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Die häufigsten angebotenen Selbstzahlerleistungen beim Arzt

Beim Arztbesuch wird man oft durch Flyer, den Arzt selbst oder sein Personal auf individuelle Gesundheitsleistungen (kurz IGeL) und damit Leistungen, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, hingewiesen. Auf zwei davon besonders oft.

(verpd) Jedem vierten gesetzlich krankenversicherten Patienten wurde im Laufe der letzten zwölf Monate mindestens eine privatärztliche Leistung, deren Kosten er selbst zu tragen hätte, vom behandelnden Arzt oder dessen Personal angeboten. Zwei dieser individuellen Gesundheitsleistungen, auch IGeL genannt, wurden besonders häufig offeriert. Die Mehrheit dieser angebotenen Selbstzahlerleistungen werden von den Patienten übrigens auch angenommen. Dies ergab eine aktuelle Umfrage eines wissenschaftlichen Instituts.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO) hat jüngst die Ergebnisse einer im zweiten Halbjahr 2018 durchgeführten repräsentativen Umfrage unter 2.000 gesetzlich krankenversicherten Erwachsenen zum Thema IGeL veröffentlicht. IGeL, eine Abkürzung für „Individuelle Gesundheitsleistungen“, sind ärztliche Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind und deren Kosten daher in der Regel nicht von den Krankenkassen als Träger der GKV übernommen werden.

Laut Umfrage wurden fast 29 Prozent der Befragten in den vorangegangenen zwölf Monaten bei einem Arztbesuch mindestens eine dieser Selbstzahlerleistungen angeboten. Die Mehrheit der Patienten, nämlich rund 72 Prozent, nehmen das IGeL-Angebot auch an und lassen eine entsprechende für sie kostenpflichtige ärztliche Leistung durchführen. Zahnärztliche IGeL-Angebote wie die professionelle Zahnreinigung wurden bei dieser Umfrage nicht berücksichtigt.

Selbstzahlerleistungen insbesondere bei Fachärzten

Die Kosten für die ärztlichen IGeL liegen im Durchschnitt je Leistung bei 74 Euro. Je nach angebotener individueller Gesundheitsleistung können die Kosten im Einzelfall jedoch auch eine hohe drei- bis vierstellige Summe betragen. Insgesamt geben die Patienten laut Hochrechnungen über eine Milliarde Euro pro Jahr für IGeL aus. Hier sind die Kosten für Selbstzahlerleistungen, die von Zahnärzten angeboten werden, noch gar nicht miteingerechnet.

Die meisten der angebotenen IGeL, nämlich 72 Prozent, stammen von fünf Facharztgruppen. Allein 28 Prozent werden von Frauenärzten (Gynäkologen), 22 Prozent von Augenärzten, 13 Prozent von Orthopäden, sechs Prozent von Hautärzten und drei Prozent von Urologen angeboten.

Von den Allgemeinmedizinern und praktischen Ärzten (Hausärzten) stammten insgesamt 19 Prozent der IGeL-Angebote. In Relation zur Anzahl der jeweiligen Facharzt- und Allgemeinarztpraxen offerieren Augenärzte siebenmal, Gynäkologen fünfmal und Orthopäden fast viermal so viel IGeL-Leistungen wie Allgemeinmediziner.

Welche IGeL am häufigsten angeboten werden

Die häufigste angebotenen IGeL sind Ultraschall-Untersuchungen, nämlich fast 27 Prozent aller Selbstzahlerleistungen. Darunter fallen beispielsweise Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke oder der Brust zur Krebsfrüherkennung und zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft. Auf Platz zwei mit über 18 Prozent aller IGeL liegen bestimmte Untersuchungen zum Erkennen des Augenleidens Grüner Star (Glaukom) wie die Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung.

Danach folgen mit rund elf Prozent Blutuntersuchungen oder sonstige Laborleistungen, sowie mit fast zehn Prozent Verordnungen von Arzneien, Hilfs- oder Heilmittel, die nicht von der GKV übernommen werden. Oft angeboten werden auch ergänzende Krebsfrüherkennung bei Frauen wie bestimmten Abstrichuntersuchungen (sieben Prozent) und bei Männern die Bestimmung des PSA-Wertes zur Früherkennung von Prostatakrebs (fast fünf Prozent).

Weitere häufig offerierte IGeL sind bestimmte Untersuchungsarten zur Hautkrebsfrüherkennung (vier Prozent), die Knochendichtemessung (knapp drei Prozent) sowie eine Akkupunktur (beinahe zwei Prozent).

Informationen rund um IGeL

Nicht alle IGeL sind nach Ansicht von vielen Wissenschaftlern und Ärzten auch notwendig. Es gibt aber durchaus auch Selbstzahlerleistungen, die für den Einzelnen sinnvoll sein können, wie bestimmte Reiseimpfungen. Wer wissen möchte, ob man eine solche Selbstzahlerleistung durchführen lassen sollte oder nicht, und worauf bei einer Durchführung von IGeL zu achten ist, hat zahleiche Informations-Möglichkeiten. Dazu zählt beispielsweise der kostenlos herunterladbare Ratgeber „Selbst zahlen“ der Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB).

Auch im Internet gibt es zahlreiche wissenschaftliche und/oder offizielle Stellen, die hier weiterhelfen können, darunter das vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS) betriebene Portal www.igel-monitor.de, das Bewertungen und Checklisten zu IGeL enthält. IGeL-Informationen gibt es zudem im Webauftritt des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Eine telefonische Beratung (Telefonnummer 0800 0117722) oder auch eine Onlineberatung bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) an.

Wer als gesetzlich Krankenversicherter Leistungen über den festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus in Anspruch nehmen will, ohne sich darum zu sorgen, ob er sich das leisten kann, kann private Vorsorge treffen. Entsprechende Policen gibt es für ambulante, stationäre und zahnärztliche Selbstzahlerleistungen, wie für den Zahnersatz, für Heilpraktiker-Behandlungen, für Brillenkosten und für eine Einzelzimmer-Unterbringung im Krankenhaus.



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