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Deutlicher Rückgang bei den Verkehrsunfällen

Die vor Kurzem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte vorläufige Verkehrsunfallstatistik belegt, dass letztes Jahr die Zahl der Verkehrsunfälle auf den niedrigsten Stand seit 14 Jahren gesunken ist. Besonders erfreulich: Die Zahl der dabei Verletzten ist ebenfalls deutlich zurückgegangen.

(verpd) Nach den vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ereigneten sich letztes Jahr fast 2,25 Millionen polizeilich registrierte Verkehrsunfälle. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um über 16 Prozent auf den seit 2006 niedrigsten Wert. Auch die Zahl der in 2020 bei Verkehrsunfällen verletzten oder getöteten Personen hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert – und zwar auf den niedrigsten Stand seit mehr als 60 Jahren.

Insgesamt sind letztes Jahr nicht ganz 2,25 Millionen Verkehrsunfälle polizeilich registriert worden und damit 16,4 Prozent beziehungsweise fast 440.600 Unfälle weniger als 2019. Das ist der bisher höchste Rückgang im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr seit über 70 Jahren – konkret seit 1950, dem ersten Jahr, für das Daten in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen werden. Die meisten Verkehrsunfälle in einem Kalenderjahr ereigneten sich 2019 mit knapp 2,69 Millionen Unfällen.

Dies zeigen vorläufige Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) hinsichtlich der von der Polizei dokumentierten Verkehrsunfälle eines Kalenderjahres.

Verkehrsunfälle: 387.078 verletzte oder getötete Personen

Im Einzelnen gab es 2020 rund 1,98 Millionen Verkehrsunfälle mit reinen Sachschäden sowie über 264.400 Unfälle im Straßenverkehr mit Personenschäden. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Anzahl der Verkehrsunfälle mit reinen Sachschäden damit um knapp 404.900 Sachschadenunfälle beziehungsweise fast 17,0 Prozent reduziert. Seit 2006 gab es nicht mehr so wenige registrierte Verkehrsunfälle mit reinen Sachschäden wie 2020.

Auch die Zahl der Unfälle mit Personenschäden ging von 2019 auf 2020 um rund 35.700 beziehungsweise um 11,9 Prozent auf den niedrigsten Wert seit 1953 zurück. Dementsprechend hat sich zudem die Zahl der bei Verkehrsunfällen Verletzten oder Getöteten in 2020 gegenüber dem Vorjahr um 14,8 Prozent auf weniger als 330.200 Verkehrsopfer reduziert. 2019 waren noch fast 387.300 Verunglückte zu beklagen.

Konkret verloren letztes Jahr 2.719 Personen bei Verkehrsunfällen ihr Leben und fast 327.500 Verkehrsteilnehmer wurden verletzt. Das ist im Vergleich zu 2019 ein Rückgang bei den Verkehrstoten um 327 Personen beziehungsweise 10,4 Prozent und bei den Verletzten um 56.800 Personen beziehungsweise 14,8 Prozent. Damit gab es letztes Jahr die wenigsten Verkehrsunfalltoten in einem Kalenderjahr seit Bestehen der Verkehrsunfallstatistik 1950. Zudem sind seit 1953 noch nie so wenige Personen bei Verkehrsunfällen verletzt worden wie 2020.

Unfall der eigenen Kfz-Versicherung melden

Ein Unfallbeteiligter kann sich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden, um seinen erlittenen Personen- und/oder Sachschaden zu melden und dadurch eine Schadenregulierung einzuleiten. Ist man selbst für den Unfall verantwortlich oder trägt eine Mitschuld, muss man die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend, spätestens jedoch innerhalb einer Woche über den Vorfall informieren.

Doch auch wer nur am Unfall beteiligt war, aber seiner Meinung nach keine Schuld oder Mitschuld am Unfallgeschehen hat, sollte den eigenen Kfz-Versicherer innerhalb eine Woche über den Verkehrsunfall in Kenntnis setzen. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet nicht nur für die Schäden Dritter, die man verursacht hat, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche von Unfallgegnern ab.

Prinzipiell ist es wichtig, kein mündliches oder auch schriftliches Schuldbekenntnis abzugeben, ohne dass der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer dem zustimmt. Anderenfalls könnte dadurch eine Abwehr von möglicherweise doch unberechtigten Forderungen erschwert werden.

Absicherung eines erlittenen Fahrzeugschadens

Wer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für sein Kfz abgeschlossen hat, und einen vereinbarten Schadenersatz für einen erlittenen Unfallschaden am eigenen Fahrzeug haben möchte, muss ebenfalls innerhalb einer Woche dem Kfz-Versicherer den Unfall melden.

Eine Vollkaskoversicherung leistet bei Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, für die kein anderer vollständig haftet, sofern man den Unfall nicht selbst vorsätzlich oder – sofern grob fahrlässige Unfälle nicht mitversichert sind – grob fahrlässig verursacht hat.

Eine Teilkaskoversicherung, die auch in einer bestehenden Vollkasko integriert ist, erstattet neben Diebstahl-, Sturm- und Hagelschäden unter anderem auch Glasbruchschäden, Kfz-Schäden durch Wildtierunfälle sowie Brandschäden am eigenen Auto im vereinbarten Umfang.



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