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Die Absicherung für Werkzeuge und Güter im Firmenwagen

Der Inhalt von Firmenfahrzeugen, die von Monteuren oder für Auslieferungsfahrten genutzt werden, ist oft mehrere Zehntausend Euro wert. Sinnvoll ist in dem Fall eine passende Absicherung, da die Kfz-Kasko-Versicherung keine Beschädigung des Autoinhalts durch Unfall oder Diebstahl abdeckt.

(verpd) Viele Servicetechniker, aber auch Firmenvertreter haben nicht nur einen Laptop im Auto, sondern es sind oft auch teure Werkzeuge und Ersatzteile oder wertvolle Musterkollektionen mit an Bord. Es gibt jedoch diverse Risiken, die zu einer Beschädigung dieser Fracht führen können. Mit einer passenden Versicherungspolice lassen sich solche Schäden absichern.

Der Inhalt eines Fahrzeuges kann unter anderem durch einen Unfall sowie durch Brand, Blitzschlag, Sturm oder Überschwemmung beschädigt werden oder bei einem Einbruch-Diebstahl abhandenkommen. Eine Kfz-Vollkaskoversicherung, wie sie für viele Firmenfahrzeuge – nicht zuletzt, da dies bei geleasten Kfz von den Leasinggebern vorgeschrieben wird – besteht, deckt jedoch solche Schäden nicht ab.

Denn der Versicherungsschutz im Rahmen der Vollkaskoversicherung, in der automatisch auch die Teilkaskorisiken wie Brand, Sturm und Einbruch-Diebstahl mitversichert sind, gilt ausschließlich für das versicherte Fahrzeug und die darin fest verbauten Teile wie ein fest installiertes Navigationsgerät. Das mögliche Equipment, wie es häufig in Firmenfahrzeugen mitgeführt wird, von Prüf-, Mess- und sonstige Werkzeugen, Ersatzteilen, Baumaterialien, Musterkollektionen bis hin zu sonstigen Ge- und Verbrauchsgütern, ist in der Regel nicht über eine Kaskoversicherung abgesichert.

Wenn hochpreisige Werkzeuge und Waren im Firmenwagen sind

Im Kfz mitgeführte Güter wie Geräte und/oder sonstiges Materialien, wie sie oft in Firmenwagen von Handwerkern, Serviceunternehmen, Zustellungsfirmen und Vertretern zu finden sind, lassen sich jedoch mit einer Autoinhalts-Versicherung, auch Werkverkehrs-Versicherung genannt, absichern. Normalerweise sind in einer solchen Police Schäden, die durch einen Unfall, einen Einbruch-Diebstahl oder Raub, durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder höhere Gewalt wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung an den im Auto mitgeführten Gütern verursacht werden, versichert.

In einigen Autoinhalts-Versicherungen lassen sich – teils optional – auch Schäden an den mitgeführten Waren und Werkzeugen durch Unfälle beim Be- und Entladen und sogar durch Notbremsungen und Ausweichmanöver absichern. Zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz üblicherweise zeitlich und örtlich begrenzt sein kann, zum Beispiel zeitlich von 6 Uhr bis 22 oder 24 Uhr während der Beförderung und örtlich auf Deutschland.

Einige Versicherer bieten jedoch je nach Vereinbarung darüber hinaus auch einen Versicherungsschutz hinsichtlich des Einbruch-Diebstahlrisikos, wenn das Fahrzeug nachts abgestellt ist, und/oder für alle anderen Risiken auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Zudem ist eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf Europa und die europäischen Anrainerstaaten oftmals gegen einen Prämienzuschlag möglich.



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