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Die meisten Bundesländer schreiben Rauchmelder vor

Jedes Jahr verletzen sich hierzulande rund 4.000 Personen bei einem Brand so schwer, dass sie physisch und/oder psychisch auf Dauer geschädigt sind. Dabei könnten viele dieser schweren Unfälle durch Rauchmelder vermieden werden. Nicht zuletzt deshalb gibt es mittlerweile in 14 der 16 Bundesländer eine Pflicht, Rauchmelder in neue und/oder umgebaute Wohnung zu installieren.

Jedes Jahr gibt es in Deutschland rund 200.000 Brände. Die Folgen sind nicht selten dramatisch. Jährlich kommen nach Angaben des Forums Brandrauchprävention etwa 400 Personen bei einem Brand ums Leben, 4.000 Menschen tragen durch ein Feuer Langzeitschäden davon und zudem fallen rund eine Milliarde Euro Sachschäden durch Brände im Privatbereich an.

Neben der Fahrlässigkeit durch Personen werden zahlreiche Brände laut Aussagen von Brandexperten durch technische Defekte ausgelöst.

Lebensretter in handlicher Form

Für vergleichsweise geringe Ausgaben gibt es jedoch einen sehr effektiven Schutz vor großen Brandschäden: den Rauchmelder. Laut einer Auswertung des Forums Brandschutzprävention von Medienbericht-Erstattungen retten installierte Rauchmelder im Durchschnitt jeden Tag zwei Menschen das Leben. Die Geräte erkennen nämlich frühzeitig Brandrauch und warnen dann Personen in einem brennenden Haus durch ein – auch im Schlaf – unüberhörbares lautes Signal.

Die meisten Bundesländer schreiben mittlerweile die Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern vor – wenn auch die gesetzlichen Vorgaben je nach Bundesland voneinander abweichen.

Die genauen Regelungen, beispielsweise inwieweit Rauchmelder in bestehende, neu gebaute und/oder umgebaute Wohnungen oder Häuser und in welchen Räumen installiert werden müssen, sind in der Regel in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer zu finden. Eine Übersicht ist auch im Webportal „Rauchmelder retten Leben“, einer Initiative des Forums Brandrauchprävention abrufbar.

Rauchmelderpflicht in fast allen Bundesländern

In folgenden Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern in neu gebauten oder auch in umgebauten Wohnungen oder Häusern gesetzlich vorgeschrieben: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Seit 1. Januar 2016 besteht auch in Sachsen eine Einbaupflicht für Neu- und Umbauten.

Schon seit Längerem müssen in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein auch bestehende Wohnungen mit Rauchmeldern ausgerüstet sein. Dies gilt seit dem 31. Dezember 2015 nun auch für Bremen, Niedersachsen sowie Sachsen-Anhalt.

In manchen Bundesländern gibt es für bestehende Wohnungen noch Übergangsfristen: Ab 2017 müssen in Nordrhein-Westfalen und im Saarland, ab 2018 in Bayern und ab 2019 in Thüringen alle Bestandsbauten mit Brandmelder versehen sein. In Sachsen gibt es noch keine Regelung für Bestandsbauten. Überhaupt noch keine gesetzliche Rauchmelderpflicht besteht derzeit noch in den Bundesländern Berlin und Brandenburg.

Installation und Wartung

Nach den aktuellen Vorgaben der Bundesländer mit Rauchmelderpflicht muss jeweils ein Rauchmelder zumindest in den Schlafräumen, den Kinderzimmern und in zu Aufenthaltsräumen führenden Fluren installiert sein. Verantwortlich für den Einbau und/oder die ordnungsgemäße Betriebsbereitschaft der Rauchmelder ist in den Bundesländern mit vorgeschriebener Rauchmelderpflicht in der Regel der Immobilieneigentümer, Vermieter und/oder Mieter.

Grundsätzlich sind Rauchmelder gemäß Bedienungsanleitung und der Anwendungsnorm DIN 14676 regelmäßig beziehungsweise mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Die Installation und/oder die Wartung, insbesondere der regelmäßige Batteriewechsel der Warnmelder, sowie die Funktionsprüfung können bei einer Mietwohnung per ausdrückliche Regelung zum Beispiel im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden.

Dennoch bleibt der Vermieter laut Rechtsexperten in der Haftung, wenn der Mieter beispielsweise aufgrund seines Gesundheitszustandes oder Alters nicht mehr in der Lage ist, eine ordnungsgemäße Wartung durchzuführen. In diesen Fällen ist der Vermieter wieder für die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder verantwortlich. Übrigens: Unabhängig davon, ob eine gesetzliche Installationspflicht besteht, ist es nach Angaben von Brandexperten schon aus Eigeninteresse für Immobilienbesitzer und Mieter sinnvoll, Brandmelder zu installieren und ordnungsgemäß zu warten.



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