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Die meisten Frauen leben von der eigenen Berufstätigkeit

Die Mehrheit der erwachsenen Frauen, die noch nicht im Rentenalter sind, bestreiten ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus der eigenen Erwerbstätigkeit. Ohne eine passende Absicherung ist bei bestimmten Situationen ihr Lebensunterhalt und eventuell der ihrer Familie nicht gesichert.

(verpd) Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist in Deutschland bei den Frauen im erwerbsfähigen Alter nicht nur der Anteil der Erwerbstätigen gestiegen. Sondern immer mehr Frauen bestreiten auch ihren Lebensunterhalt überwiegend durch die eigene Berufstätigkeit und immer weniger leben vorwiegend vom Einkommen eines Ehe- beziehungsweise Lebenspartners oder der Eltern. Grundsätzlich ist es für alle Hauptverdiener wichtig, eine eigene Einkommensabsicherung für den Fall einer längeren Krankheit oder einer Berufsunfähigkeit zu haben, um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen.

Im Jahr 2009 lag die Erwerbstätigenquote der 15- bis 64-jährigen Frauen hierzulande bei 64,1 Prozent. Zehn Jahre später, also bis 2019, ist der Anteil auf 72,8 Prozent angestiegen.

Bei den Männern in der gleichen Altersgruppe waren bereits 2009 75,4 Prozent und 2019 80,4 Prozent erwerbstätig. Dies sind Fakten, die das Statistische Bundesamt (Destatis) vor Kurzem veröffentlicht hat. Damit zeigt sich zwar, dass immer noch mehr Männer als Frauen erwerbstätig sind, aber es wird auch deutlich, dass der anteilige Unterschied tendenziell immer kleiner wird.

Immer mehr Frauen sind finanziell unabhängig

Eine weitere Erkenntnis, die sich aus den Destatis-Daten ergibt, ist, dass mittlerweile die meisten erwachsenen Frauen im erwerbsfähigen Alter ihren Lebensunterhalt überwiegend aus der eigenen Berufstätigkeit bestreiten.

Konkret traf dies in 2019 auf mehr als zwei Drittel, nämlich auf 67,8 Prozent der 18- bis 64-jährigen Frauen zu – zehn Jahre zuvor lag der Anteil noch bei 58,6 Prozent.

Während 2009 fast ein Viertel der Frauen in der genannten Altersgruppe, konkret 23,9 Prozent, vorwiegend von den Einkünften ihres Ehe- oder Lebenspartners oder der Eltern lebte, waren es in 2019 nur noch 17,5 Prozent.

Notwendige Einkommensabsicherung im Krankheitsfall …

Für jeden Hauptverdiener – egal ob Mann oder Frau – gilt, falls sich aus irgendeinem Grund das Einkommen reduziert oder komplett wegfällt, können schnell finanzielle Schwierigkeiten eintreten. Daher sollte jeder, der auf sein Erwerbseinkommen angewiesen ist, frühzeitig für mögliche Notfälle wie eine längere Krankheit oder eine eintretende Berufsunfähigkeit vorsorgen. Die gesetzliche Absicherung reicht hier nicht. So müssen auch Angestellte im Krankheitsfall nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber mit finanziellen Einbußen im Vergleich zum Gehalt rechnen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt beispielsweise gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern bei einer Arbeitsunfähigkeit für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die GKV berücksichtigt für die Höhe des Krankengeldes zudem maximal das Einkommen bis zur GKV-Beitragsbemessungs-Grenze (monatlich 4.837,50 Euro in 2021). Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht miteinbezogen. Damit erhält ein Arbeitnehmer mindestens ein um zehn Prozent niedrigeres Krankengeld gegenüber seinem Nettoeinkommen.

Noch höher sind die Einkommenseinbußen im Krankheitsfall für alle, die ein Bruttoeinkommen haben, das über der genannten Beitragsbemessungs-Grenze liegt. Ihr Krankengeld beträgt maximal 3.386,25 Euro im Monat beziehungsweise 112,88 Euro am Tag. Zudem werden vom Krankengeld noch die Arbeitnehmerbeiträge für die gesetzliche Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen. Selbstständige haben oft gar keine gesetzliche Absicherung und stehen ohne eine private Einkommenssicherung im schlimmsten Fall bereits ab dem ersten Tag ohne Einkommen da.

… und bei einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit

Zudem sind viele Selbstständige nicht gesetzlich rentenversichert. Damit steht ihnen auch keine Erwerbsminderungsrente zu, wenn sie dauerhaft arbeitsunfähig sind. Doch auch Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles ihren Beruf nicht mehr ausüben können, haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente, wenn sie nach dem 1. Januar 1961 geboren sind.

Sollte ein gesetzlich Rentenversicherter keiner beruflichen Tätigkeit irgendeiner Art mehr nachgehen können, hat er zwar unter Umständen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, doch auch diese liegt weit unter dem bisherigen Verdienst. Um Einkommenseinbußen im Krankheitsfall und bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse bedarfsorientierte Lösungen an.

Eine Absicherung ist beispielsweise über eine private Krankentagegeld-, eine Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung möglich. Da ein optimaler Versicherungsschutz vom Familienstand, aber beispielsweise auch von der finanziellen Situation, der Berufstätigkeit sowie der individuellen Lebensplanung abhängt, empfiehlt sich ein umfassendes Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann.



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