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Die häufigsten Behandlungsfehler von Ärzten

Über 13.500 Verdachtsfällen von vermuteten ärztlichen Kunstfehlern sind die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) letztes Jahr nachgegangen. Wie oft sich der Verdacht bestätigte und in welchen Bereichen die meisten Fehler passierten.

(verpd) Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) haben jüngst ihre Bilanz gutachterlich aufgedeckter Behandlungsfehler an Patienten in Deutschland für das Jahr 2017 vorgestellt. Insgesamt gingen sie über 13.500 Vorwürfen von Fehlbehandlung nach. In knapp jedem vierten Fall hat sich dieser Verdacht bestätigt. Die Ergebnisse sind den Angaben zufolge jedoch nicht repräsentativ, da es hierzulande keine Meldepflicht für Behandlungsfehler gibt.

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Rechtsanspruch auf die Unterstützung durch ihre Krankenkasse bei der Aufklärung eines Behandlungsfehler-Verdachts. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), eine Gemeinschafts-Einrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, die fast in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert ist, erklärt: „Wird die Behandlung nicht angemessen, sorgfältig, richtig oder zeitgerecht durchgeführt, so wird dies als Behandlungsfehler bezeichnet.“

Der MDK unterstützt Patienten bei der Klärung eines Behandlungsfehler-Verdachtes mit einem medizinischen Sachverständigen-Gutachten. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag der Krankenkasse des Betroffenen, ist interessenneutral und für ihn nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Vor Kurzem haben der MDK und der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) ihre „Jahresstatistik 2017: Behandlungsfehler-Begutachtung der MDK-Gemeinschaft“ vorgelegt.

Jeder vierte Verdachtsfall bestätigte sich

Insgesamt haben die MDK im vergangenen Jahr 13.519 Sachverständigen-Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Gut jeder dritte Vorwurf betraf Behandlungen durch niedergelassene Ärzte. Die verbleibenden knapp zwei Drittel bezogen sich auf Behandlungen im Krankenhaus.

Fast jeder vierte Behandlungsfehler-Verdacht wurde bestätigt. In knapp jedem fünften Fall wurde der Patient durch den Fehler geschädigt. In konkreten Zahlen heißt dies: 2017 bestätigten die MDK 3.337 Behandlungsfehler, bei denen Patienten zu Schaden gekommen sind.

In 2.690 Fällen konnte gutachterlich bestätigt werden, dass der Fehler für den Schaden ursächlich war. Im Segment „Orthopädie und Unfallchirurgie“ gab es mit über 1.115 Fällen auch die mit großem Abstand meisten festgestellten Behandlungsfehler. Dahinter folgen die Bereiche „Zahnmedizin“ mit 356, die „Pflege“ mit 330 sowie die „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ mit 281 bestätigten Verdachtsfällen.

Hohe Fehlerquoten

Auffällig hoch ist die Fehlerquote, also der Anteil der bestätigten Verdachtsfälle zu den gemeldeten Verdachtsfällen, in den Bereichen „Radiologie“ (49,8 Prozent bei 133 Verdachtsfällen) und „Pflege“ (49,8 Prozent bei 663 Verdachtsfällen).

Überdurchschnittlich hohe Quoten von zum Teil weit über 35 Prozent gab es auch in den Segmenten „Kinder und Jugendmedizin“, „Oralchirurgie“, „Kinderchirurgie“ sowie „Zahnmedizin“.

Die hohen Quoten in den Segmenten „Pflege“ und „Zahnmedizin“ werden in der Statistik darauf zurückgeführt, „dass Pflegefehler und Fehler in der Zahnbehandlung leichter für den Patienten anhand der vorliegenden Beschwerden (Schäden) erkennbar sind. Die Höhe dieser Quote sei deshalb kein Hinweis auf eine besondere Gefährdung in einem Fachgebiet.“

Die häufigsten Fehlerarten

Die Jahresstatistik gibt auch Aufschluss über die Fehlerarten bei den festgestellten Behandlungsfehlern. Häufigste Art (in jeweils rund vier von zehn Fällen) war, dass eine indizierte Maßnahme entweder fehlerhaft oder gar nicht durchgeführt worden ist. Jeder neunte Fehler war darauf zurückzuführen, dass eine erforderliche Maßnahme zwar korrekt, aber zeitlich zu spät durchgeführt worden ist.

Bei jedem zehnten Fehler wurde eine falsche medizinische Maßnahme oder Operation durchgeführt. Bei Letzteren stellt sich die Frage, ob die Maßnahme überhaupt erforderlich oder die primär angezeigte gewesen war.

„Obwohl als Nebeneffekt die umfangreichsten Informationen über begutachtete Behandlungsfehler in Deutschland enthalten sind, können diese Daten weder vollständig die tatsächlich stattfindenden Fehler abbilden noch repräsentativ für diese sein“, hebt der MDS hervor. Deshalb seien valide Rückschlüsse auf die allgemeine Fehlerhäufigkeit und das damit assoziierte Niveau der Patientensicherheit in Deutschland nicht möglich.

„Ernüchterndes Fazit“

Der MDS weist zudem darauf hin, dass anders als in vielen anderen Ländern, in Deutschland keine Behandlungsfehler-Statistik existiere.

Das Fazit von Dr. Stefan Gronemeyer, dem leitenden Arzt und stellvertretenden Geschäftsführer des MDS, zur mittlerweile siebten Auflage der Jahresstatistik fällt ernüchternd aus: „Wir sehen immer wieder die gleichen Fehler und zwar auch solche, die nie passieren dürften, weil sie gut zu vermeiden wären – vom im Körper vergessenen Tupfer bis hin zu Verwechslungen von Patienten und falschen Eingriffen.“

Die zuletzt angesprochenen Fälle – insgesamt 20 an der Zahl – werden unter dem Stichwort „Intraoperativ zurückgelassener Fremdkörper“ in der Tabelle der „Besonderen Ereignisse“ („Never Events“) aufgeführt. Dort sind auch zwölf Fälle von falschen Operationen (Verwechslungen der Person) sowie sieben Fälle von Operationen am falschen Körperteil des Patienten aufgelistet.

Wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird

Detaillierte Informationen über die Rechte, die man als Patient hat, wenn man einen Behandlungsfehler vermutet, enthält der zweiseitige Flyer „Was Sie als Patient wissen sollten“, der kostenfrei beim MDK heruntergeladen werden kann.

Privat Krankenversicherte, so ein Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V., sollten sich im Falle einer vermuteten Fehlbehandlung an ihre private Krankenversicherung wenden, um mögliche Unterstützungsmaßnahmen durch den Versicherer zu klären.

Umfassende Auskünfte zum Thema Patientenrechte insgesamt enthält die 86-seitige Broschüre „Ratgeber für Patientenrechte“, die beim Bundesministerium für Gesundheit heruntergeladen oder bestellt werden kann. Ausführungen zum Thema Patientenrechte bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), eine gemeinnützige GmbH, die im Auftrag des Gesetzgebers Bürger kostenfrei rund um das Thema Gesundheit und Patientenrechte online und telefonisch berät.



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