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Die Bundesländer mit den meisten Kraftwagendiebstählen

Letztes Jahr wurden nach der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik fast 36.400 Kraftwagen gestohlen. Das Risiko für Kfz-Besitzer, dass das Fahrzeug gestohlen wird, war jedoch nicht in jedem Bundesland gleich hoch.

(verpd) Das Risiko eines Kfz-Diebstahles besteht überall, doch in einigen Bundesländern ist es statistisch deutlich höher als in anderen, wie die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 zeigt. In Nordrhein-Westfalen gab es beispielsweise nach absoluten Zahlen die meisten Kraftwagendiebstähle, das höchste Risiko, in Relation zur Einwohnerzahl Opfer eines Kfz-Diebes zu werden, besteht jedoch in Berlin.

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Kraftfahrzeugdiebstähle um rund 0,3 Prozent beziehungsweise rund 119 solcher Delikte auf etwas über 36.388 zurückgegangen, wie aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik 2016 (PKS 2016) des Bundeskriminalamtes hervorgeht.

Das ist in den zurückliegenden zehn Jahren der niedrigste Wert an Kraftwagendiebstählen in einem Jahr. Zwischen 2009 und 2011 lag die Zahl der polizeilich erfassten Delikte jeweils sogar über 40.000.

In Nordrhein-Westfalen die meisten Kraftwagendiebstähle

Die meisten Kraftwagendiebstähle wurden 2016 in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit über 7.500 gemeldet. Dahinter folgt Berlin mit fast 7.350 derartigen Delikten. Auf Werte von knapp unter 3.000 kamen Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg. Die wenigsten Kraftwagendiebstähle wurden im Saarland mit knapp 300 und in Bremen mit rund 400 Kfz-Diebstählen gezählt. Weniger als 1.000 Kraftwagendiebstähle gab es auch noch in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

In sechs Bundesländern, nämlich in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen-Anhalt gab es einen Rückgang bei der Anzahl der gestohlenen Kraftwagen. In Rheinland-Pfalz war der Rückgang mit rund neun Prozent am größten, nach absoluten Zahlen nahmen derartige Delikte in Nordrhein-Westfalen am meisten ab, nämlich um rund minus 700 Diebstähle.

In den anderen zehn Bundesländern wurde eine Steigerung verzeichnet. Die stärksten Zunahmen – jeweils im zweistelligen Prozentbereich – waren in Bremen, Thüringen und Brandenburg zu verzeichnen, nach absoluten Zahlen in Berlin sowie in Brandenburg.

In Berlin die meisten Delikte pro 100.000 Einwohner

In Relation zur Einwohnerzahl wurden in Berlin am meisten Kraftwagen gestohlen, nämlich fast 210 Kraftfahrzeuge pro 100.000 Einwohner. In Hamburg sowie Brandenburg gab es laut der aktuellen PKS ebenfalls dreistellige Klauraten, und zwar in Hamburg fast 131 und in Brandenburg 115 Kraftwagendiebstähle pro 100.000 Einwohner. In Sachsen lag die Klaurate bei fast 71, in Sachsen-Anhalt bei nicht ganz 61 und in Bremen bei 60 Kraftwagendiebstählen pro 100.000 Einwohner.

Knapp über dem bundesweiten Durchschnitt von 44 gestohlenen Kraftwagen je 100.000 Einwohner liegt Mecklenburg-Vorpommern mit 46 gestohlenen Kraftfahrzeugen und knapp darunter Nordrhein-Westfalen mit 42 geklauten Fahrzeugen pro 100.000 Einwohner.

Dahinter folgen Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit je rund 37, Thüringen mit 32, das Saarland mit über 29 sowie Rheinland-Pfalz und Hessen mit fast 23 entwendeten Kraftwagen pro 100.000 Einwohner. Das niedrigste Diebstahlrisiko gab es in Bayern mit nicht ganz 16 und in Baden-Württemberg mit unter 15 Kraftwagendiebstählen pro 100.000 Einwohner.

Unterschiedlich hohe Aufklärungsquoten

Wie der PKS 2016 weiter zu entnehmen ist, lag die Aufklärungsquote bundesweit bei knapp über einem Viertel. Je nach Bundesland gab es jedoch massive Unterschiede. In Bayern wurden fast 60 Prozent, im Saarland knapp über und in Baden-Württemberg knapp unter 50 Prozent der Kraftwagendiebstähle aufgeklärt. In Hamburg und Berlin wurden hingegen lediglich etwa jeder zehnte, in Bremen sogar nur gut jeder achte Diebstahl aufgeklärt.

Übrigens: Wer für sein Auto eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt bei einem Diebstahl des Fahrzeugs den Schaden ersetzt. Ist ein Auto vollkaskoversichert, ist der Teilkaskoschutz automatisch miteingeschlossen. Bei einem Teilkaskoschaden wie einem Diebstahl erfolgt in der Vollkaskoversicherung im Übrigen keine Schlechterstellung des Schadenfreiheitsrabatts.

Der Kfz-Versicherer erstattet im Rahmen eines Kaskoschutzes bei Diebstahl in der Regel den Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des Schadens (Marktwert). Einige Versicherer bieten für neue Fahrzeuge eine sogenannte Neupreis- oder auch Neuwertklausel an. Je nach Vereinbarung wird dann der Neuwert im Falle eines Diebstahls oder bei anderen versicherten Risiken auch nach einem Totalschaden erstattet, wenn sich der Versicherungsschaden bis zu sechs, zwölf oder auch 24 Monate nach der Erstzulassung des Fahrzeugs ereignet hat.



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