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Die passende Absicherung für Auszubildende

Junge Leute, die eine Ausbildung beginnen, sind in vielen Bereichen noch über die Versicherungspolicen ihrer Eltern abgesichert. Jedoch nicht in allen.

(verpd) Damit ein Auszubildender nicht durch ein Missgeschick oder einen sonstigen Schadenfall in finanzielle Schwierigkeiten kommt, sollte er sich am besten bereits zum Anfang seiner Ausbildung um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Denn nicht in jeder Situation ist man weiterhin über die Versicherungsverträge seiner Eltern mitversichert.

Junge Auszubildende können oftmals von diversen Vergünstigungen wie Sondertarifen und Rabatten bei den Kontoführungsgebühren oder bei Bahnfahrten profitieren. Auch beim Versicherungsschutz gibt es Vorteile, denn in manchen bestehenden Versicherungsverträgen der Eltern bleiben selbst volljährige Kinder, sofern diese die erste Ausbildung absolvieren, kostenlos mitversichert.

Allerdings sollte jeder Auszubildende prüfen, in welchen Bereichen er über die bestehenden Policen der Eltern einen Versicherungsschutz genießt und welche Versicherungsverträge er eventuell selbst noch abschließen muss, um umfassend abgesichert zu sein.

Damit ein Missgeschick nicht den Ruin bedeutet

Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Privathaftpflicht-Versicherung. Wer nämlich einen anderen auch nur versehentlich schädigt und einen Sach- oder gar Personenschaden verursacht, haftet für den angerichteten Schaden mit seinem jetzigen, aber auch künftigen Vermögen in unbegrenzter Höhe.

Eine Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt in diesem Fall die Schadensforderungen, die gegen den Versicherten von anderen gestellt werden, wehrt aber auch überhöhte oder ungerechte Forderungen ab.

Eine kostenfreie Mitversicherung in einer bestehenden Privathaftpflicht-Police der Eltern besteht für volljährige Kinder nur, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Zum einen darf eine im Versicherungsvertrag festgelegte Altersgrenze, meist ist es das 25. oder 27. Lebensjahr, nicht überschritten sein. Zum anderen darf das volljährige Kind die erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben.

Finanzieller Schutz bei einem Rechtsstreit

Ähnliche Kriterien gelten auch für die Mitversicherung in einer Privatrechtsschutz-Versicherung der Eltern. Auch hier sind volljährige Kinder mitversichert, sofern bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind. So darf das Kind ebenfalls eine in den Versicherungs-Bedingungen festgelegte Altersgrenze, oftmals das 25. Lebensjahr, noch nicht erreicht haben. Zudem muss das Kind unverheiratet sein und nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben.

Des Weiteren darf das Kind keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit, für die ein leistungsbezogenes Entgelt gezahlt wird, ausüben. Die Ausbildungsvergütung zählt hier nicht dazu. Hat ein Kind einen eigenen Führerschein oder bereits ein eigenes Kraftfahrzeug, sollte eine separate Fahrer- oder bei Kfz-Besitz eine Verkehrsrechtsschutz-Police abgeschlossen werden.

Denn über eine bestehende Verkehrsrechtsschutz-Police der Eltern ist ein volljähriges Kind in seiner Eigenschaft als Fahrer häufig nur versichert, sofern es mit einem auf die Eltern angemeldeten und Rechtsschutz-versicherten Fahrzeug fährt. Kein Schutz durch die elterliche Verkehrsrechtsschutz-Police besteht, wenn der Auszubildende ein eigenes Auto auf sich zugelassen hat, das nicht im Versicherungsvertrag der Eltern genannt ist, oder wenn er ein Kfz eines Freundes, für das keine Rechtsschutz-Versicherung besteht, fährt.

Wenn der Auszubildende auszieht

Ob ein Kind noch bei den Eltern wohnt oder bereits eine eigene Wohnung hat, spielt für die Mitversicherung bei der Privathaftpflicht- und/oder privaten Rechtsschutz-Versicherung übrigens keine Rolle.

Anders bei der Hausratversicherung, denn hier ist das Hab und Gut eines Auszubildenden meist nur so lange über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, wie er noch zu Hause wohnt oder keinen eigenen Hausstand gegründet hat. Ein WG-Zimmer gilt laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) noch nicht als eigener Hausstand.

Einige Versicherer bieten im Rahmen der Hausratversicherung der Eltern, teils gegen Aufpreis, auch eine Mitversicherung des Hausrates der Kinder bis zu einer bestimmten Versicherungssumme an, wenn der Nachwuchs nur wegen einer Ausbildung längere Zeit woanders wohnt. Wer jedoch nicht nur vorübergehend auszieht, benötigt in der Regel eine eigene Hausrat-Police.

Automatisch gesetzlich renten- und krankenversichert

Jeder Auszubildende ist in der Regel während seiner Ausbildung in den Sozialversicherungen wie der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung pflichtversichert. Der Auszubildende wird dazu von seinem Ausbildungsbetrieb beim Träger der jeweiligen Sozialversicherung, also beispielsweise bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet und muss von seinem Lohn entsprechende Sozialabgaben leisten.

Übrigens kann auch ein Auszubildender unter anderem, wenn er mindestens 18 Monate bei der bisherigen Krankenkasse versichert war, vom ordentlichen Kündigungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch machen, um zum Beispiel zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Mehr Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten und dem Krankenkassenwechsel gibt es im Webportal des Bundesministeriums für Gesundheit.

Wer sich mehr Leistungen im Krankheits- und Pflegefall wünscht, als die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung aufgrund ihres gesetzlichen Rahmens bieten, kann zu jeder Zeit eine private Kranken- und/oder Pflegezusatz-Versicherung abschließen. Mit einer Krankenhauszusatz-Police lassen sich zum Beispiel die Kosten für eine Chefarztbehandlung und/oder eine Einbettzimmer-Unterbringung absichern, die die GKV nicht zahlt.

Eine Erwerbsunfähigkeit kann auch junge Menschen treffen

Je jünger man ist, desto besser sind die Konditionen, also die Prämien und/oder Leistungen bei vielen Versicherungspolicen. Dies gilt für eine private Kranken- und/oder Pflegezusatz-Versicherung sowie eine private Unfall-, Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung ebenso wie für Lösungen zur privaten Altersvorsorge. Alle diese Absicherungslösungen sind bereits für junge Leuten sinnvoll.

Beispielsweise können auch junge Leute infolge einer Krankheit oder eines Unfalles erwerbs- oder berufsunfähig werden und müssen in diesem Fall ohne eine entsprechende private Absicherung mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen. Die Leistungen der gesetzlichen Unfall- und/oder Rentenversicherung wie eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente – sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht – reichen nämlich nicht, um ein Einkommen dauerhaft abzusichern, wie es ohne Krankheit oder Unfall zu erwarten gewesen wäre.

Grundsätzlich empfiehlt es sich für einen Auszubildenden, sich von einem Versicherungsfachmann bezüglich des individuell passenden Versicherungsschutzes beraten zu lassen. Zum einen geht es darum, Absicherungslücken zu vermeiden und zum Beispiel zu prüfen, inwieweit eine eigene Hausrat-und/oder Verkehrsrechtsschutz-Police notwendig ist oder nicht. Zum anderen kann ein Experte auch auf mögliche Vergünstigungen hinweisen, wie sie beispielsweise für junge Leute bei der staatlich geförderten Altersvorsorge angeboten werden.



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