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Der Wohnortwechsel und die Rente

Geht ein Rentner ins Alters- oder Pflegeheim oder möchte er aus sonstigen Gründen umziehen, sollte er dies frühzeitig der Deutschen Rentenversicherung melden, damit es nicht zu Verspätungen oder sonstigen Problemen bei der Auszahlung der Rente kommt.

(verpd) Zieht ein Rentner an einen anderen Wohnort um und vergisst, die neue Postanschrift seinem zuständigen Rentenversicherungs-Träger zeitnah zu melden, riskiert er, dass seine Rentenbezüge nicht wie gewohnt ausbezahlt werden. Das gilt selbst dann, wenn sich an der Bankkontoverbindung, auf das die Rente gewöhnlich überwiesen wird, nichts geändert hat.

Ein Umzug ist in der Regel mit zahlreichen Erledigungen und Formalitäten verbunden. So ist es zum Beispiel wichtig, einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen, um auch die Briefe und Pakete zu erhalten, die noch nicht an die neue Adresse adressiert wurden. Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem, dass man sich binnen zwei Wochen nach dem Umzug beim Einwohnermeldeamt ummeldet.

Des Weiteren sollten alle Firmen und Personen, mit denen man auch postalisch in Kontakt steht, wie Banken, Versicherungen, Behörden und sonstige Institutionen wie der zuständige Rentenversicherungs-Träger über die neue Adresse informiert werden, um Probleme zu vermeiden. Kann beispielsweise ein Brief des Rentenversicherungs-Trägers nicht zugestellt werden und ist die neue Anschrift des Rentenbeziehers nicht zu ermitteln, werden die Rentenzahlungen so lange eingestellt, bis die neue Wohnadresse der Rentenversicherung bekannt ist.

Änderungsmitteilung persönlich …

Durch dieses Vorgehen sollen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Überzahlungen der Rente zulasten der Versicherten-Gemeinschaft vermieden werden. Daher ist es – egal ob man in ein Alters- oder Pflegeheim oder in eine neue Wohnung umzieht – wichtig, die neue Adresse dem Rentenversicherungs-Träger entweder vor dem Umzug oder zumindest zeitnah zum Wohnortwechsel zu melden.

Dies ist auf drei verschiedene Arten möglich. Bei der ersten Variante kann die Adressänderung und/oder eventuell auch die geänderte Bankverbindung beim Rentenservice der Deutschen Post mitgeteilt werden. Dies ist in jedem Postamt mit den entsprechenden Formularen, die in fast allen Postfilialen erhältlich sind, möglich.

… mit der Post oder per Internet

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, die Anschriftenänderung mithilfe eines beim Rentenservice der Deutschen Post online herunterladbaren Formulars der Rentenversicherung zu melden. Das Formular muss dazu nur heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben an den zuständigen Rentenversicherungs-Träger versandt werden.

Die dritte und auch einfachste sowie schnellste Variante ist es, die neue Adresse und/oder neue Bankverbindung direkt online dem Rentenservice der Deutschen Post zu melden – dazu gibt es einen speziellen Onlineservice der Post. Bei Fragen oder Unklarheiten rund um die Rente bietet die Deutsche Rentenversicherung einen kostenlosen Telefonservice unter 0800 100048070 an.



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