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Der Garantiezins ist bei der Lebensversicherung nicht alles

Die Auszahlungsleistung einer Lebens- oder Rentenversicherung besteht nicht nur aus dem zugesicherten Garantiezins. Wie sich die Kapitalsumme bei Vertragsende genau zusammensetzt und welche Versicherungsleistungen über die Rendite hinausgehend möglich sind.

(verpd) Der Garantiezins, oder auch Höchstrechnungszins genannt, bietet bei einer Lebens- beziehungsweise Rentenversicherung eine hohe Sicherheit. Denn damit wird garantiert, dass am Ende der Vertragslaufzeit mindestens das eingezahlte Kapital verzinst mit dem Garantiezins ausbezahlt wird. Der Gesamtertrag einer Lebens- oder Rentenversicherung ist durch eine laufende Überschussbeteiligung und einen möglichen Schlussüberschuss meist um einiges höher als der Garantiezins.

Nach den gesetzlichen Vorgaben muss jeder Lebensversicherer den vorhandenen Sparanteil einer Police mindestens mit dem am Vertragsabschluss geltenden Garantiezins, auch Höchstrechnungszins genannt, jährlich verzinsen. Dies gilt unabhängig von der Kapitalmarktsituation. Die im Vorfeld vereinbarte garantierte Versicherungsleistung ist daher sicher und steht am Ende der Ansparphase auf jeden Fall zur Verfügung.

Der verzinste Sparanteil setzt sich aus den angesammelten Beiträgen abzüglich möglicher Kosten, unter anderem für die Verwaltung und eventuell für Beitragsanteile, die für vereinbarte Zusatzleistungen wie den Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeits-Schutz anfallen, zusammen. Die Höhe des Garantiezinses wird regelmäßig entsprechend der jeweiligen Finanzmarktentwicklung vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) für alle Lebensversicherungen verbindlich festgelegt. Für Bestandskunden ändert sich auch bei einer Änderung des Garantiezinses nichts.

Gesamtrendite um einiges höher als der Garantiezins

Wer beispielsweise zwischen 1942 und Juni 1986 eine Lebens- oder Rentenversicherung mit Garantiezins abgeschlossen hat, bekam beziehungsweise bekommt bis Ende der Vertragslaufzeit eine garantierte Verzinsung von 3,50 Prozent. Wurde ein Neuvertrag von Juli 1986 bis Juni 1994 abgeschlossen, liegt der Garantiezins bei 3,50 Prozent, von Juli 1994 bis Juni 2000 bei 4,00 Prozent, von Juli 2000 bis Ende 2003 bei 3,25 Prozent, von 2004 bis 2006 bei 2,75 Prozent und von 2007 und 2011 bei 2,25 Prozent.

Für Kunden, die von 2012 bis 2014 einen Vertrag vereinbart haben, gilt bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ein Höchstrechnungszins von 1,75 Prozent, bei Lebens- oder Rentenversicherungen, die 2015 oder 2016 abgeschlossen wurden, sind es 1,25 Prozent. Für Neuverträge, die 2017 bis Ende 2021 vereinbart wurden oder werden, beläuft sich der Garantiezins auf 0,90 Prozent.

Vor Kurzem wurde die Fünfte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichts-Gesetz des Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt amtlich bekannt gegeben. Darin ist geregelt, dass für alle neuen Lebens- und Rentenversicherungs-Verträge mit einem vereinbarten Garantiezins, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, der Höchstrechnungszins 0,25 Prozent betragen wird.

Marktdurchschnittliche Nettoverzinsung weit über Garantiezins

Doch auch wenn der Garantiezins für Neuverträge von staatlicher Seite nochmals gesenkt wurde, die Rendite eines Vertrages hängt nicht alleine davon ab. Die Gesamtverzinsung einer Lebens- oder Rentenversicherung setzt sich zum einen aus der vereinbarten, garantierten Versicherungssumme und den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen zusammen.

Obwohl beispielsweise seit 2004 der Garantiezins unter drei Prozent, seit 2012 unter zwei Prozent und seit 2017 sogar unter einem Prozent liegt, betrug die tatsächlich erreichte marktdurchschnittliche Nettoverzinsung der Lebens- und Rentenversicherungen in 2019 3,91 Prozent. Jeder Lebens- und Rentenversicherer ist gesetzlich verpflichtet, die Beiträge seiner Kunden vorsichtig zu kalkulieren. Daher erzielt ein Versicherer durch die Kapitalanlage in der Regel höhere Erträge als dies für die garantierte Verzinsung der Sparanteile seiner Kunden notwendig wäre.

Aus diesen Überschüssen werden unter anderem den Policen laufende Überschussbeteiligungen gutgeschrieben. Zudem legen Versicherer aus den erwirtschafteten Überschussanteilen oftmals auch einen Sicherheitspuffer zurück, was den Kundenverträgen zu einem späteren Zeitpunkt wiederum in Form eines Schlussüberschusses zugutekommen kann. Wie hoch die Überschüsse während einer Vertragsdauer sein werden, weiß man im Voraus nicht.

Sichere Geldanlage mit Zusatznutzen

Die bei Antragsstellung vereinbarte, garantierte Versicherungssumme wird konkret in der Police genannt und steht am Ende der Ansparphase sicher zur Verfügung. Zudem erhält jeder Kunde einer Lebens- oder Rentenversicherung einmal jährlich eine Übersicht der bisherigen Kapitalentwicklung seiner Police, mit Angaben zur garantierten Versicherungssumme und der voraussichtlichen Gesamtleistung.

Doch die Leistungen einer Lebens- oder Rentenversicherung beschränken sich nicht nur auf das Ansparen von Kapital beziehungsweise auf die Rendite. Wenn in der Lebens- oder Rentenversicherung vereinbart, können beispielsweise auch die Hinterbliebenen für den Fall, dass die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt, finanziell abgesichert werden. Auch die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit der versicherten Person lassen sich mit einer optionalen Vereinbarung in der Lebens- oder Rentenversicherung abdecken.

Ist bei einer Rentenversicherung eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart, wird selbst, wenn das bis zum Beginn der Rentenzahlung angesparte Kapital im Laufe der Rentenzahlungsdauer aufgebraucht ist, weiterhin bis zum Tod der versicherten Person die vereinbarte Rente ausgezahlt.

Wenn höhere Renditechancen gewünscht werden

Die Versicherer bieten diverse Varianten der Lebens- und Rentenversicherungen. So gibt es zum Beispiel die klassische oder fondsgebundene Kapitallebens- oder Rentenversicherung sowie Mischformen und staatlich geförderte Rentenversicherungen wie Riester- oder Rürup-Rentenverträge jeweils mit Garantiezinsen.

Wer eine höhere Renditechance möchte, als mit der Garantiezins-Vereinbarung möglich ist, kann bei einigen Lebens- oder Rentenversicherungs-Tarifen ganz oder teilweise auf eine garantierte Verzinsung verzichten. Dies ist unter anderem bei einigen fondsgebundenen Policen möglich. Bei diesen Verträgen wird der Sparanteil in einem oder mehreren Investmentfonds angelegt, die der Kunde teils selbst mit auswählen kann. Der Versicherte wird laut GDV somit „an den Kursgewinnen, aber auch an den Kursverlusten der zugrunde liegenden Wertpapiere beteiligt“.

Angeboten werden zudem Mischvarianten wie eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Rentenversicherung mit jeweils einer Beitragsgarantie sowie eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung ohne Garantie. Laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. gilt für alle angebotenen Lebens- und Rentenversicherungen: „Lebensversicherer legen ihr Kapital langfristig und breit gestreut an, sie unterliegen dabei strengen Anlagevorschriften. Die Sicherheit der Kapitalanlagen hat oberste Priorität.“



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