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Die Höhe der normalen Altersrente beträgt im Schnitt 640 Euro

Die durchschnittliche Höhe aller gesetzlichen Altersrentenarten lag 2018 bei unter 910 Euro, die der Regelaltersrente sogar bei unter 640 Euro. Eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt weitere Unterschiede bei den Rentenhöhen zwischen den Altersrentenarten.

(verpd) Bezieher einer normalen Altersrente (Regelaltersrente) erhielten 2018 im Schnitt nicht einmal 640 Euro Rente im Monat. Das ist weniger als die Hälfte der Rentenhöhe, die im Schnitt die Rentenbezieher einer Rente für besonders langjährig Versicherte bekommen haben. Doch nicht nur zwischen den gesetzlichen Altersrentenarten, sondern auch zwischen den Geschlechtern der Rentenbezieher gab es zum Teil gravierende Unterschiede bezüglich der durchschnittlichen Rentenhöhe.

Aus einer aktuellen Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geht hervor, dass letztes Jahr rund 18,25 Millionen Personen – nämlich rund 8,11 Millionen Männer und 10,14 Millionen Frauen – eine gesetzliche Altersrente erhalten haben. Die durchschnittliche Rentenhöhe betrug insgesamt knapp 906 Euro pro Monat und Rentenbezieher – bei den Männern waren es im Schnitt fast 1.148 Euro und bei den Frauen 711 Euro.

Die Statistik zeigt aber auch, dass es deutliche Rentenunterschiede zwischen verschiedenen gesetzlichen Altersrentenarten und auch hier zwischen den Geschlechtern gab.

Durchschnittliche Rentenhöhe bei der Regelaltersrente ...

Von den insgesamt 18,25 Millionen Bezieher einer Altersrente erhielten anteilig die meisten, nämlich fast 7,68 Millionen Personen, eine normale Altersrente, auch Regelaltersrente genannt.

Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab dem 1. Januar 1947 bis einschließlich 31. Dezember 1963 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen.

Die durchschnittliche monatliche Rentenhöhe der Regelaltersrente betrug geschlechterübergreifend 638 Euro. Im Detail erhielten nicht ganz 3,09 Millionen Männer im Schnitt 848 Euro und rund 4,59 Millionen Frauen durchschnittlich knapp 497 Euro.

… bei einer vorgezogenen Altersrente …

Letztes Jahr erhielten zudem über 1,94 Millionen Personen eine Altersrente für langjährig Versicherte. Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben. Die Rentenhöhe für diese Rentenart lag 2018 im Durchschnitt bei 1.116 Euro im Monat. Insgesamt hatten im Schnitt diesbezüglich knapp 1,36 Millionen Männer eine Rentenhöhe von 1.270 Euro und nicht ganz 585.000 Frauen von 757 Euro.

Rund 1,16 Millionen Personen – im Detail mehr als 681.000 Männer und fast 479.000 Frauen – bezogen zudem eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt. Diese Rentenart kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen.

Die durchschnittliche Rentenhöhe für diese abschlagsfreie Rente betrug fast 1.311 Euro – bei den Männern waren es 1.450 Euro und bei den Frauen knapp 1.112 Euro.

… Altersrente für Schwerbehinderte und für Bergleute…

Eine weitere aktuelle Rentenart ist die Altersrente für Schwerbehinderte. Einen Anspruch darauf haben Personen, die als schwerbehindert gelten – Grad der Behinderung (GdB) ist mindestens 50 – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen.

Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden. Wer ab 1964 geboren wurde, kann eine Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschläge mit 65 Jahren und mit Rentenabschlägen mit 62 Jahren in Anspruch nehmen.

In 2018 erhielten knapp 1,84 Millionen Rentenbezieher – fast 1,11 Millionen Männer und 729.000 Frauen – eine solche Rente. Im Schnitt betrug die Rentenhöhe 1.150 Euro (Männer 1.292 Euro, Frauen 935 Euro). Eine weitere Altersrentenart ist die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Diese Rentenart erhielten letztes Jahr nicht ganz 36.000 Personen, davon nur zwei Frauen; der durchschnittliche Rentenzahlbetrag belief sich auf 2.076 Euro.

… und bei bisherigen Altersrentenarten

Zudem gibt es Rentenarten, die 2018 zwar zur Auszahlung kamen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute nicht mehr neu beantragt werden (können). Dazu zählt die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Sie wurde unter bestimmten Kriterien Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt. Rund 2,04 Millionen Menschen haben 2018 hierzulande eine solche Rente bezogen. Die Durchschnittshöhe der Rente lag bei 1.303 Euro.

Auch die Altersrente für Frauen gab es unter bestimmten Voraussetzungen für Frauen, die vor 1952 geboren wurden. 3,55 Millionen Frauen erhielten 2018 diese Rentenart. Die durchschnittliche Rentenhöhe betrug knapp 871 Euro. Die Daten zeigen, dass die Höhe der durchschnittlichen Regelaltersrente unter der Hälfte der Rentenhöhe bei einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt.

Sie zeigen zudem, dass die durchschnittliche Rentenhöhe bei den Frauen bei fast allen Rentenarten deutlich niedriger ist als bei den Männern. Die Höhe der Regelaltersrente der Frauen beträgt nicht einmal 60 Prozent im Vergleich zur Rentenhöhe der gleichen Rentenart bei den Männern. Vergleicht man das durchschnittliche Bruttoeinkommen eines rentenversicherten Arbeitnehmers, das laut DRV 2018 bei rund 3.156 Euro lag, mit der durchschnittlichen Rentenhöhe aller Altersrentenarten von 906 Euro, zeigt sich, dass die Differenz drastisch ist.

Für einen finanziell gesicherten Lebensabend

Wer sich im Rentenalter alleine auf die gesetzliche Altersrente verlässt, wird in der Regel seinen bisherigen Lebensstandard damit nicht halten können.

Daher empfiehlt es sich, frühzeitig und ausreichend finanziell für das Alter vorzusorgen. Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Lösungen an, die zum Teil auch staatlich gefördert werden.

Wer genau wissen möchte, wie hoch seine eigene gesetzliche Altersrente konkret sein wird und mit welcher Einkommenslücke er ohne eine zusätzliche Vorsorge rechnen muss, erhält vom Versicherungsexperten eine entsprechende Analyse seiner persönlichen Situation. Zudem berät der Experte über die individuell passenden Altersvorsorgeformen.



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