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Die häufigsten Ursachen, warum Bürger zum Arzt gehen

Eine aktuelle Untersuchung zeigt, was beziehungsweise welche Leiden am häufigsten dazu führen, dass Bürger einen Arzt konsultieren und sich ambulant behandeln lassen.

(verpd) Statistisch gesehen nimmt fast jeder Bürger im Laufe des Jahres eine ambulante ärztliche Versorgung in Anspruch, was unter anderem auch auf die empfohlenen jährlichen Gesundheits-Untersuchungen wie Krebs-Früherkennungs-Maßnahmen zurückzuführen ist. Doch es gibt noch zahlreiche andere Gründe und Leiden, warum Bürger einen Arzt konsultierten, wie eine Studie einer Krankenkasse zeigt.

Die Barmer hat in diesem Jahr eine Studie, nämlich den Arztreport 2017 veröffentlicht, in der die anonymisierten Daten der über acht Millionen bei dieser gesetzlichen Krankenkasse Versicherten analysiert wurden. Ein Ergebnis war, dass 2015 fast jeder, nämlich rund 93 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten, eine ambulante oder ärztliche Versorgung in Anspruch genommen hat.

Im Durchschnitt wurden laut Studie je Person 8,5 Behandlungsfälle einer ambulanten ärztlichen Versorgung abgerechnet. Ein Behandlungsfall fasst nach Aussagen der Studienautoren dabei grundsätzlich jeweils alle Behandlungen eines Patienten „bei einem Arzt beziehungsweise in einer abrechnenden Praxis innerhalb eines Quartals eines Jahres zusammen“.

Die häufigsten Diagnosen im ambulanten Bereich

Die häufigsten Gründe für eine ambulante Behandlung war in 41,5 Prozent der Fälle das Abklären von Gesundheitsbeschwerden oder sonstige Untersuchungen wie Früherkennungs-Maßnahmen. Danach waren die häufigsten Diagnosen, die zu einer ambulanten Versorgung führten, mit 35,6 Prozent Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens (Männer: 31,3, Frauen 39,8) und mit 30,2 Prozent akute Infektionen der Atemwege (Männer: 28,8, Frauen 31,6 Prozent).

An vierter und fünfter Stelle folgen mit 28,8 Prozent Bluthochdruck (Männer: 28,5, Frauen: 29,1 Prozent) und mit 26,2 Prozent Gelenkserkrankungen (Männer: 23,1, Frauen 29,3 Prozent). Weitere häufige Diagnosen waren mit 24,9 Prozent potenzielle Gesundheitsrisiken hinsichtlich übertragbarer Krankheiten und mit 24,3 Prozent Stoffwechselstörungen (Männer: 24,0, Frauen 24,5 Prozent).

Danach folgen mit 22,6 Prozent nicht entzündliche Krankheiten des weiblichen Genitaltraktes (Frauen 44,5 Prozent) und mit 21,5 Prozent Probleme mit den Augenmuskeln und Störung der Blickbewegung (Männer: 18,5, Frauen 24,4 Prozent). Auf Platz zehn der häufigsten in 2015 gestellten Diagnosen bei einer ambulanten Untersuchung waren mit 21,2 Prozent (Männer: 18,6, Frauen 23,8 Prozent) Erkrankungen der Muskeln, Sehnen und sonstigen Weichteilgewebes.

Für einen umfassenden Kostenschutz im Krankheitsfall

Grundsätzlich können die gesetzlichen Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zum größten Teil nur die Leistungen im ambulanten wie auch im stationären Bereich übernehmen, die als sogenannte Regelleistung gesetzlich vorgeschrieben sind. In vielen Fällen müssen gesetzlich Versicherte daher bestimmte Leistungen und Arzneimittel anteilig oder auch komplett aus der eigenen Tasche zahlen.

Wer auch als gesetzlich Krankenversicherter einen umfassenden Kostenschutz haben möchte, kann eine private Krankenzusatz-Versicherung abschließen, die je nach Vertragsgestaltung zahlreiche Vorteile bietet.

Je nach Vereinbarung übernimmt eine solche Police unter anderem die Kosten für eine freie Wahl zwischen Heilpraktikern oder Ärzten mit oder ohne Kassenzulassung und/oder eine Krankenhaus-Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung. Auch die Übernahme von Mehrkosten für Medikamente, Behandlungen und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte, welche die gesetzliche Krankenkasse teilweise oder gar nicht zahlt, kann im Rahmen einer privaten Krankenzusatz-Versicherung vereinbart werden.



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