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Die Beliebtheit der Zahnzusatzversicherung steigt weiter

Immer mehr gesetzlich krankenversicherte Bürger schließen hierzulande eine private Zahnzusatzversicherung ab – und das hat seinen Grund.

(verpd) Viele gesetzlich Krankenversicherte wissen, dass die gesetzliche Krankennkasse bei einem notwendigen Zahnersatz, aber auch bei manch anderer zahnärztlichen Leistung je nach gewünschter Versorgung die tatsächlichen Kosten nicht oder nur zum Teil übernimmt. Dies ist sicherlich auch der Grund, warum immer mehr eine private Zahnzusatzversicherung abschließen.

Über 16 Millionen gesetzlich krankenversicherte Bürger hatten Ende 2018 nach Angaben des Verbandes der privaten Krankenversicherer e.V. (PKV-Verband) eine private Zahnzusatzversicherung. Das ist bisher der höchste Wert. Allein im letzten Jahr schlossen 343.000 Personen eine solche Police ab, das ist gegenüber 2017 ein Plus von 2,2 Prozent.

Der Grund, warum immer mehr eine solche Police abschließen, ist einfach: Viele gesetzlich Krankenversicherte wissen zum Teil aus eigener Erfahrung, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur einen begrenzten Leistungsumfang bei der zahnärztlichen Versorgung bietet. Viele Kosten werden gar nicht übernommen.

Hohes Kostenrisiko bei notwendiger Zahnarztbehandlung

Konkret übernimmt die Krankenkasse als Träger der GKV bei einem notwendigen Zahnersatz wie einer Zahnkrone oder einer Zahnbrücke nur einen gesetzlich festgelegten Fest(kosten)zuschuss von maximal 50 Prozent der Kosten für eine sogenannte Regelversorgung. Eine Regelversorgung ist ein medizinisch ausreichender, zweckmäßiger und wirtschaftlich vertretbarer Zahnersatz, wie eine notwendige Zahnkrone, -brücke oder -prothese in einfacher Ausführung.

Nur wer als Erwachsener regelmäßig mindestens einmal jährlich zum Zahnarzt zur Kontrolle geht und dies vom Zahnarzt im sogenannten Bonusheft bestätigen lässt, erhält nach fünf und zehn Jahren einen Zusatzbonus. Die GKV übernimmt nach fünf Jahren dann nicht 50, sondern 60 Prozent und nach zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge 65 Prozent der Regelversorgungskosten.

Bei einer höherwertigen Versorgung, als sie die Regelversorgung vorsieht, steigt der Eigenanteil noch weiter an, da auch hierfür die Krankenkasse maximal den Festkostenzuschuss auf Basis der einfachen Regelversorgung übernimmt. Doch nicht nur bei Kronen und Brücken, unter anderem auch bei Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen und Paradontosebehandlungen fallen je nach Umstand mitunter hohe Kosten für den Patienten an, die er selbst zu tragen hat.

Kostenschutz ist möglich

Muss beispielsweise ein seitlicher Backenzahn ersetzt werden, verbleiben dem Patienten selbst bei einer einfachen Ausführung zwischen 300 und 500 Euro als Selbstbeteiligung. Als Regelversorgung ist unter anderem eine Brücke mit einem Zahn aus Metall vorgesehen – dieser wird nur, wenn ein Zahn im vorderen Bereich ersetzt werden soll, teilweise in Zahnfarbe verblendet. Je nach Brückenart ist es oft notwendig, jeweils den Zahn, der links und rechts neben dem fehlenden Zahn steht, zu bearbeiten.

Wer eine hochwertige, ästhetisch bessere Versorgung will, wie eine Brücke mit einem Keramik- oder voll verblendeten Goldzahn, oder gleich ein Implantat – hierfür werden die beiden danebenliegenden Zähne anders als bei einer Brücke nicht in Mitleidenschaft gezogen –, muss mehr zahlen. Eigenbeteiligungen für den Patienten von 1.000 Euro bis 2.000 Euro oder bei Implantaten von bis zu 3.000 oder 5.000 Euro je zu ersetzenden Zahn sind keine Seltenheit.

Von einer bestehenden privaten Zahnzusatzversicherung werden diese Zusatzkosten entsprechend der jeweiligen Vertragsvereinbarung übernommen. Meist kann vereinbart werden, dass der Eigenanteil, den der Patient für die Zahnbehandlung oder auch den Zahnersatz zahlen müsste, bis zu 70, 90 oder auch 100 Prozent von der Zahnzusatz-Police übernommen wird.



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