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Der nächste Sturm kommt bestimmt

Auch dieses Jahr ist wieder mit Frühjahrsstürmen zu rechnen. Nur wer sich entsprechend abgesichert hat, muss sich zumindest bei möglichen Sturmschäden am Haus und am Fahrzeug um die finanziellen Folgen keine Sorgen machen.
Die Extremwetterereignisse wie Stürme nehmen in den letzten Jahren immer mehr zu. Dadurch entstehen allein in Deutschland Schäden an Autos und Gebäuden in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro jährlich. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) betont, dass Sturmschäden – also Windgeschwindigkeiten mit mindestens 63 km/h (Windstärke acht nach der Beaufortskala) – über die Wohngebäude-, Kfz-Kasko- und Hausratversicherung versichert werden können.

Zu den schwersten Stürmen von Januar bis April zählten in den vergangenen sechs Jahren beispielsweise die Sturmtiefs und Orkane „Wiebke“, „Kyrill“, „Paula“, „Emma“, „Klaus“ und „Xynthia“.

Absicherung für das Gebäude ...
Eine Wohngebäude-Versicherung, bei der Sturmschäden eingeschlossen sind, kommt unter anderem für Gebäudeschäden auf, die durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind.

Wurden durch den Sturm Dächer abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt, sind Folgeschäden durch Niederschläge ebenfalls versichert.

Der Versicherungsschutz einer Wohngebäude-Police umfasst das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände, wie beispielsweise eines fest verklebten Teppichbodens, einer Einbauküche oder der Zentralheizungsanlage. Neben Sturmschäden ab Windstärke acht kann auch der Versicherungsschutz für Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Hagel vereinbart werden.

... und den Hausrat
Kommt es zu Schäden an der Wohnungseinrichtung, springt eine bestehende Hausratversicherung ein. Auch die Folgeschäden eines Sturms sind mitversichert, die etwa nach einer Dachabdeckung zum Beispiel an den Möbeln auftreten können.

In der Hausrat-Police sind die Ge- und Verbrauchsgüter sowie das bewegliche Inventar des Haushaltes abgesichert. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Elektrogeräte und Schränke samt Inhalt bis hin zu Büchern, Gardinen und Werkzeug für den privaten Gebrauch.

Versicherte Gefahren sind neben Sturm ab Windstärke acht in der Regel auch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasserschäden und Hagel.

Wenn das Auto durch einen Sturm beschädigt wird
Eine Teilkasko-Versicherung deckt Sturmschäden am Auto ab. Dabei sind nicht nur Schäden, die der Sturm direkt am Wagen verursacht hat, indem er ihn beispielsweise zum Kippen bringt, abgedeckt. Auch Schäden durch umherfliegende Gegenstände wie Äste sind über die Kasko-Police versichert. Der Kasko-Versicherer ersetzt Sturmschäden abzüglich der vereinbarten Teilkasko-Selbstbeteiligung.

Die Teilkasko-Versicherung übernimmt neben den Schäden am eigenen Fahrzeug auch Schäden durch Diebstahl, Raub, Brand, Explosion, unmittelbare Einwirkung durch Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild und Glasbruchschäden.

In einer Vollkasko-Versicherung sind übrigens alle Teilkasko-Risiken automatisch mitversichert. Sie übernimmt im Rahmen des integrierten Teilkaskoschutzes daher auch Sturmschäden. Eine Vollkasko-Deckung zahlt darüber hinaus auch Kfz-Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen selbst oder unbekannte Dritte verursacht wurden. Der Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkasko-Versicherung wird durch einen Teilkaskoschaden im Übrigen nicht schlechtergestellt.

Was tun nach einem Sturmschaden
Prinzipiell hat der Versicherte die Pflicht einen Schaden so gering wie möglich zu halten. So sollten zum Beispiel beschädigte Hausfenster provisorisch abgedichtet werden, um das Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Riskante Rettungsversuche, die einen selbst oder andere gefährden, sind jedoch zu vermeiden.

Muss unverzüglich gehandelt werden, weil anderenfalls hohe Folgeschäden drohen, so sind das Schadenbild beispielsweise mit Fotos nachvollziehbar zu dokumentieren und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherungsfachmann aufzubewahren.

Nach einem Sturmschaden sollten Betroffene sich unverzüglich an ihren Versicherer oder Vermittler wenden. Reparaturen sind in der Regel erst nach Rücksprache mit dem Versicherer durchzuführen. 

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