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Die abschlagsfreie Rente bleibt weiterhin gefragt

Insgesamt ist zwar die Anzahl der Anträge für eine abschlagsfreie Rente bei einem früheren Renteneintritt als für eine normale Regelaltersrente nötig leicht gesunken, dennoch bleibt das Niveau hoch, wie vor Kurzem veröffentlichte Zahlen der Deutschen Rentenversicherung verdeutlichen.

(verpd) Seit rund fünf Jahren gibt es die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, bekannt auch als Rente ab 63 Jahren. Die meisten Anträge für diese Rente wurden in 2017 gestellt. Doch auch in 2018 war das Antragsniveau hoch – zum zweiten Mal hintereinander haben mehr als eine Viertelmillion Bürger diese Form der Altersrente in einem Kalenderjahr beantragt. Dabei sind die Voraussetzungen für eine solche Rente hoch.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, gibt es seit Juli 2014. Anspruch darauf hat nur, wer eine gesetzlich festgelegte Altersgrenze erreicht hat und eine Wartezeit von 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann. Von den insgesamt 837.155 Anträgen auf eine gesetzliche Altersrente, die letztes Jahr gestellt wurden, war jeder dritte Antrag ein Antrag auf eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren, wie die aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) belegen.

Konkret wurden im vergangenen Jahr 251.223 neue Anträge für die gesetzliche Altersrente für besonders langjährig Versicherte gestellt. Das ist zwar gegenüber 2017 – damals wurden bisher die meisten Anträge, nämlich 253.521 für diese Rentenart gestellt – ein Rückgang um rund ein Prozent, doch seit fünf Jahren dennoch der zweithöchste Wert.

Die notwendige Wartezeit

Für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine Wartezeit von 45 Jahren notwendig. Berücksichtigt werden für diese Wartezeit nicht nur Zeiten, in denen der Antragsteller berufstätig war und gesetzliche Rentenversicherungs-Pflichteiträge entrichtet hat. Laut DRV zählen dazu auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen – sofern mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung wie einer selbstständigen Tätigkeit vorhanden sind –, Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht und Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen.

Des Weiteren werden in die 45-jährige Wartezeit auch Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes sowie Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit wie Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld bezogen wurden, miteingerechnet. Allerdings zählen die Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur zur Wartezeit, wenn diese Folge einer Insolvenz oder Betriebsaufgabe des Arbeitgebers sind, so der DRV.

Freiwillige Beiträge zwei Jahre vor Rentenbeginn werden nur miteinbezogen, wenn man für die gleiche Zeit keine Wartezeitanrechnung wegen Arbeitslosigkeit erhält. Nicht berücksichtigt werden bei der 45-jährigen Wartezeit Anrechnungszeiten für einen Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuch. Auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II, Zurechnungszeiten und zusätzliche Wartezeitmonate aufgrund eines Rentensplittings oder Versorgungsausgleichs, zum Beispiel nach einer Scheidung, werden laut DRV für die Wartezeit nicht miteingerechnet.

Die tatsächliche Altersgrenze

Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird für alle, die zwischen 1953 und 1964 geboren sind, schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Nur wer vor 1951 und 1952 geboren wurde, hat die Altersgrenze bereits mit 63 Jahren erreicht. Wer zum Beispiel 1956 geboren wurde, kann erst mit 63 Jahren und acht Monaten eine solche abschlagsfreie Altersrente in Anspruch nehmen, für einen 1957 Geborenen liegt die Altersgrenze bei 63 Jahren und zehn Monaten. Für alle ab 1964 Geborenen ist dies erst mit 65 Jahren möglich.

Allerdings, selbst wer Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente erhält, muss damit rechnen, dass die Rentenhöhe auch ohne Abschläge nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard auch im Ruhestand zu halten. Denn selbst wer 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, bekommt nicht einmal die Hälfte seines bisherigen Verdienstes als Rente ausbezahlt, wie ein Blick auf das Rentenniveau, das derzeit bei rund 48 Prozent liegt, zeigt.

Rentenexperten wie auch die Bundesregierung raten daher zu einer zusätzlichen Altersvorsorge. Für eine bedarfsgerechte Altersvorsorgeplanung ist es unter anderem wichtig zu wissen, wie groß die individuelle Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und der gesetzlichen Rente sein wird. Eine entsprechende Beratung zur passenden Vorsorgehöhe, aber auch zur bedarfsgerechten Form der Altersvorsorge – manche Altersvorsorgelösungen werden auch vom Staat finanziell gefördert –, gibt es auf Wunsch beim Versicherungsfachmann.



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