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Die rentenrechtlichen Spielregeln für Minijobber

Zum Jahresbeginn wurde die Hinzuverdienstgrenze für Minijobber auf 450 Euro angehoben. Zudem sind die geringfügig Beschäftigten automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und können sich nur auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärt, welche Vorteile sie dabei für Geringverdiener sieht.
Seit 1. Januar gelten eine Hinzuverdienstgrenze von 450 (zuvor 400) Euro im Monat und eine automatische Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung für alle neuen Minijobber und für alte Minijobber, deren Verdienst über 400 Euro im Monat ansteigt.

Eigenleistung notwendig
In der Regel muss der Minijobber nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) dafür nur 3,9 Prozent seines Monatsverdienstes an die Rentenversicherung abführen. Bei einem Monatsverdienst von 450 Euro macht der Eigenbeitrag von 3,9 Prozent 17,55 Euro aus. 15 Prozent führt der Arbeitgeber pauschal ab. Mit der Eigenleistung kämen die Minijobber „in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung“, erklärte die DRV.

Eine Besonderheit gilt für Minijobber, die weniger als die Mindestbeitrags-Bemessungsgrenze von 175 Euro im Monat verdienen. Für sie gilt ein Beitragssatz auf den tatsächlichen Verdienst von 3,9 Prozent. Auf den Differenzbetrag bis 175 Euro ist dann noch der volle Beitragssatz von 18,9 Prozent zu entrichten.

Versicherter Minijobber erlangt Erwerbsminderungs-Schutz
„Der Eigenbeitrag sichert Minijobber gegen das Risiko der Erwerbsminderung“, hebt die Rentenversicherung hervor. Zum einen könne so eine bereits erworbene Absicherung auf Erwerbsminderung aufrechterhalten und zum anderen ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufgebaut werden.

Voraussetzung hierfür ist eine mindestens fünfjährige Versichertenzeit. Zudem müssen in diesem Zeitraum vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Hierzu zählen auch die Eigenbeiträge der Minijobber.

Ansprüche auf medizinische Rehabilitation können erworben werden
Als Rentenversicherte können Minijobber auch Ansprüche auf medizinische Rehabilitation erwerben. Hier gilt, dass vor Antragsstellung mindesten sechs Pflichtbeitragsmonate aus einer Beschäftigung in den letzten zwei Jahren nachgewiesen werden können.

Beitragszeiten als Minijobber können auch helfen, einen Anspruch auf berufliche Rehabilitation (etwa Umschulung in einen neuen Beruf) zu erwerben. In der Regel gelten als Voraussetzung Pflichtbeitragszeiten von 15 Jahren.

Riester steht versicherten Minijobbern offen
Minijobber, die sich für einen Verbleib in der Rentenversicherung entscheiden, gehören bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis. Hier kann schon eine Eigenleistung von 60 Euro im Jahr ausreichen, um die volle Förderung zu erhalten. Arbeitnehmer können mit einem rentenversicherungs-pflichtigen Minijob ihre Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt zahlen. Allerdings reduzieren sich dann die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Rentenversicherung rät Minijobbern, sich ausführlich in den Beratungsstellen informieren zu lassen, ehe ein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungs-Pflicht gestellt wird. Unter anderem kann dort erfragt werden, wie sich der Verbleib in der gesetzlichen Rentenversicherung und die dann zu erbringende Eigenleistung auf die die gesetzliche Rentenhöhe auswirken.

Zweite Meinung bringt Sicherheit
Wer Sicherheit haben möchte, inwieweit die gesetzliche Absicherung im Alter und im Falle einer Erwerbsminderung reicht, sollte sich von uns beraten lassen. Als Finanz- und Versicherungsmakler können wir beispielsweise errechnen, ob beziehungsweise welche Absicherungslücke zwischen der gewünschten finanziellen Absicherung im Rentenalter und dem voraussichtlich gesetzlichen Rentenanspruch liegen.

Wir, ARNOLD & PARTNER, ermitteln, ob die gesetzliche Absicherung bei einer Erwerbsminderung tatsächlich ausreicht, um seinen Lebensstandard zu halten. Wir beraten Sie außerdem, welche individuell passenden und teils sogar staatlich geförderten Vorsorgeformen zur Deckung möglicher Einkommenslücken im Falle einer Erwerbsminderung oder im Rentenalter infrage kommen können. 

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