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Die häufigsten Diagnosen bei Krankenhauspatienten

Fast jeder vierte Bürger wird hierzulande statistisch gesehen mindestens einmal im Jahr stationär in einem Krankenhaus behandelt. Die vier häufigsten Diagnosen, die bei den Klinikpatienten gestellt werden, sind seit Jahren die gleichen.

(verpd) Rund 19,39 Millionen Patienten wurden nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in 2017 hierzulande stationär, also mindestens einen Tag oder länger in einem Krankenhaus behandelt. Im Durchschnitt bleiben die stationär behandelte Patienten fast eine Woche in der Klinik. Krankheiten des Kreislaufsystems sind seit über 20 Jahren die häufigste Diagnose, die zu einem mehrtägigen Krankenhausaufenthalt führen.

Nach den vor Kurzem veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zu den Krankenhauspatienten gab es in 2017 über 19,95 Millionen Behandlungsfälle. In knapp 19,39 Millionen Fällen dauerte die stationäre Behandlung mindestens einen Tag oder länger. Im Durchschnitt verbrachten die stationär behandelten Patienten rund 7,3 Tage im Krankenhaus und damit genauso lang wie im Jahr zuvor. Insgesamt ist jedoch die durchschnittliche Verweildauer von Patienten in einer Klinik rückläufig – in 2005 waren es noch 8,6 und im Jahr 2000 9,7 Tage.

Die fünf häufigsten Diagnosen, die bei stationär behandelten Klinikpatienten erstellt wurden, sind schon seit über zwei Jahrzehnten jedes Jahr für mehr als die Hälfte aller stationären Krankenhausfälle mit verantwortlich. Die vier häufigsten Diagnosen sind zudem in dieser Zeit die gleichen geblieben. Die Diagnosedaten der Destatis-Statistik richten sich nach der sogenannten „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD-10).

Eine Herz-Kreislauf-Erkrankung ist die häufigste Diagnose

Am häufigsten mit 2,83 Millionen Fällen wurden in 2017 Krankheiten des Kreislaufsystems wie Herzinfarkt, Thrombose oder Bluthochdruck bei den stationär behandelten Krankenhauspatienten festgestellt. Dies ist auch seit mehr als 20 Jahren jedes Jahr die meistgestellte Diagnose bei den Patienten mit ein- oder mehrtägigen Krankenhausaufenthalten.

Den zweiten bis vierten Platz der am häufigsten diagnostizierten Leiden in 2017 belegten mit je 1,92 Millionen Fällen Verletzungen/Vergiftungen sowie Krankheiten des Verdauungssystems und mit 1,84 Millionen stationäre Behandlungen gut- oder bösartige Neubildungen wie Krebs.

Auf Rang fünf der häufigsten Diagnosen bei stationären Behandlungen lagen in 2017 mit 1,79 Millionen Fällen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes.

Jeder zweite Krankenhauspatient hat eine von fünf Diagnosen

Diese fünf Diagnosen sind seit 1998 jedes Jahr die am häufigsten gestellten bei den stationär behandelten Krankenhauspatienten. Statistisch gesehen wird bei mehr als jedem zweiten Patienten, der mehrere Tage in einer Klinik behandelt wird, mindestens eine der genannten fünf Leiden festgestellt.

In 2017 waren knapp 53 Prozent oder 10,26 Millionen stationär behandelte Klinikpatienten davon betroffen, im Jahr 2000 waren es sogar 65 Prozent. Auch von 1994 bis 1997 – frühere Jahre sind in der Statistik nicht enthalten – traten die vier erstgenannten Diagnosen bei Patienten, die mindestens einen Tag oder länger in einem Krankenhaus behandelt wurden, am häufigsten auf.

Es gab in 2017 zudem weitere häufige Diagnosen mit mehr als jeweils einer Million Fälle: Dies waren Krankheiten des Atmungssystems (1,28 Millionen Fälle), psychische Störungen und Verhaltensstörungen (1,13 Millionen Fälle), Erkrankungen des Urogenitalsystems (1,04 Millionen Fälle) sowie Komplikationen im Rahmen von Schwangerschaft oder Geburt (1,02 Millionen Fälle).

Von Einzelzimmer-Unterbringung bis hin zur Chefarztbehandlung

Patienten, die Wert auf eine möglichst komfortable Unterbringung und individuelle Betreuung legen, haben in vielen Krankenhäusern die Wahl zwischen verschiedenen Wahlleistungen, die – sofern gewünscht – optional mit dem Krankenhaus oder Arzt zu vereinbaren sind.

Angeboten werden unter anderem Einzel- statt Mehrbettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt. Allerdings übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für ihre Versicherten derartige Wahlleistungen in der Regel nicht.

Gesetzlich Krankenversicherte, die eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung haben, können jedoch auch ohne Kostenrisiko in den Genuss der genannten Wahlleistungen kommen.



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