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Die finanziellen Vorteile einer Heirat

Die Besonderheit der Ehe für den Staat ist schon in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) erkennbar. Hier heißt es: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Unter anderem gewährt der Staat Verheirateten beispielsweise steuerliche Vorteile. Doch auch im Bereich der Versicherungen gibt es diverse Vergünstigungen für Ehepaare.

Ehepaare genießen im Vergleich zu Paaren ohne Trauschein einige steuerliche Vorteile: So können Ehepaare bezüglich der Einkommensteuer wählen, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden wollen. In der Regel ist für viele die Zusammenveranlagung, auch Ehegatten-Splitting genannt, günstiger. Dabei wird das Gesamteinkommen so berechnet, als wenn beide Partner zu gleichen Teilen das gemeinsame Einkommen erwirtschaftet hätten. Die Besteuerung je Partner bezieht sich also auf das halbierte Gesamteinkommen.

Durch die Einstufung des zu zahlenden Steuersatzes nach der progressiv ansteigenden Besteuerungskurve ist die gemeinsame Veranlagung besonders günstig, wenn der Einkommensunterschied des Paares untereinander hoch ist. Auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Eheleute im Vergleich zu unverheirateten Paaren bessergestellt. Während bei unverheirateten Paaren dem Einzelnen nur ein Freibetrag von 20.000 Euro im Erbfall oder auch bei einer Schenkung seines Partners zusteht, sind es bei Eheleuten 500.000 Euro.

Kostenlose Mitversicherung

Ehepaare profitieren aber auch bei der gesetzlichen Sozialversicherung. Ist ein Ehepartner in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert, kann der andere unter Umständen kostenlos mitversichert werden. Voraussetzung für diese Familienversicherung ist, dass der nicht pflichtversicherte Ehegatte kein oder nur ein geringes Einkommen hat.

Das ist dann der Fall, wenn sein Gesamteinkommen, wie regelmäßige Miet- oder Zinseinnahmen, nicht über 415 Euro – das entspricht einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (Bezugsgröße 2016: 2.905 Euro) – beziehungsweise bei geringfügig Beschäftigten nicht über 450 Euro monatlich liegt. Zudem darf der Ehepartner, der im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden soll, keine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben und nicht versicherungsfrei beziehungsweise von der Versicherungspflicht befreit sein.

Außerdem steht nach dem Tod eines Ehepartners dem verbliebenen Ehegatten eine gesetzliche Witwen- beziehungsweise Witwerrente zu, wenn die Voraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherung dazu erfüllt sind.

Staatlich geförderte Altersvorsorge: Vorteile für Ehepaare

Vorteile haben Ehepaare außerdem bei der staatlich geförderten Altersvorsorge im Rahmen eines Riester-Rentenvertrages. Denn auch, wenn nur ein Ehepartner die Voraussetzungen erfüllt, um eine staatliche Förderung für einen Riester-Rentenvertrag zu bekommen, kann der andere Ehepartner, wenn bestimmte Kriterien gegeben sind, dennoch als mittelbar Förderberechtiger einen eigenen Riester-Vertrag abschließen. Auch dieser Vertrag wird mit den entsprechenden Zulagen und Steuervergünstigungen gefördert.

Stirbt der Inhaber einer Riester-Rentenpolice vor Rentenbeginn, kann das angesparte Kapital einschließlich der darin enthaltenen staatlichen Förderung, wenn in der Police vereinbart, auf einen bereits bestehenden oder auch neu abgeschlossenen Riester-Rentenvertrag des hinterbliebenen Ehegatten übertragen werden. Ist der Bezugsberechtigte nicht der Ehepartner, müsste dieser die staatlichen Förderungen, also gewährte Zulagen und Steuervergünstigungen, vom angesparten Vorsorgekapital zurückzahlen.

Stirbt der Riester-Rentenvertragsinhaber in der Zeit, in der er aus dem Vertrag bereits eine Rente erhält und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird die Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit an den bezugsberechtigten Ehegatten abzugsfrei weitergezahlt. Auch in diesem Fall müsste dagegen ein bezugsberechtigter unverheirateter Partner die staatliche Förderung anteilig zurückzahlen.

Mögliche Prämienersparnisse

Auch die private Versicherungswirtschaft räumt Ehepaaren diverse Vorteile ein. Viele Versicherer bieten nicht nur für Singles, sondern auch für Familien verbilligte Tarife für unterschiedliche Versicherungsarten an. Verbilligte Familientarife gibt es unter anderem für die Auslandsreise-Krankenversicherung oder auch für die Unfallversicherung.

Bei einem Ehepaar sind zudem in der Regel beide Ehepartner sowie deren minderjährige Kinder in einer Privathaftpflicht- und/oder Rechtsschutz-Versicherungspolice mitversichert. Die Prämien für derartige Familienverträge sind normalerweise um einiges günstiger, als wenn jeder Einzelne eine Police – auch mit einem Single-Bonus – hat. Bereits bestehende Privathaftpflicht- und/oder Rechtsschutz-Policen mit einem Single-Rabatt sollten daher bei einer Heirat entsprechend abgeändert werden, damit der Ehegatte in der Police mitversichert werden kann.

Bestand für den verstorbenen Ehegatten eine Betriebsrente, hat der hinterbliebene Ehepartner je nach Vertragsgestaltung Ansprüche auf das angesparte Kapital oder eine Rentenzahlung.

Einsparpotenziale nutzen

Paare, die zusammenziehen oder heiraten, sollten die Versicherer der bestehenden Verträge beziehungsweise den Versicherungsvermittler über die neue Lebenssituation informieren. Zum einen müssen nach einem Umzug unter anderem die neue Adresse und gegebenenfalls eine neue Bankverbindung mitgeteilt werden.

Zum anderen kann der Versicherungsexperte im Rahmen einer Beratung analysieren, welche Einsparungspotenziale sich aus der neuen Lebenssituation ergeben und inwieweit der bisherige Versicherungsschutz für die neuen Anforderungen ausreicht oder geändert werden sollte.

Beispielsweise kann es bei einer bestehenden Lebensversicherung notwendig sein, den Bezugsberechtigten im Todesfall auf den aktuellen (Ehe-)Partner zu ändern.



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