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Der richtige Kaskoschutz für Neuwagen

Allein 2012 wurden nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes 3,08 Millionen Pkws in Deutschland neu zugelassen. Ein neuer Pkw kostet in der Regel zwischen ein bis drei Jahresgehälter eines Durchschnittsverdieners. Für viele Neuwagenbesitzer wäre es daher ein finanzielles Problem, wenn sie nach einem Diebstahl oder einem selbst verschuldeten Unfall voll für den dadurch entstandenen Schaden aufkommen müssten. Dies gilt auch dann, wenn sie einen Teil des Kaufpreises erstattet bekommen würden.
Wird ein Fahrzeug gestohlen, erhält der Bestohlene keinen Cent ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz. Auch wer fahrlässig einen Unfall verursacht, bei dem der eigene Neuwagen beschädigt wird, muss ohne den passenden Versicherungsschutz den eigenen Schaden selbst bezahlen. Dies gilt auch, wenn ein anderer Unfallverursacher nicht zur Haftung herangezogen werden kann, beispielsweise weil dieser unerkannt flüchtete.

Wird der Neuwagen durch ein Naturereignis wie einr Überschwemmung oder einen Sturm beschädigt, bleibt der Pkw-Besitzer ebenfalls auf den Reparaturkosten sitzen, wenn er sich nicht dagegen abgesichert hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nämlich nur für Schäden auf, die mit dem versicherten Fahrzeug bei anderen verursacht wurden. Zudem lehnt sie unangemessene Schadensforderungen Dritter ab.

Umfassende Sicherheit
Grundsätzlich ist daher für jeden, der sich ein fabrikneues Fahrzeug beim Hersteller oder Händler kauft, eine Vollkasko-Versicherung empfehlenswert. Diese leistet nämlich bei Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn sie vom Fahrer selbst fahrlässig verursacht wurden, und deckt Schäden durch Dritte ab, die nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können.

Zudem sind im Vollkasko-Schutz automatisch auch die in der Teilkasko-Versicherung abgesicherten Risiken enthalten.

Die Teilkasko-Versicherung tritt beispielsweise ein, wenn das eigene Fahrzeug bei Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Überschwemmung sowie bei einem Unfall mit Haarwild beschädigt wurde oder Glasbruchschäden vorliegen.

Damit nicht nur der Marktwert bezahlt wird
Bei vielen Kfz-Kaskotarifen wird bei einem Totalschaden oder beim Verlust des Pkws durch Diebstahl oft nur der Marktwert, also der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalles, gezahlt. Allerdings verlieren Neufahrzeuge häufig bereits innerhalb eines Jahres zwischen 20 und 25 Prozent an Wert. Danach beträgt der Verlust in der Regel jährlich nochmals rund zehn Prozent oder mehr.

Bei einer Kaskoversicherung, die also nach einem selbst verschuldeten Unfall mit Totalschaden oder einem Autodiebstahl nur den Marktwert erstattet, müsste der Autobesitzer wegen des schnellen Wertverlustes seines Pkws gegenüber dem Kaufpreis mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Neuwagenkäufer sollten daher darauf achten, dass in der Vollkasko-Versicherung eine sogenannte Neupreis- oder auch Neuwertklausel mit eingeschlossen ist.

Je nach Vereinbarung wird dann nach einem Totalschaden oder im Falle eines Diebstahls trotzdem der Neuwert erstattet, auch wenn der Schadensfall bis zu sechs, zwölf oder auch 24 Monate nach dem Kauf eingetreten ist. Im Rahmen dieser Vertragsoption kann auch vereinbart werden, dass der Neupreis selbst dann erstattet wird, wenn die Reparaturkosten nach einem Kaskoschaden innerhalb der vereinbarten Zeitspanne bereits einen gewissen Betrag, zum Beispiel 70 Prozent des Neupreises, überschreiten. 

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