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Das eigene Risiko, berufsunfähig zu werden

Es gibt zahlreiche Faktoren, wie der eigene Lebenswandel bis hin zur Art der Berufstätigkeit, die das Risiko erhöhen können, dass man noch vor dem Rentenalter seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ein Onlinetool ermöglicht hierzu eine individuelle Einschätzung.

(verpd) Schon in jungen Jahren besteht die Gefahr, dass man aufgrund einer Krankheit oder eines schweren Unfalles dauerhaft nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten kann. Mithilfe eines Onlinetools des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) kann jeder sein persönliches Berufsunfähigkeits-Risiko im Vergleich zur Durchschnitts-Bevölkerung ermitteln.

Nicht immer läuft das Leben so, wie man es sich wünscht. Ein schwerer Unfall oder eine Krankheit können schnell alles verändern. Allerdings hat nicht jeder ein gleich hohes Risiko, krank zu werden oder zu verunfallen. Deshalb ist auch das Risiko, im Laufe des Erwerbslebens aufgrund eines psychischen oder physischen Problems nicht mehr seinem bisher ausgeübten Beruf nachgehen zu können, von Person zu Person unterschiedlich hoch.

Mit dem Onlinetool des Deutschen Instituts für Altersvorsorge GmbH (DIA), abrufbar unter www.wie-ist-mein-bu-risiko.de, kann jeder mit einigen wenigen Angaben kostenlos und anonym sein durchschnittliches Berufsunfähigkeits-Risiko selbst einschätzen.

Schätzwerte basieren auf Studien und Statistiken

Zur Ermittlung des individuellen Berufsunfähigkeits-Risikos werden unter anderem das Alter, das Geschlecht, der Familienstand, die Berufsgruppe und die körperliche Belastung im Alltag abgefragt.

Zudem sind allgemeine Fragen zum Gewicht sowie zum Alkohol- und Tabakkonsum zu beantworten. Das angezeigte Ergebnis ist laut Anbieter eine modellhafte Darstellung.

Es zeigt, welchen Einfluss die abgefragten Kriterien auf die Wahrscheinlichkeit, während des Erwerbslebens berufsunfähig zu werden, haben. Der ermittelte Schätzwert basiert auf diversen Studien und Statistiken zum Thema.

Drohende Einkommenseinbußen

Des Weiteren gibt das Tool einen beispielhaften Überblick, wie hoch die Versorgungslücke ist, selbst wenn ein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bestehen würde. Einen Anspruch auf eine solche Rente hat jedoch nur, wer eine gewisse Zeit, üblicherweise mindestens fünf Jahre, gesetzlich rentenversichert ist und krankheits- oder unfallbedingt nicht oder nur eingeschränkt – weniger als sechs Stunden am Tag – irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Wer also noch mindestens sechs Stunden am Tag auch einen im Vergleich zum bisherigen Beruf schlechter bezahlten Job ausüben kann, hat keinen Anspruch auf eine solche gesetzliche Rente. Doch auch wenn einem eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zusteht, muss man im Vergleich zum bisherigen Einkommen mit hohen Einkommenseinbußen rechnen. Denn selbst wer gar keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann, erhält als gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sofern er einen Anspruch darauf hat, in der Regel weit weniger als die Hälfte des bisherigen Arbeitseinkommens.

Ein Versicherungsvermittler kann auf Wunsch ermitteln, wie hoch die Einkommenseinbußen im Falle einer Berufs- oder Erwerbsminderung wären, aber auch, mit welchen privaten Absicherungslösungen sich diese vermeiden ließen.



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