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Die Angst der Selbstständigen vor einer Arbeitsunfähigkeit

Unternehmer sehen einen Unfall und eine Krankheit als größte Gefahr für ihre berufliche Existenz an, so das Ergebnis einer aktuellen Umfrage eines Marktforschungs-Instituts. Viele verlassen sich im Ernstfall auf die Hilfe Familie oder auf Freunde. Doch eine Absicherung des Risikos ist auch unabhängig vom Wohlwollen Dritter möglich.
Selbstständige fürchten sich am meisten davor, einen Unfall zu erleiden oder zu erkranken. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Marktforschungs-Instituts YouGov Deutschland AG im Auftrag eines Versicherers. YouGov hat dazu 506 Unternehmer befragt, welche Ereignisse – unabhängig von der eigenen Leistung beziehungsweise der Konjunktur – die betriebliche Existenz gefährden können. Rund 72 Prozent der Unternehmer gaben Unfall oder Krankheit als größte Bedrohung an. Insbesondere bei Unternehmern in Ostdeutschland ist die Angst vor einem unfall- oder krankheitsbedingten Ausfall der eigenen Arbeitskraft verbreitet. Davor fürchten sich 78 Prozent der Selbstständigen aus den neuen Bundesländern verglichen mit 69 Prozent aus den alten Bundesländern. Viele verlassen sich auf das Wohlwollen Dritter Steht die berufliche Existenz auf dem Spiel, bauen Unternehmer auf Unterstützung durch die Familie (58 Prozent) und Freunde (25 Prozent). Doch auch Rücklagen bei der Bank oder Leistungen aus Firmenversicherungen wie Betriebshaftpflicht- oder Sachpolicen wurden in der Befragung genannt. 17 Prozent aller Befragten erwarten gar keine Unterstützung, wenn ihr Betrieb in eine Notlage gerät, 16 Prozent setzen auf die Hilfe von Geschäftspartnern. Nur sieben Prozent glauben, dass sie sich auf staatliche Institutionen verlassen können, wenn ihre Firma in Gefahr ist. Selbstständige, die auch in schwierigen Situationen vom Wohlwollen Dritter unabhängig sein möchten, können sich vorab absichern. Denn damit im Falle einer Betriebsunterbrechung wegen Unfall oder Krankheit eines Unternehmers eine Firma nicht durch die laufenden Kosten in finanzielle Schieflage gerät und auch die Existenz des Firmeninhabers nicht gefährdet ist, bietet die Versicherungswirtschaft diverse Lösungen an. So wird das Risiko einer Arbeitsunfähigkeit kalkulierbar Derartige Policen heißen je nach Betriebsart beispielsweise Praxis- oder Kanzlei-Ausfallversicherung, Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung, Betriebskosten- und/oder Ertragsausfall-Versicherung. Absicherbar sind hierüber unter anderem die betrieblichen Fixkosten wie Personalkosten und Sozialabgaben, Versicherungen, Finanzierungskosten, Büromiete, Abschreibungen auf Sachanlagen oder Leasingraten. Selbst ein entgangener Betriebsgewinn kann in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden. Die Höchst-Versicherungssummen richten sich in der Regel nach den vertraglich vereinbarten Fixkosten und dem angenommenen Umsatz. Die Höhe der Summen wird normalerweise aus den Kosten und Umsatzzahlen der vorangegangenen Jahre errechnet. Zwar haben Selbstständige in ihrer Krankenversicherung oft ein Krankentagegeld mit eingeschlossen. Doch die Tagegeldversicherung ersetzt in der Regel maximal den nachgewiesenen Einkommensverlust. Die weiterlaufenden Betriebskosten für Personal, Miete, Leasing und Betriebsversicherungen sind dann nicht abgesichert. Versicherungsexperten raten deshalb zu einer Kombination aus Krankentagegeld- und einer speziellen Betriebsunterbrechungs-Versicherung.

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