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Die Anzahl der Pflegebedürftigen ist drastisch gestiegen

Wie eine Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit zeigt, ist die Anzahl der Pflegebedürftigen von 2016 auf 2017 weit mehr als bisher gestiegen. Und auch künftig ist mit einer Steigerung zu rechnen.

(verpd) Nicht zuletzt die Pflegereform, durch die es ab 2017 zu diversen Änderungen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung kam, ist dafür verantwortlich, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen hierzulande von 2016 auf 2017 um rund 19 Prozent gestiegen ist. In 2017 erhielten circa 3,49 Millionen Personen eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mitteilte. Ein hoher Anteil der Pflegebedürftigen ist älter als 70 Jahre, doch die Statistik zeigt, dass auch zahlreiche Jüngere davon betroffen sind.

Letztes Jahr bekamen hierzulande rund 3,49 Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor. Im Detail wurden die gesetzlich Krankenversicherten, die 2017 Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV) und die privat Krankenversicherten, die 2016 – für 2017 lagen die Zahlen noch nicht vor – Leistungen aus der privaten Pflegepflicht-Versicherung (PPV) erhalten haben, berücksichtigt.

Ein Jahr zuvor waren es noch etwa 2,94 Millionen Pflegebedürftige. Damit ist die Anzahl der Pflegebedürftigen von 2016 auf 2017 um fast 19 Prozent gestiegen. Von 2012 bis 2016 hat die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich jedes Jahr noch zwischen über drei und knapp vier Prozent zugenommen.

Überproportionaler Anstieg von 2016 auf 2017

Dass der Anstieg von 2016 auf 2017 deutlich höher ist als in den letzten Jahren, geht letztendlich auch auf die ab 2017 geltenden neuen Regelungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung zurück, wie das BMG bestätigt. So wurde ab 2017 der Pflegebedürftigkeits-Begriff neu definiert und das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit geändert.

Bis 2016 zählten insbesondere die körperlichen Einschränkungen bei der Beurteilung, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Seit 2017 werden neben der körperlichen auch die kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen gleichermaßen bei der Einschätzung berücksichtigt, inwieweit zum Beispiel jemand selbstständig den Alltag bestreiten und sich selbst versorgen kann.

Zudem wird seit 2017 die Schwere einer Pflegebedürftigkeit nun in fünf Pflegegraden und nicht wie bisher in drei Pflegestufen eingestuft.

Drei von vier Pflegebedürftigen erhalten eine ambulante Pflege

Der überwiegende Teil, nämlich 76 Prozent oder knapp 2,66 Millionen der 3,49 Millionen Pflegebedürftigen wurden 2017 ambulant, also in der Regel zu Hause gepflegt. Fast 24 Prozent oder 831.766 Pflegebedürftige hatten eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim.

Eine hohe Anzahl der 3,30 Millionen Pflegebedürftigen, die Leistungen aus der SPV erhalten haben, nämlich rund 44 Prozent oder 1,46 Millionen Personen, waren in den Pflegegrad 2 eingestuft. 28 Prozent hatten den Pflegegrad 3, 15 Prozent den Pflegegrad 4, sieben Prozent den höchsten Pflegegrad, nämlich Pflegegrad 5, und fünf Prozent den niedrigsten, nämlich Pflegegrad 1.

Die Statistik zeigt auch, dass das Risiko, ein Pflegefall zu werden, mit zunehmendem Alter steigt. Die Mehrheit, nämlich knapp 2,37 Millionen gesetzlich Krankenversicherte und damit fast 72 Prozent aller Pflegebedürftigen, die Leistungen von der SPV erhielten, waren 70 Jahre alt oder älter. Aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung, was zur Folge hat, dass auch in den nächsten Jahren die Zahl und der Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung ansteigen wird, wird auch die Anzahl der Pflegebedürftigen laut Experten weiter steigen.

Fast 400.000 Pflegebedürftige unter 50 Jahre alt

Allerdings können auch Jüngere zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder eines schweren Unfalles zum Pflegefall werden. In 2017 hatten beispielsweise fast 233.000 unter 30-Jährige, 167.000 30- bis unter 50-Jährige und fast 527.000 Personen zwischen 50 und unter 70 Jahren, die in der SPV versichert waren, eine Einstufung in einen Pflegegrad.

Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilabsicherung ist, also nur teilweise die anfallenden Pflegekosten deckt, ist auch nach Ansicht des BMG eine private Pflegevorsorge sinnvoll.

Die Bundesregierung unterstützt die Bürger diesbezüglich unter anderem mit einer staatlichen Zulage von 60 Euro jährlich für eine private Pflege-Zusatzversicherung, die bestimmte Kriterien erfüllt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in einer privaten Pflegepolice unter anderem auch individuelle Leistungshöhen je nach Pflegegrad vereinbart werden.



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