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Das Altersarmutsrisiko steigt, wenn das Rentenniveau sinkt

Welchen Zusammengang es zwischen einem sinkenden Rentenniveau und dem Armutsrisiko gibt, und wie sich dies konkret auswirken könnte, zeigt eine aktuelle von Wissenschaftlern erstellte Studie.

(verpd) Sinkt das Rentenniveau unter die bis 2025 gesetzlich festgelegte Haltelinie von 48 Prozent, auf dann 43 Prozent bis zum Jahr 2045, wie vorausberechnet, steigt das Armutsrisikoquote bei den über 65-Jährigen um rund ein Fünftel an. Dies verdeutlicht eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die sich mit der Frage beschäftigt hat, wie sich ein niedriges Rentenniveau auf die Altersarmut auswirkt.

Wie dem Rentenbericht 2018 der Bundesregierung zu entnehmen ist, wird aktuell aufgrund einer zunächst stabilen Entwicklung des Beitragssatzes und der gesetzlich festgelegten Haltelinie beim Sicherungsniveau (Rentenniveau) ein Absinken unter 48 Prozent bis zum Jahr 2025 verhindert. Wie Vorausberechnungen bis zum Jahr 2032 ergeben haben, sinke laut Bericht dann das Sicherungsniveau stufenweise auf 45,8 Prozent bis 2030 beziehungsweise 44,9 Prozent bis 2032.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) hat sich im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) diesen Themas angenommen und anhand vier unterstellter Szenarien untersucht, wie sich ein sinkendes Rentenniveau auf das Altersarmutsrisiko voraussichtlich auswirken wird. Von Armut bedroht gelten Personen, deren Einkommen unter der Armutsgefährdungs-Schwelle – das sind weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens (Median) der Bevölkerung – liegen.

Rund 20 Prozent höhere Armutsrisikoquote

2015 waren nach Studienangaben hierzulande 17,5 Prozent der über 65-Jährigen von Armut bedroht. In der Studie ist außerdem zu lesen, dass „nach geltendem Recht mit einem andauernden Rückgang des Rentenniveaus auf etwa 43 Prozent im Jahr 2045 zu rechnen“ ist. Für die Studie wurden vier Szenarien angenommen, nämlich je eine hohe oder niedrige Inflationsrate und hohe oder niedrige Kosten für die Unterkunft (Wohnkosten).

In allen Fällen steigt nach den Studienberechnungen die Armutsrisikoquote bis zum Jahr 2045 um 2,1 bis 3,5 Prozentpunkte. Insgesamt wäre das eine Steigerung der Armutsrisikoquote um rund 20 Prozent. Zusammengefasst heißt das: Wenn das Rentenniveau von derzeit 48 Prozent auf etwa 43 Prozent im Jahr 2045 absinken sollte, würde die Armutsrisikoquote bei den über 65-Jährigen um bis zu ein Fünftel zunehmen. „Die Gefahr der Altersarmut droht sich infolge des sinkenden Rentenniveaus zu verschärfen“, so ein Fazit des DIW-Rentenexperten Johannes Geyer, einer der Studienautoren.

Betriebliche und private Altersvorsorge sind wichtig

„Wenn wir das (Renten)-Niveau um ein Prozent senken, steigt die Armutsrisikoquote um mehr als ein Prozent“, so Geyer weiter. Das sei laut Geyer schon ein starker Effekt. Allerdings müsse man seiner Ansicht nach aber auch bedenken, dass von einer Anhebung des Rentenniveaus auch diejenigen profitieren würden, „die weit weg von der Armutsschwelle und relativ gut situiert sind“, denn auch ihre Renten würden sich erhöhen. Insgesamt wäre dies jedoch für die gesetzliche Rentenversicherung beziehungsweise die Betragszahler relativ kostenintensiv.

Laut DIW unterstreicht die Studie, „dass es Maßnahmen bei der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge geben müsse, und zwar möglichst schnell“. „Die Zeit läuft davon. Man muss Lösungen finden, die Rente nicht nur finanziell, sondern auch sozial nachhaltig auszugestalten“, so Geyer. Auf längerfristige Sicht empfehlen die Studienautoren daher unter anderem, die betriebliche und private Altersvorsorge weiter auszubauen, um ein höheres Altersarmutsrisiko zu vermeiden.

Individuelle Planung

Wie die Studienergebnisse zeigen, reicht es in der Regel nicht, sich auf die gesetzliche Rente alleine zu verlassen, um im Rentenalter ein Einkommen zu haben, das den bisherigen Lebensstandard sichert. Umso wichtiger ist es für jeden Einzelnen, frühzeitig vorzusorgen. Für eine sinnvolle Planung der zusätzlichen Altersvorsorge ist es jedoch notwendig zu wissen, wie hoch das voraussichtliche Alterseinkommen sein wird. Bei der Ermittlung kann ein Versicherungsfachmann helfen.

Ein solcher Experte berechnet auf Wunsch, welches Einkommen im Alter notwendig wäre, um den bisherigen Lebensstandard zu halten, und ermittelt, mit welchem Alterseinkommen man nach dem derzeitigen Stand rechnen kann. Berücksichtigt werden dabei nicht nur die zu erwartende gesetzliche Rentenhöhe, sondern auch sonstige mögliche Einnahmen wie Mieteinkünfte und aus Kapitalanlagen. Reicht das voraussichtliche Alterseinkommen nicht aus, berät der Experte zudem, mit welchen zum Teil auch staatlich geförderten Lösungen sich diese Lücke am besten schließen lässt.



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