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Den gesetzlichen Krankenkassen droht ein Milliardendefizit

Seit Jahren erzielen die Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Überschüsse. Laut einer aktuellen Studie drohen ohne Gegenmaßnahmen wie ein Anheben des Krankenversicherungs-Beitragssatzes in wenigen Jahren jedoch hohe Defizite.

(verpd) Nach einem Ergebnis einer Untersuchung der Bertelsmann Stiftung wird die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ab Mitte der 2020-er Jahre deutlich mehr ausgeben als einnehmen, wenn nicht gegengesteuert wird. Ohne beispielsweise eine Erhöhung des Krankenversicherungs-Beitragssatzes, des Bundeszuschusses und/oder ohne Leistungskürzungen würde bis zum Jahr 2040 laut der Studie das Defizit auf fast 50 Milliarden Euro ansteigen.

Schon seit mehreren Jahren haben die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die gesetzlichen Krankenkassen, insgesamt mehr Einnahmen als Ausgaben. Die Studie „Zukünftige Entwicklung der GKV-Finanzierung“ der Bertelsmann Stiftung ist der Frage nachgegangen, ob die GKV auch in Zukunft finanziell gut aufgestellt ist. Durchgeführt wurde die Studie vom beauftragten Iges Institut, einem unabhängigen Forschungs- und Beratungsinstitut für Infrastrukturfragen.

Laut Auftraggeber wurde für die Studie „ein Simulationsmodell entwickelt, mit dem die zukünftige Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der GKV in unterschiedlichen Szenarien analysiert werden kann“. Dabei zeigte sich, dass ohne Gegenmaßnahmen nach fünf bis sechs Jahren mit einem jährlichen Defizit zu rechnen ist, welches bis zum Jahr 2040 auf knapp 50 Milliarden Euro anwachsen würde. Die Studie begründet das prognostizierte Defizit mit den demografiebedingten Ausgabenzuwächsen sowie dem morbiditäts- und preisbedingten Ausgabenanstieg.

Weniger Einnahmen, höhere Ausgaben

So steigt aufgrund der Babyboomer-Generation, die in den nächsten Jahren ins Rentenalter kommt, der Anteil der älteren Menschen im Vergleich zu den noch Erwerbstätigen. Das hat diverse Auswirkungen: Zum einen benötigen – wie statistisch erwiesen – Ältere mehr Gesundheitsleistungen als Jüngere. Zum anderen sind die gesetzlichen Krankenversicherungs-Beiträge eines Rentenbeziehers um einiges niedriger als die eines Arbeitnehmers, da die Rente im Durchschnitt niedriger ist als das Erwerbseinkommen.

Laut Bertelsmann Stiftung sind allerdings „für die steigenden Ausgaben weniger die Alterung der Bevölkerung als vielmehr die Entwicklung von Menge und Preis bei den medizinischen Leistungen verantwortlich“. Ein Abwenden des Defizits ist laut Studie durch Beitragssatzerhöhungen, eine Erhöhung des Bundeszuschusses und/oder eine stärkere Ausgabenbegrenzung möglich. Eine Ausgabenbegrenzung wäre zum Beispiel mit Leistungskürzungen seitens der GKV zu erreichen.

In der Folge müssten gesetzlich Krankenversicherte einige bisher von den Krankenkassen bezahlten Leistungen selbst tragen oder mehr zuzahlen. Um ein Defizit in der GKV zu verhindern, könnte man auch den allgemeinen GKV-Beitragssatz, der derzeit bei 14,6 Prozent liegt, je nach allgemeiner Lohnentwicklung und Preisanstieg im Gesundheitswesen auf 15,3 bis 18,7 Prozent erhöhen. Würde man den steuerfinanzierten Bundeszuschuss von aktuell 14,5 Milliarden Euro auf 70 Milliarden Euro bis 2040 anheben, könnte laut Studie der Beitragssatz bei maximal 15,0 Prozent verbleiben.

Umfangreicher Kostenschutz als Kranker

Egal welchen Instrumentenmix die Politik anwendet, um die Finanzen der GKV zu stabilisieren, in den meisten Varianten werden auch die gesetzlich Krankenversicherten mit diversen Auswirkungen wie verringerten GKV-Leistungen und/oder höhere Krankenkassenbeiträgen rechnen müssen.

Wer unabhängig von den Leistungen und der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung eine optimale Krankenbehandlung wünscht, ohne das eigene Budget stark zu belasten, kann jedoch auch als gesetzlich Krankenversicherter privat vorsorgen.

Mit einer privaten Krankenzusatz-Versicherung lassen sich Gesundheitskosten, die normalerweise selbst getragen werden müssten, abfedern. Derartige Ergänzungspolicen gibt es unter anderem für Leistungen im Bereich Brillen, Heilpraktiker sowie Zahnarzt und Zahnersatz, für den Eigenanteil von verordneten Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie bei stationären Behandlungen zum Beispiel für eine Einzelzimmer-Unterbringung. Je jünger man beim Vertragsabschluss ist, desto niedriger sind in der Regel auch die monatlichen Prämien.



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