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Die Bürger gehen immer später in Rente

Beim Renteneintrittsalter hat es in den vergangenen Jahren deutliche Verschiebungen gegeben, wie aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen. Sie geben auch Aufschluss über die Frühverrentungen und die Abschläge, die dafür in Kauf zu nehmen sind.

(verpd) Letztes Jahr gingen über 816.000 Bundesbürger in die Altersrente. Das Durchschnittsalter bei Rentenbeginn betrug dabei 64,3 Jahre. Das ist fast zwei Jahre später als noch vor zwei Jahrzehnten. Rund jeder Vierte ging damit vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter für eine reguläre Altersrente in den Ruhestand und nahm deswegen auch Rentenabschläge in Kauf

Im vergangenen Jahr haben insgesamt 816.129 Bundesbürger erstmals eine Rente wegen Alters bezogen. Das waren rund vier Prozent mehr Neurentner als im Jahr zuvor. Dies zeigen aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Wie aus der Statistik hervorgeht, lag das durchschnittliche Eintrittsalter, ab wann Neurentner 2019 in die Altersrente gegangen sind, bei 64,3 Jahren – 2018 betrug das Renteneintrittsalter im Schnitt noch 64,1 Lebensjahre. Zur Jahrtausendwende betrug das durchschnittliche Alter bei Rentenbeginn sogar nur 62,3 Jahre.

In den letzten Jahren gab es beim durchschnittlichen Renteneintrittsalter kaum Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Auffällig ist zudem, dass es in den vergangenen sechs Jahren nur zu minimalen Schwankungen gekommen ist. Im Vergleich zu 2010 ist das eine Zunahme um zehn Monate und gegenüber 2005 ein Plus von über einem Jahr. Zur Jahrtausendwende lag der Wert sogar noch um zwei Jahre niedriger.

Frühzeitiger Ruhestand mit Rentenabschlägen

Je nach Art der gesetzlichen Altersrente ist es möglich, noch vor der gesetzlich festgelegten Altersgrenze für eine reguläre Altersrente in den Ruhestand zu gehen. Allerdings kann hier eine Minderung der Rentenhöhe – ein sogenannter Rentenabschlag – anfallen.

Die verschiedenen Arten der gesetzlichen Altersrente

Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber in der Regel nicht mehr neu beantragt werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen:

  • Die Regelaltersrente: Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab dem 1. Januar 1947 bis einschließlich 31. Dezember 1963 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen.
  • Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen.
  • Die Altersrente für Schwerbehinderte: Eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen.
  • Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Eine weitere aktuelle Altersrentenart ist die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.

Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nicht mehr neu beantragt werden (können), zählen:

Wer beispielsweise im Rahmen einer Altersrente für langjährig Versicherte früher in Rente geht und nicht die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, erhält einen Rentenabschlag. Die Höhe dieses Rentenabschlags berechnet sich aus der Anzahl der Monate, die man vor Erreichen der vorgegebenen Regelaltersrente in Rente geht – das sind die sogenannten Abschlagsmonate.

Pro Abschlagsmonat werden 0,3 Prozent von dem Rentenanspruch, den man bis zum Zeitpunkt des vorzeitigen Renteneintritts ohne Abschläge hätte, gekürzt. Maximal ist zum Beispiel bei der Altersrente für langjährig Versicherte ein Abschlag von 14,4 Prozent möglich, was einem vorzeitigen Renteneintritt von 48 Monaten vor der gesetzlich vorgegebenen Regelaltersgrenze entspricht. Der Rentenabschlag ist für die gesamte Dauer des Rentenbezugs, also ab Rentenbeginn bis zum Lebensende des Rentenbeziehers gültig.

2019 im Schnitt über 26 Monate Rentenabschlag

Bei 803.567 Neurentnern in 2019 wurde statistisch erfasst, ob die Betroffenen vor dem gesetzlich vorgegebenen Renteneintrittsalter in den Ruhestand getreten sind und dafür einen Rentenabschlag in Kauf nahmen. Dies traf im Vergleich zum Vorjahr relativ unverändert auf fast jeden vierten Neurentner – in absoluten Zahlen auf 184.033 Personen – zu. Bundesweit hatten die Neurentner 2019 durchschnittlich 26,4 Abschlagsmonate, der höchste Wert seit 2013. 2018 waren es noch 26,0 Abschlagsmonate.

Zwischen 2005 und 2012 waren es im Schnitt sogar zwischen 27,0 und 39,4 Abschlagsmonate. Im Durchschnitt betrug der Rentenabschlag in 2019 damit 7,9 Prozent (26,4 Monate multipliziert mit 0,3 Prozent), was laut DRV einer Kürzung der Bruttorente von rund 96 Euro im Monat entsprach. Tipp: Nach dem Flexirentengesetz können seit Juli 2017 gesetzlich Rentenversicherte ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten, um mögliche Rentenabschläge zu vermeiden.

Da die Höhe der gesetzlichen Altersrente jedoch selbst ohne Abschläge deutlich unter dem bisherigen Arbeitseinkommen liegt, ist es wichtig, bereits während des Erwerbslebens frühzeitig eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen, um im Rentenalter seinen Lebensstandard zu halten. Wie hoch die voraussichtliche persönliche Rentenlücke ohne zusätzliche Vorsorge tatsächlich sein wird und welche individuell passenden Altersvorsorgeformen, teils mit staatlicher Förderung, für den Einzelnen infrage kommen, können bei einem Versicherungsexperten erfragt werden.



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