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Die meisten Pflegebedürftigen werden ambulant versorgt

Aus jüngst veröffentlichen Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit geht hervor, dass die Mehrheit der Pflegebedürftigen ambulant gepflegt wird. Welche Leistungen Angehörigen, die eine ambulante Pflege übernehmen, aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zustehen.

(verpd) Letztes Jahr wurden rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen ambulant gepflegt – ein Großteil davon ausschließlich oder überwiegend durch ihre Angehörigen. Studien belegen, dass viele pflegende Angehörigen nicht nur psychisch und körperlich, sondern auch finanziell durch eine solche Pflege belastet werden, zumal die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung keinen Komplettschutz bieten.

Seit Jahren muss jeder Bürger hierzulande gesetzlich pflegeversichert sein. Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist automatisch über die soziale Pflegeversicherung (SPV), deren Träger die gesetzlichen Krankenkassen sind, abgesichert. Die privat Krankenversicherten müssen sich dagegen über die private Pflege-Pflichtversicherung (PPV), die durch private Krankenversicherer angeboten wird, versichern. In beiden Fällen gilt der gleiche vorgeschriebene Mindestversicherungs-Umfang.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erhielten Ende 2020 über 4,57 Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus dieser gesetzlichen Pflegeversicherung – rund 4,32 Millionen Pflegebedürftige aus der SPV und fast 252.00 Pflegebedürftige aus der PPV. Der überwiegende Teil, nämlich 80,3 Prozent oder knapp 3,68 Millionen aller Pflegebedürftigen, die Leistungen von der SPV und PPV erhielten, wurden Ende 2020 ambulant, also in der Regel zu Hause gepflegt.

Die meisten werden von den Angehörigen gepflegt

Die BMG-Statistik belegt zudem, dass davon 1,47 Millionen Betroffene und damit rund 40 Prozent aller Pflegebedürftigen, die eine ambulante Pflege hatten, in einer der drei höchsten Pflegegrade eingestuft waren, also einen besonders hohen Hilfebedarf hatten. Die ambulante Pflege wird mehrheitlich durch Angehörige der betroffenen Pflegebedürftigen übernommen.

Laut einem aktuellen Pflegebericht des BMG wurden 2019 über die Hälfe der damaligen Pflegebedürftigen allein durch Angehörige gepflegt und weitere 24 Prozent von Angehörigen unter Zuhilfenahme eines ambulanten Pflegedienstes. Nach BMG-Angaben pflegen aktuell rund 6,6 Millionen Bürger hierzulande ihre Angehörigen zu Hause. Studien belegen allerdings, dass eine ambulante Pflege nicht nur extrem zeitaufwendig, sondern auch psychisch und körperlich belastend für den Pflegenden ist. Zudem hat dies bei vielen erhebliche finanzielle Auswirkungen.

Zum einen schränken viele Pflegenden ganz oder teilweise ihre Berufstätigkeit ein und haben dadurch Einkommenseinbußen. Zum anderen gab jeder vierte Pflegende über 250 Euro pro Monat für Pflegedienstleistungen auf, die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen wurden, so ein Ergebnis einer letztes Jahr veröffentlichten Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Informationen für pflegende Angehörige

Die gesetzliche Pflegeversicherung gewährt zwar neben einem Pflegegeld auch andere finanzielle Leistungen für eine ambulante Pflege, allerdings sind davon die meisten nur als Zuschuss gedacht und decken die tatsächlich anfallenden Kosten nicht komplett ab. Die WIdO-Studie ergab zudem, dass viele Pflegende auf entlastende Leistungen wie eine Verhinderungspflege, eine Kurzzeitpflege oder eine Tages- oder Nachtpflege verzichten, weil beispielsweise der Pflegebedürftige nicht auch von anderen Person betreut werden will.

Spezielle Informationen, welche Rechte und materiellen Hilfen es für pflegende Angehörige gibt, um Familie, Pflege und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können, enthält das Webportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) www.wege-zur-pflege.de. Unter anderem wird hier erläutert, wo Betroffene sich beraten lassen können, welche besonderen Rechte Pflegende gegenüber ihrem Arbeitgeber haben, welche finanzielle Unterstützung es gibt und wie man als Pflegender über die Sozialversicherung abgesichert ist.

Eine individuelle Übersicht, welche finanziellen und sonstigen Leistungen dem Pflegebedürftigen und seinen pflegenden Angehörigen von der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgrund der persönlichen Situation zustehen, gibt der digitale Ratgeber des BMG, der sogenannte Pflegeleistungs-Helfer. Für allgemeine Fragen zur gesetzlichen Pflege(pflicht-)Versicherung steht das Bürgertelefon des BMG unter der Telefonnummer 030 340606602 zur Verfügung. Eine telefonische Beratung und schnelle Hilfe für Angehörige bietet das Pflegetelefon des BMFSFJ unter der Rufnummer 030 20179131.



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