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Die finanziellen Vorteile einer Eheschließung

2012 gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes knapp 18 Millionen Ehen in Deutschland. Alleine letztes Jahr gaben sich 387.000 Paare das Jawort – fast 10.000 mehr als noch in 2011. Sie alle profitieren nicht nur von diversen steuerlichen und erbrechtlichen Vorteilen, sondern auch von möglichen Einsparpotenzialen beim Versicherungsschutz, die durch eine Heirat gegeben sind.
Aus steuerlichen Gründen ist die Heirat für viele ein Gewinn. Denn Ehepaare können bezüglich der Einkommensteuer wählen, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden wollen. In der Regel ist für viele die Zusammenveranlagung, auch Ehegatten-Splitting genannt, günstiger.

Dabei wird das Gesamteinkommen so berechnet, als wenn beide Partner zu gleichen Teilen das gemeinsame Einkommen erwirtschaftet hätten. Die Besteuerung je Partner bezieht sich also auf das halbierte Gesamteinkommen. Durch die Einstufung des zu zahlenden Steuersatzes nach der progressiv ansteigenden Besteuerungskurve ist die gemeinsame Veranlagung besonders günstig, wenn der Einkommensunterschied des Paares untereinander hoch ist.

Weniger Erbschaftssteuer und Vorzüge bei der Sozialversicherung
Eine Heirat bringt zudem bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer Vorteile. Während bei unverheirateten Paaren dem Einzelnen nur ein Freibetrag von 20.000 Euro im Erbfall oder auch bei einer Schenkung seines Partners zusteht, sind es bei Eheleuten 500.000 Euro.

Auch bei der gesetzlichen Sozialversicherung profitieren Eheleute von ihrem Familienstand. Nach dem Tod eines Ehepartners steht dem verbliebenen Ehegatten eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente zu, wenn die Voraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherung dazu erfüllt sind. Vorteile gibt es zudem bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ist zum Beispiel ein Ehepartner in der GKV pflichtversichert und der andere geringfügig beschäftigt oder nicht berufstätig, ist der nicht pflichtversicherte Ehegatte kostenlos in der GKV gesetzlich mitversichert.

Voraussetzung für die GKV-Familienversicherung ist, dass der nicht pflichtversicherte Ehegatte kein oder nur ein geringes Einkommen hat: Sein Gesamteinkommen, wie regelmäßige Miet- oder Zinseinnahmen, darf dabei nicht über 385 Euro (ein siebtel der monatlichen Bezugsgröße) beziehungsweise bei geringfügig Beschäftigten nicht über 450 Euro monatlich liegen.

Vorteile bei der Riester-Rente
Vorteile genießen Ehegatten auch, wenn einer oder beide Eheleute einen staatlich geförderten Riester-Rentenvertrag haben. Stirbt der Inhaber einer Riester-Rentenpolice vor Rentenbeginn, kann das angesparte Kapital einschließlich der darin enthaltenen staatlichen Förderung, wenn vereinbart, auf einen bereits bestehenden oder auch neu abgeschlossenen Riester-Rentenvertrag des hinterbliebenen Ehegatten übertragen werden.

Ist der Bezugsberechtigte nicht der Ehepartner, müsste dieser die staatlichen Förderungen, also gewährte Zulagen und Steuervergünstigungen, vom angesparten Vorsorgekapital zurückzahlen. Stirbt der Riester-Rentenvertragsinhaber in der Zeit, in der er aus dem Vertrag bereits eine Rente erhält und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird die Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit an den bezugsberechtigten Ehegatten abzugsfrei weitergezahlt.

Auch bei einer eventuell bestehenden Betriebsrente eines verstorbenen Ehegatten gibt es je nach Vertragsgestaltung für den hinterbliebenen Ehepartner Ansprüche auf das angesparte Kapital oder eine Rentenzahlung.

Bonus bei privaten Versicherungsverträgen
Verheiratete profitieren auch bei privaten Versicherungen: Bei Eheleuten sind in der Regel automatisch beide Ehepartner sowie die minderjährigen Kinder in einem Privathaftpflicht- und/oder Rechtsschutz-Versicherungsvertrag mitversichert. Die Prämien für solche Familienverträge sind in der Regel um einiges günstiger als bei zwei separaten Verträgen, selbst wenn für diese verbilligte Singles-Tarife gelten. Vor der Heirat abgeschlossene Verträge mit vereinbartem Singles-Bonus müssen bei einer Heirat jedoch entsprechend abgeändert werden, damit der Ehegatte mitversichert wird.

Verbilligte Familientarife werden unter anderem bei der Auslandsreise-Krankenversicherung und in der privaten Unfallversicherung angeboten. Ein Versicherungsfachmann kann in einem Beratungsgespräch feststellen, welche Einsparungspotenziale sich aus der neuen Lebenssituation ergeben und ob der bisherige Versicherungsschutz den neuen Anforderungen genügt.

Unter anderem sollten hierzu die bestehenden Kranken- und Lebensversicherungen überprüft werden. Gegebenenfalls ist es beispielsweise bei einer bestehenden Lebensversicherung notwendig, den Bezugsberechtigten im Todesfall auf den aktuellen Lebenspartner zu ändern. Mit einer Risiko-Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit könnten auch beide Partner als versicherte Personen eingetragen werden. Stirbt ein Lebensgefährte, erhält der andere die vereinbarte Leistung. 

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