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Die folgenreichsten Berufskrankheiten

Auch letztes Jahr wurden wieder mehrere Zehntausende Verdachtsfälle, bei denen eine Berufskrankheit vermutet wurde, der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet. Eine Statistik zeigt, welche Krankheitsarten besonders häufig vorkamen und auch als Berufskrankheit bestätigt wurden.

(verpd) Jedes Jahr werden hierzulande zwischen 70.000 und 80.000 Personen mit dem Verdacht, dass sie an einer Berufskrankheit leiden, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung von Ärzten oder auch den Betroffenen selbst gemeldet. Die meisten Fälle, bei denen sich der Verdacht bestätigt, hatten eine arbeitsbedingte Hauterkrankung. Sie bildeten jedoch nicht den größten Anteil derjenigen, denen in 2018 erstmalig gesetzliche Unfallleistungen wegen einer Berufskrankheit zugesprochen wurde. Hierfür war eine andere Krankheit verantwortlich.

Im vergangenen Jahr gab es nach aktuellen, kürzlich von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) veröffentlichten Zahlen 77.877 Verdachtsfälle, dass Arbeitnehmer an einer Berufskrankheit leiden. Das waren 3,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor. In 38.005 Fällen – insgesamt wurden im vergangenen Jahr 78.384 Verfahren abgeschlossen – bestätigte sich der Verdacht, dass eine berufliche Verursachung der Erkrankung vorliegt. Das entspricht einem Rückgang um etwa 0,2 Prozent im Vergleich zu 2017.

Die häufigste bestätigte Berufskrankheit waren den DGUV-Angaben zufolge im vergangenen Jahr Hauterkrankungen (ohne Hautkrebs), also arbeitsbedingte, zum Beispiel durch Feuchtarbeit verursachte Hautekzeme. Hierauf entfiel mit 18.375 Fällen rund die Hälfte der bestätigten Berufskrankheiten. Tendenziell gab es hier in den letzten drei Jahren einen leichten Rückgang von rund 6,5 Prozent bei der Anzahl der Fälle.

Asbest weiterhin Problemfall

Die zweithäufigsten bestätigten Fälle von Berufskrankheiten entfielen auf Betroffene, die unter einer Lärmschwerhörigkeit leiden. 2018 waren es 6.714 Personen, bei denen der Beruf die Ursache dieses Leidens war. Gegenüber 2016 und 2017 hat sich damit die Anzahl der bestätigten Verdachtsfälle bei dieser Berufskrankheit nur marginal verändert. Danach folgt der weiße Hautkrebs. Diesbezüglich gab es einen deutlichen Anstieg von 3.723 neu bestätigten Fällen in 2016 und von 3.887 Fällen in 2017 auf 4.255 Fälle in 2018.

Bei 1.713 Personen, bei denen eine Berufskrankheit bestätigt wurde, lautete die Diagnose Asbestose, in der Regel verursacht zur Asbeststaub. Dies bedeutet unverändert Platz fünf in der Rangliste der häufigsten bestätigten Berufskrankheiten, auch wenn hier ein rückläufiger Trend zu beobachten ist – 2017 waren es noch 1.947 Fälle und 2016 sogar noch 2.183 Fälle, die an dieser berufsbedingten Krankheit litten. Die Positionen sechs und sieben belegten in 2018 Infektionskrankheiten (1.123 Fälle) sowie Betroffene mit Mesotheliom, häufig verursacht durch Kontakt mit Asbest (882 Fälle).

Bei den Infektionskrankheiten gab es einen Anstieg der neuen bestätigten Verdachtsfälle in den letzten zwei Jahren um fast 27,8 Prozent. Anders bei den an Mesotheliom-Erkrankten, hier gab es gegenüber 2016 einen Rückgang um 14,5 Prozent bei den bestätigten Berufskrankheitsfällen. Insgesamt haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im vergangenen Jahr bei etwa 3.400 Versicherten – und damit bei rund jeder elften bestätigten Berufskrankheit – eine Erkrankung festgestellt, die durch den beruflichen Kontakt mit Asbest ausgelöst wurde.

Nur jede zweite bestätigte Berufskrankheit wurde anerkannt

Doch längst nicht jeder der rund 38.000 Betroffenen, bei dem sich der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit bestätigt hat, erhielt auch Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllten nur 19.748 Betroffene, und damit 0,2 Prozent weniger als noch im Vorjahr. Das waren nur etwa die Hälfte der Betroffenen, bei denen eine anerkannte (bestätigte) Berufskrankheit vorlag.

Von den anerkannten Berufskrankheitsfällen, die deswegen Anspruch auf Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung haben, entfielen anteilig die meisten auf Lärmerkrankungen mit 6.714 Betroffenen. Danach folgen mit 4.255 Fällen Personen, die an weißem Hautkrebs erkrankt sind, bei denen der Beruf die Krankheitsursache war, sowie 1.713 Fälle mit berufsbedingter Asbestose.

Von den 18.375 Personen mit Hautkrankheiten, denen 2018 zwar das Vorliegen einer Berufskrankheit bestätigt wurde, haben jedoch nur 505 auch die versicherungs-rechtlichen Kriterien für einen Leistungsanspruch erfüllt. Wie aus den DGUV-Daten weiter hervorgeht, starben im vergangenen Jahr 2.435 Personen an den Folgen einer Berufskrankheit. Die Mehrheit davon war auf Folgeschäden von Asbest zurückzuführen.

Wenige gesetzliche Renten wegen einer Berufskrankheit

2018 bekamen übrigens nur insgesamt 4.813 Betroffene nach der Anerkennung einer Berufskrankheit eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung bewilligt, und damit 2,9 Prozent weniger als noch im Vorjahr. Der höchste Anteil entfiel mit 778 Betroffenen auf Personen mit Mesotheliom, danach mit 690 Fällen auf Personen, die an Lungen-, Kehlkopf- oder Eierstockkrebs leiden – hauptsächlich ausgelöst durch Asbest – sowie in 583 Fällen auf Personen mit weißen Hautkrebs.

Eine solche gesetzliche Unfallrente gibt es nur, wenn die anerkannte Berufskrankheit zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent geführt hat. Die Rentenhöhe ist abhängig vom individuellen Grad der Erwerbsminderung. Aber selbst bei einer 100-prozentligen Erwerbsminderung beträgt sie maximal zwei Drittel des Jahresarbeits-Verdienstes (JAV), also des Arbeitseinkommens in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalles.

Liegt die Erwerbsminderung zwischen 20 und unter 100 Prozent, berechnet sich die Rentenhöhe nach dem Teil der Vollrente, die dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht. Bei einer 50-prozentigen Erwerbsminderung erhält man beispielsweise nur 50 Prozent der Vollrente, was insgesamt nur circa 33 Prozent des bisherigen Jahresarbeits-Verdienstes entspricht.

Individuelle Absicherung

Wie die DGUV-Statistik zeigt, erhält nur ein Bruchteil der Betroffenen eine Leistung oder gar eine Rente wegen einer Berufskrankheit von der gesetzlichen Unfallversicherung. Und selbst wenn eine entsprechende Rentenzahlung erfolgt, muss man bei einer Erwerbsminderung mit Einbußen im Vergleich zum bisherigen Einkommen rechnen.

Die private Versicherungswirtschaft bietet hierzu zahlreiche Lösungen an, um sowohl einen fehlenden gesetzlichen Versicherungsschutz als auch die eventuell durch Unfall oder Krankheit auftretenden Einkommenslücken abzusichern. Zu nennen sind hier unter anderem eine private Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Mehr Hintergrund-Informationen zum Thema Berufskrankheiten und gesetzliche Unfallversicherung, zum Beispiel, wann eine Krankheit als Berufskrankheit gilt, enthält das Webportal des DGUV.



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