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Die Rente verliert automatisch an Wert

Die gesetzliche Rentenhöhe, die ein Arbeitnehmer im Rentenalter bekommt, entspricht in der Regel bei Weitem nicht seinem bisherigen Einkommen, wie die Fakten belegen. Doch auch die Inflation sorgt trotz der jährlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Rentenanpassung dafür, dass die gesetzliche Rente an Wert verliert, wie die Daten aus der Vergangenheit zeigen.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) liegt das aktuelle Rentenniveau bei rund 47,9 Prozent. Doch das Rentenniveau wird weiter sinken. Denn 2004 hat die damalige Bundesregierung beschlossen, dass das Rentenniveau bis zum Jahre 2020 auf 46 Prozent und bis Jahre 2030 auf 43 Prozent gesenkt wird.

Das Rentenniveau entspricht dem prozentualen Verhältnis zwischen der Netto-Altersrente und dem durchschnittlichen Nettogehalt eines sogenannten Standardrentners. Der Standardrentner ist dabei eine fiktive Person, für die man nach dem aktuellen Stand die gesetzliche Altersrente berechnet. Der Modellrentner hat dazu die Regelaltersgrenze erreicht. Zudem hat er 45 Jahre lang bei einem Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten in ebendiese einbezahlt.

Rentenanpassung niedriger als Inflation

Jedes Jahr wird zum 1. Juli wird die gesetzliche Rente aufgrund vorgeschriebener Kriterien der Höhe nach angepasst. Die jährliche Rentenanpassung richtet sich unter anderem an der Entwicklung der Bruttolöhne der gesetzlichen Rentenversicherten aus. Dabei wird die Lohnentwicklung nach Ost- und Westdeutschland getrennt berechnet. Eine Rolle bei der Rentenanpassung spielt aber auch der Nachhaltigkeitsfaktor, also die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern zu gesetzlich rentenversicherten Beitragszahlern.

In der Vergangenheit gab es diverse Jahre mit sehr geringen Rentenanpassungen, wie die Daten des DRV zeigen. 2013 erhielten die westdeutschen Rentner nur 0,25 Prozent mehr, 2011 mussten sich alle Rentner mit 0,99 Prozent und 2007 mit 0,54 Prozent Rentenanpassung begnügen. 2010 sowie 2006, 2005 und 2004 gab es gar keine Erhöhung. Im Gegensatz dazu betrug die Inflation nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in den Jahren 2004 bis 2006 1,5 bis 1,6 Prozent, 2007 2,3 Prozent, 2010 1,1 Prozent, 2011 2,1 Prozent und 2013 1,5 Prozent.

In der Altersvorsorge sollte auch der Kaufkraftverlust berücksichtigt sein

Wie die Zahlen zeigen, gleichen die Rentenanpassungen, die für die Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- oder Altersrente gelten, oftmals nicht einmal den Kaufkraftverlust, der durch die Inflation gegeben ist, aus. Daher ist für alle, die noch nicht in Rente sind, eine ausreichende Altersvorsorge wichtig.

Zum einen gilt es, die Lücke zwischen der bisherigen Einkommens- und der künftigen Rentenhöhe zu schließen, zum anderen sollte auch die Wertminderung der Rente infolge der Inflation abgesichert sein. In einem ausführlichen Beratungsgespräch können wir die hierzu notwendigen Analysen und Berechnungen erstellen und individuell passende Absicherungslösungen suchen. Sprechen Sie uns einfach an.



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