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Die häufigsten Fragen und Probleme der Krankenversicherten

In welchen Bereichen des Gesundheitswesens im vergangenen Jahr besonders oft Schwierigkeiten und Rückfragen bei den Bürgern auftraten, zeigt ein aktueller Bericht einer gemeinnützigen Einrichtung.

(verpd) Im vergangenen Jahr hat die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, eine gemeinnützige Anlaufstelle für Patienten und deren Angehörige, rund 128.100 Beratungsgespräche zu Problemen von Patienten durchgeführt. Dies zeigt eine vor Kurzem vorgelegte Studie. Besonders häufig ging es um rechtliche Fragen, insbesondere um Leistungsansprüche gegenüber Kostenträgern. Moniert wurden unter anderem auch massive Kommunikationsdefizite bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Seit 2006 berät die Unabhängige Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD), eine gemeinnützige Institution, kostenlos Patienten und Angehörige in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Belangen. Sie handelt dabei gemäß Paragraf 65 b SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) „mit dem Ziel, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen“. Finanziert wird die UPD durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf.

Vor Kurzem hat die UPD ihren „Monitor Patientenberatung 2019“ vorgelegt. Mit der Publikation gibt die UPD einmal im Jahr Hinweise auf verschiedene Problemlagen im deutschen Gesundheitswesen an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, derzeit ist dies Professorin Dr. Claudia Schmidtke, weiter.

Etwa 128.100 Beratungen der Versicherten

Der Monitor beruht auf der Auswertung der Dokumentation von 128.070 Beratungsgesprächen, die die UPD in 2019 mit Ratsuchenden durchgeführt hat. Dies entspricht einem Rückgang um etwa 500 Beratungen im Vergleich zum Jahr zuvor. 2017 lag die Zahl noch um etwa ein Sechstel höher.

Unverändert fast zwei von drei Beratungen, konkret 65 Prozent, entfielen auf rechtliche Fragen. Ein knappes Fünftel (19,9 Prozent) betraf medizinische (inklusive psychosoziale) Problembereiche. Die verbleibenden 15,1 Prozent entfielen auf allgemeine Fragestellungen.

Mit über 90 Prozent (Vorjahr: 88 Prozent) fand der Löwenanteil der Beratungsgespräche via Telefon statt. Rund jede 17. Konversation wurde online geführt, in etwa jede 30. persönlich. Nur in jedem 333. Fall fand die Beratung schriftlich statt.

Problemfeld Leistungsansprüche gegenüber Kostenträgern

In fast der Hälfte der rechtlichen Fragestellungen, konkret in 38.329 Beratungen, ging es laut Bericht um Leistungsansprüche gegenüber Kostenträgern wie den gesetzlichen Kranken- oder Pflegekassen. Eine besonders starke Rolle spielten hier erneut Beratungen zum Krankengeld. Deren Zahl verminderte sich 2019 im Vergleich zum Vorjahr zwar um etwa neun Prozent auf über 13.840 Beratungen. In den zwei Jahren davor gab es hier allerdings einen Anstieg um bis zu über 40 Prozent.

Die andere Hälfte der rechtlichen Beratungsthemen gliederten sich in folgende vier Hauptbereiche: Zum einen waren dies die Themenbereiche Patientenrechte (16.184 Beratungen), Mitgliedschaft sowie Versicherungs- oder Kassenwechsel (7.762 Beratungen) und der Verdacht auf Behandlungsfehler (6.154 Beratungen).

Zum anderen bezogen sich 3.575 Beratungen auf die Rechtmäßigkeit von Zuzahlungen oder sonstige Geldforderungen wie zum Beispiel Zahlungsaufforderungen von Ärzten oder Zahnärzten aufgrund geleisteter individueller Gesundheitsleistungen (kurz IGeL).

Deutliche Kritik an der Praxis der Kranken- und Pflegekassen

Bei den Leistungsansprüchen gegenüber Kostenträgern berichtet die UPD weiterhin von zum Teil gravierenden Kommunikationsdefiziten der Kranken- und Pflegekassen im Umgang mit Patienten und Versicherten. So haben etwa die Beratungen zu Widersprüchen noch zugenommen, was UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede als „besonderen Missstand“ bezeichnet.

Für problematisch hält er dabei „insbesondere, dass es noch immer Kassen gibt, die entgegen klarer Anweisung des Bundesamtes für Soziale Sicherung weiterhin unzulässige Zwischennachrichten im Widerspruchsverfahren versenden. Versicherte können regelmäßig nicht erkennen, ob es sich dabei um eine Entscheidung handelt und fühlen sich nicht selten dazu gedrängt, ihren Widerspruch zurückzunehmen“.

Ratsuchende klagten zudem vielfach darüber, dass sie von den Krankenkassen nicht darüber informiert würden, ob und wie sie gegen einen Bescheid vorgehen könnten. „Die gesetzlich klar geregelte Verpflichtung der Krankenkassen, Versicherte mittels Rechtsbehelfsbelehrung über ihre Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten aufzuklären, wird so unterlaufen“, moniert Krumwiede.

Bereits über 20.000 Beratungen zum Thema Corona

Anlässlich der Veröffentlichung des „Patientenmonitors“ 2019 nahm die Beratungsstelle auch zu aktuellen Entwicklungen Stellung. So haben sich Fragen zum Coronavirus bei der UPD zu einem der beratungsintensivsten Felder entwickelt.

Allein von März bis Mai 2020 hat die UPD mehr als 22.000 Coronaberatungen zu medizinischen und rechtlichen Fragestellungen registriert, berichtet Krumwiede.

„Gerade in der aktuellen Situation der Coronakrise zeigt sich, wie wichtig es ist, dass eine unabhängige Patientenberatung Ratsuchenden mit fundierten Informationen Orientierungshilfe in unserem Gesundheitssystem bietet“, betont die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Prof. Dr. Schmidtke.

Kostenlose Beratung über Gesundheitsthemen und Patientenrechte

Jedem, egal ob gesetzlich oder privat krankenversichert, steht hierzulande die UPD für Fragen rund um Gesundheitsthemen zur Verfügung. Die Organisation berät auf Wunsch beispielsweise zu Krankheiten und deren Behandlungs-Möglichkeiten, zu Patientenrechten, zu Kassenleistungen und zu medizinischen Vorsorgevollmachten.

Auch bei Konflikten mit Ärzten, Kliniken und Krankenkassen sowie bei der Suche nach regionalen Fachärzten, Kliniken, Selbsthilfegruppen sowie Fachanwälten für Medizin- und Sozialrecht oder bei Fragen zu einem geplanten Kassenwechsel hilft die UPD weiter. Eine kostenlose Beratung wird per Telefon unter 0800 0117722 (gebührenfrei im Festnetz), online, per App und normalerweise auch persönlich vor Ort an einer der rund 30 regionalen Beratungsstellen, die es deutschlandweit gibt, angeboten.

Zudem enthält das UPD-Webportal umfassende Informations-Möglichkeiten, zum Beispiel zu den Themen Behandlungsfehler, Patientenrechte, IGeL-Leistungen und Krankengeld sowie zu diversen Krankheiten und Gesundheitsbeschwerden.



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