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Die häufigsten Gründe, die zum Klinikaufenthalt führen

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind nach den Geburten vor allem Herzerkrankungen und Alkoholprobleme die Ursachen für eine stationäre Unterbringung in einem Krankenhaus. Wer sichergehen möchte, dass er im Falle eines notwendigen Klinikaufenthalts, egal ob durch einen Unfall oder eine Krankheit, auch ohne finanzielle Mehrbelastung einen möglichst angenehmen Krankenhausaufenthalt hat, kann entsprechend vorsorgen.
Insgesamt wurden in 2010 knapp 9,8 Millionen Patientinnen und 8,7 Millionen Patienten, also zusammen 18,5 Millionen Personen, stationär behandelt. Nach Angaben von Destatis gehörte zu den häufigsten Diagnosen, die eine vollstationäre Unterbringung in einer der über 2.000 deutschen Krankenhäuser erforderlich machten, die Geburt. 477.815 Kinder kamen 2010 in deutschen Kliniken zur Welt und wurden danach noch stationär betreut.

Herzprobleme und Alkohol
Weniger angenehm waren die weiteren Gründe, die Patienten zu einem Krankenhausaufenthalt veranlassten. Über 371.000 Patienten wurden wegen Herzinsuffizienz und rund 333.000 infolge von Alkoholproblemen in einer Klinik behandelt. Am vierthäufigsten erforderten ebenfalls Schwierigkeiten mit dem Herzen, nämlich 256.00 Fälle von Angina pectoris, eine stationäre Behandlung.

Die weiteren häufigsten Krankheitsdiagnosen, die für einen Klinikaufenthalt verantwortlich waren, sind: Herzvorhofflattern und -vorhofflimmern (circa 250.000 Fälle), Verletzungen des Kopfes (knapp 242.000 Fälle), Hirninfarkt (rund 230.000 Fälle), Lungenentzündung (fast 222.000 Fälle) und Gallensteine (etwa 216.000 Fälle). Im Durchschnitt verbrachte jeder Patient 7,9 Tage im Krankenhaus.

Als Privatpatient behandelt
Wer als gesetzlich Krankenversicherter im stationären oder auch im ambulanten Bereich als Privatpatient behandelt werden möchte, kann dies optional vereinbaren. Patienten, die beispielsweise Wert auf eine möglichst komfortable Unterbringung und individuelle Betreuung legen, haben in vielen Krankenhäusern nämlich die Wahl zwischen diversen Wahlleistungen.

Angeboten werden unter anderem Einzel- statt Mehrbettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Wahlleistungen in der Regel allerdings nicht. Gesetzlich Krankenversicherte können jedoch mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung auch ohne Kostenrisiko in den Genuss der genannten Wahlleistungen kommen. 

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