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Die passende Absicherung für Studenten

Damit ein Student nicht durch einen Schadenfall in finanzielle Schwierigkeiten kommt, sollte er sich am besten bereits vor Beginn des ersten Semesters um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.
Als Student hat man oftmals diverse Vergünstigungen, wie Sondertarife und Rabatte bei den Kontoführungsgebühren oder bei Bahnfahrten. Auch beim Versicherungsschutz gibt es Vorteile, denn in manchen bestehenden Versicherungsverträgen der Eltern bleiben ihre studierenden Kinder, selbst wenn sie volljährig sind, kostenlos mitversichert.

Allerdings sollte jeder Student prüfen, in welchen Bereichen er über die Policen der Eltern einen Versicherungsschutz genießt und welche Versicherungsverträge er eventuell selbst noch abschließen muss, um umfassend abgesichert zu sein.

Absicherung bei Missgeschicken

Prinzipiell ist es wichtig, dass man auch als Student einen Privathaftpflicht-Schutz genießt. Wer in der Freizeit oder auf dem Weg zur Universität beispielsweise mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht und dabei einen Sachschaden verursacht oder gar einen anderen verletzt, haftet für den angerichteten Schaden in unbegrenzter Höhe. Eine Privathaftpflicht-Versicherung würde nicht nur in dem genannten Schadenfall einspringen und den Schaden begleichen.

In der Regel besteht eine kostenfrei Mitversicherung in einer Privathaftpflicht-Police der Eltern jedoch nur für die studierenden Kinder, die direkt nach dem Schulabschluss ein Studium beginnen, ein bestimmtes Alter nicht überschritten haben und über kein regelmäßiges Einkommen verfügen. Dies gilt auch bei einer Familienrechtsschutz-Versicherung der Eltern.

Ob der volljährige Student noch bei den Eltern wohnt oder bereits eine eigene Wohnung hat, spielt keine Rolle.

Nicht jeder Student ist kostenlos mitversichert

Hat der Student allerdings vor dem Studium bereits eine Berufsausbildung absolviert, ist verheiratet oder übt regelmäßig einen Job aus, besteht kein Versicherungsschutz mehr über die Policen der Eltern. Dann sind eigene Versicherungsverträge notwendig.

Auch wenn der Student das maximale Alter für eine Mitversicherung überschritten hat – der genaue Wert ist den Versicherungs-Bedingungen, die der elterlichen Police zugrunde liegen, zu entnehmen –, entfällt die Mitversicherung. In der Regel ist die Mitversicherung in der Familienrechtsschutz- und bei älteren Privathaftpflicht-Policen nämlich nur bis zum 25. Lebensjahr möglich.

Zu beachten ist, dass bei einem Verkehrs-Rechtsschutzvertrag der Eltern keine Mitversicherung besteht. Hat der Nachwuchs einen eigenen Führerschein oder schon ein eigenes Fahrzeug, sollte daher ein separater Fahrer-, oder bei Kfz-Besitz, ein Verkehrs-Rechtsschutzvertrag abgeschlossen werden.

Vom eigenen Hausrat bis zur Absicherung im Krankheitsfall

Auch bei der Hausratversicherung ist das Hab und Gut eines Studenten meist nur so lange über die Hausrat-Police der Eltern mitversichert, wie er noch zu Hause wohnt. Sobald er umzieht, ist oftmals eine eigene Hausrat-Police notwendig. Einige Versicherer bieten, teils gegen Aufpreis, auch eine Mitversicherung des Hausrates der Kinder bis zu einer bestimmten Versicherungssumme an, wenn diese wegen eines Studiums woanders wohnen.

Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, können sich Studenten bis zum 25. Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichern. Voraussetzung ist jedoch, dass Studenten, die nebenbei jobben, ein monatliches Gesamteinkommen von 385 Euro nicht überschreiten oder als geringfügig Beschäftigte einen Minijob mit maximal monatlich 450 Euro Verdienst haben.

Wer einen dualen Studiengang absolviert, gilt als Auszubildender, wenn er ein Arbeitsentgelt (Gehalt), Studienbeihilfe oder ein Stipendium erhält, und ist daher in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden dann in der Regel automatisch vom Einkommen durch den Arbeitgeber abgezogen und an die Krankenkasse weitergegeben.

Die Vorteile eines Privatpatienten nutzen

Studierende, die nicht (mehr) bei den Eltern mitversichert sind, können sich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu einem festgelegten Beitrag versichern, wenn sie maximal 30 Jahre alt sind und noch nicht das 14. Semester abgeschlossen haben. Dieser monatliche Festbetrag beläuft sich bundesweit auf derzeit monatlich 64,77 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung. Zusätzlich müssen kinderlose Studenten noch 13,73 Euro im Monat oder Studenten mit Kindern 12,24 Euro für die gesetzliche Pflegeversicherung entrichten.

Studenten können aber auch bei einem privaten Krankenversicherer eine private Krankenvoll- und Pflegeversicherung zu vergünstigten Tarifen abschließen. Sie können damit die Vorteile eines Privatpatienten – je nach Vertragsvereinbarung gibt es im Gegensatz zur GKV einen verbesserten Leistungsumfang im ambulanten, stationären und/oder zahnärztlichen Bereich – in Anspruch nehmen.

Wer als Student gut abgesichert sein möchte, sollte sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen. Dieser kann die jeweilige Situation analysieren und klären, wo eventuell noch Absicherungslücken bestehen oder bereits Schutz durch eine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern gegeben ist.


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