftpflicht-, der Voll- oder der Teilkaskoversicherung jeder Versicherer nahezu den gleichen Versicherungsumfang angeboten hat, sind längst vorbei. Daher ist es gar nicht mehr so einfach, die passende Autoversicherung für seine Ansprüche zu finden, denn die versicherten Risiken können sich je nach Kfz-Tarif stark unterscheiden.

Auch die angebotenen Rabatte, wenn bestimmte Vorgaben, wie beispielsweise die nächtliche Unterbringung des Autos in eine Garage oder der Verzicht auf eine freie Werkstattwahl nach einem Kaskoschaden eingehalten werden, oder andere Kriterien gelten, sind je nach Versicherer anders.

Zwei Kfz-Verträge, zwei unterschiedliche Versicherungsumfänge

In den wenigsten Fällen reicht heutzutage deshalb die reine Prämienangabe aus, um einen für die persönlichen Bedürfnisse und Merkmale passenden Vertrag aus den unzähligen Tarifkombinationen zu finden.

Damit der Versichererwechsel keine Nachteile mit sich bringt, sollte der Versicherungsumfang des bisherigen Vertrages mit dem neuen Angebot detailliert verglichen werden, denn deutliche Unterschiede sind durchaus denkbar.

Während manche Kfz-Tarife beispielsweise automatisch im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Mallorca-Deckung und in der Kaskoversicherung eine Mitversicherung von Marderbissen oder eine Neupreisentschädigung beinhalten, ist dies bei anderen nicht der Fall oder kostet eine Zusatzprämie.

Mallorca-Deckung

Verursacht man mit einem Mietwagen einen Unfall, so tritt die Autohaftpflicht-Versicherung des Vermieters ein. Im Ausland liegen die gesetzlichen Versicherungssummen jedoch oft deutlich niedriger, als man es von Deutschland her kennt.

Die sogenannte Mallorca-Deckung sichert den Mietwagen in der Haftpflicht-Versicherung so ab wie das eigene Fahrzeug in Deutschland. Sie sorgt so dafür, dass man bei großen Schäden die Differenz zwischen Schadenhöhe und der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme des Landes nicht aus der eigenen Tasche zahlen muss.

Neupreisentschädigung

Erleidet man mit seinem Kfz einen Totalschaden oder wird es gestohlen, erstattet der Autoversicherer den Neupreis an den Versicherungskunden, wenn das Fahrzeug ein bestimmtes Alter nicht überschritten hat. Die Altersgrenze ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen drei Monaten und zwei Jahren nach Erstzulassung.

Was es bei Rabatten zu bedenken gibt

Wenn auch Rabatte für diverse vorhandene oder einzuhaltenden Vorgaben und Kriterien wie Einzelfahrerrabatt, Garagenrabatt, Partnerrabatt, Wenigfahrerrabatt und vieles mehr auf den ersten Blick verlockend klingen, sind diese Prämienvergünstigungen mit Vorsicht zu genießen.

Denn die Voraussetzungen für eine solche Vergünstigung müssen auch erfüllt werden. Wer beispielsweise angibt, nur selbst zu fahren, muss dies auch konsequent einhalten.

Die Strafen für falsche oder nicht eingehaltene Angaben reichen bis zu einer Höhe von zwei vollen Jahresprämien und können im Kaskobereich sogar zu Leistungskürzungen führen.

Damit das Auto lückenlos versichert bleibt

Prinzipiell können Kfz-Versicherungsverträge mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsablauf gekündigt werden. Da das Versicherungsjahr der meisten Autoversicherungs-Verträge normalerweise am 31. Dezember eines jeden Jahres endet, bedeutet dies, dass die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer sein muss. Um einen Nachweis zu haben, sollte eine Kündigung per Einschreiben erfolgen. Sinnvoll ist es auch, mit der Kündigung eine schriftliche Kündigungsbestätigung beim Versicherer anzufordern.

Wichtig ist, dass der neue Kfz-Vertrag nahtlos ab dem Kündigungstermin des Vorvertrags Versicherungsschutz bietet. Bei einem Versichererwechsel informiert in der Regel der neue Versicherer nach Antragstellung automatisch die Zulassungsstelle über den Zeitpunkt, wann der Versicherungsschutz beginnt. Besteht kein nahtloser Übergang, darf das Auto in der Zeit zwischen dem Vertragsablauf des alten und dem Beginn des neuen Vertrages nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Übrigens kann ein Versicherer, bei dem im Rahmen eines Versicherungswechsels ein neuer Kfz-Antrag gestellt wird, eine gewünschte Kaskoversicherung auch ablehnen, wenn der Antragsteller beispielsweise in der Vergangenheit bereits mehrere Kaskoschäden hatte. Dann hätte der schadenträchtige Fahrer nur noch Schutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen