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Die gesetzliche Rentenhöhe: So wird sie berechnet

Die Höhe der gesetzlichen Altersrente setzt sich aus einer Vielzahl von Faktoren zusammen. Das Webportal und Broschüren der Deutschen Rentenversicherung erklären die Details.

(verpd) Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, aktueller Rentenwert – das sind nur einige der Kriterien, die für die individuelle Höhe der gesetzlichen Rente ausschlaggebend sind. Was sich hinter diesen Begriffen verbirgt, welche Faktoren für die Rentenberechnung noch wichtig sind und wie die genaue Rentenformel lautet, verdeutlichen der Webauftritt, aber auch zwei aktualisierte Broschüren der Deutschen Rentenversicherung.

Die Höhe der gesetzlichen Altersrente hängt von zahlreichen Kriterien ab. Entsprechende Erklärungen enthält der Webauftritt der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Zudem stellt der DRV dazu regelmäßig zwei aktualisierte Broschüren mit den Titeln „Rente: So wird sie berechnet – alte Bundesländer“ und „Rente: So wird sie berechnet – neue Bundesländer“ zum kostenlosen Download oder als Printversion zum Bestellen zur Verfügung.

Unter anderem werden im DRV-Webportal sowie in den Broschüren die Rentenformel, nach der sich die Rentenhöhe berechnet, und die dabei verwendeten Begriffe erläutert. Des Weiteren wird auf Besonderheiten bei der Rentenermittlung, wie die Anrechnung von Schulausbildungs- und Kindererziehungszeiten, eingegangen. Mit Erklärungen, Beispielen und Tabellen soll jeder unter Berücksichtigung seiner persönlichen Daten die voraussichtliche gesetzliche Rentenhöhe selbst berechnen können.

Die Rentenformel

Um überhaupt Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente zu haben, muss man je nach Altersrentenart eine Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (Wartezeit) von wenigstens fünf bis 45 Jahren aufweisen und das jeweilige Renteneintrittsalter erreicht haben.

Die Formel zur Rentenberechnung lautet: Höhe der Altersrente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor.

Zu den wichtigsten Faktoren bei der individuellen Rentenhöhe zählen die Entgeltpunkte. Sie werden für jedes Jahr, das für die individuelle gesetzliche Altersrente relevant ist, ermittelt. Dazu zählen zum Beispiel Jahre, in denen man als Arbeitnehmer gesetzliche Rentenversicherungs-Beiträge vom Bruttoeinkommen abgezogen bekommen hat, aber auch sonstige rentenrechtlich relevante Zeiten, die die Höhe der Altersrente beeinflussen, wie die Kindererziehungszeiten.

Ermittlung der Entgeltpunkte

Für Jahre, in denen man als Arbeitnehmer gesetzlich rentenversichert war, berechnen sich die Höhe der Entgeltpunkte wie folgt: „Höhe des Jahreseinkommens, für das man gesetzliche Rentenversicherungs-Beiträge entrichtet hat“ geteilt durch „das durchschnittliche Jahreseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten“.

Verdient man in einem Jahr so viel wie das Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten, erhält man für dieses Jahr 1,0 Entgeltpunkte. Wer mehr verdient, erhält anteilig über und wer weniger verdient unter 1,0 Entgeltpunkte.

Für die Ermittlung der individuellen Rentenhöhe werden alle erreichten Entgeltpunkte bis zum Rentenbeginn zusammengerechnet.

Der Zugangsfaktor

Ausschlaggebend für die Höhe des Zugangsfaktors – ein weiteres Kriterium zur Berechnung der Rentenhöhe – ist, inwieweit man das gesetzlich vorgegebene Renteneintrittsalter für die jeweilige Altersrentenart eingehalten hat.

Wer exakt zum vorgegebenen Renteneintrittsalter in Rente geht, erhält den Zugangsfaktor 1,0. Geht man erst später als das vorgegebene Renteneintrittsalter in Rente, obwohl man damals bereits die Wartezeit erfüllt hätte, gibt es Zuschläge, und der Zugangsfaktor liegt über 1,0. Wählt man eine Altersrentenart, bei der man mit Abschlägen früher in Rente kann als bei einer Altersrente ohne Abschläge, liegt der entsprechende Zugangsfaktor unter 1,0.

Wer zum Beispiel im Rahmen einer gesetzlichen Altersrente für langjährig Versicherte bereits mit 63 Jahren in Rente geht, weil er zum Rentenbeginn eine dafür nötige Wartezeit von 35 Jahren hat und eine Kürzung der Rente (Rentenabschläge) in Kauf nimmt, erhält einen Zugangsfaktor von unter 1,0.

Der aktuelle Rentenwert und der Rentenartfaktor

Der aktuelle Rentenwert, ebenfalls ein Kriterium der Rentenformel, entspricht der Rentenhöhe pro Entgeltpunkt, den ein Arbeitnehmer, der immer das Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten gehabt hätte, bekommen würde.

Die Höhe des Rentenwerts kann vom gesetzlich Rentenversicherten selbst nicht beeinflusst werden. Aktuell liegt der aktuelle Rentenwert pro erreichten Entgeltpunkt bei 34,19 Euro in den alten und 33,23 Euro in den neuen Bundesländern.

Der in der Rentenformel aufgeführte Rentenartfaktor beträgt bei allen Arten der gesetzlichen Altersrente 1,0.

Für eine ausreichende Altersvorsorge

Die voraussichtliche Höhe der eigenen gesetzlichen Altersrente lässt sich im Übrigen auch direkt bei einer der deutschlandweiten Auskunfts- und Beratungsstellen des DRV erfragen.

Um herauszufinden, ob die bisherige Altersvorsorge ausreicht, damit man seinen Lebensstandard im Rentenalter halten kann, sollte man neben der gesetzlichen Altersrente, auch die eventuell zu erwartenden sonstigen Einkünfte kennen. Dies können zum Beispiel spätere Einkünfte aus eventuell bereits vorhandenen Kapitalanlagen und/oder auch Mieteinnahmen sein.

Ein Versicherungsvermittler kann unter Zuhilfenahme entsprechender Computerprogramme die dafür notwendigen Berechnungen durchführen und dabei zum Beispiel auch den Kaufverlust des Geldes durch die Inflation mitberücksichtigen. Sollte eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig sein, berät der Versicherungsfachmann auf Wunsch auch über bedarfsgerechte Absicherungslösungen. Die private Versicherungswirtschaft bietet mitunter auch staatlich geförderte Altersvorsorge-Varianten an.



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