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Die richtige Prävention gegen Überschwemmungsschäden

Starkregen, Hochwasser, Rückstau im Abwasserkanal – die Gründe, warum Immobilienbesitzer von einer Überschwemmung betroffen werden können, sind vielfältig. Es gibt jedoch Möglichkeiten, das entsprechende Schadensrisiko für sein Hab und Gut zu minimieren.

(verpd) Überschwemmungen verursachen hierzulande jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Auch wenn es keinen 100-prozentigen Schutz vor solchen Schäden gibt, können Hausbesitzer dennoch vorsorglich einige Maßnahmen ergreifen, um die möglichen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

Kein Hausbesitzer kann sich hierzulande sicher sein, dass seine Immobilie nicht doch durch eine Überschwemmung geschädigt wird. Auch wenn das Haus weit entfernt von Flüssen oder Seen steht, kann immer noch Starkregen dazu führen, dass Wasser beispielsweise durch Rückstau in der Kanalisation in das Hausinnere eindringt und diverse Schäden verursacht.

Wer das Risiko möglicher Starkregen- oder Überschwemmungsschäden am eigenen Haus möglichst klein halten möchte, kann bereits beim Bau der Immobilie entsprechend vorsorgen. Doch auch für bestehende Häuser gibt es passende Präventionsmaßnahmen.

Tipps für Bauherrn und langjährige Immobilienbesitzer

Experten empfehlen, bereits beim Bau eines Hauses einen Überschwemmungsschutz mit einzuplanen. Beispielsweise lässt sich nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BUNBR) mit einer wasserdichten Ausführung des Kellers oder gleich dem Verzicht auf einen Keller in hochwassergefährdeten Gebieten das Schadensrisiko erheblich minimieren. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) rät außerdem, elektrische Versorgungs-Einrichtungen und Heizungsanlagen möglichst in oberen Geschossen zu installieren.

Egal ob ein Haus in einem hochwassergefährdeten Gebiet steht oder nicht, wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) der Einbau einer Rückstauanlage empfohlen. Unter anderem können Rückstauklappen und Absperrschiebern bei den Abwasserleitungen verhindern, dass durch einen Rückstau des Kanalisationswassers, wie er bei Hochwasser und Starkregen vorkommen kann, das Wasser durch die Leitungen ins Hausinnere drückt.

Ausführliche Präventionstipps gegen Überschwemmungsschäden gibt die kostenlos herunterladbare, 64-seitige „Hochwasserschutzfibel“ des BUNBR. Umfassende Empfehlungen findet man auch im BBK-Portal www.bbk.bund.de sowie im herunterladbaren BBK-Ratgeber „Empfehlungen für Hochwasser“.

Wenn eine Überschwemmung droht

Bleibt im Falle einer drohenden Überschwemmung noch genügend Zeit, ohne sich selbst zu gefährden Schadensminderungs-Maßnahmen durchzuführen, sollte man die vom Hochwasser bedrohten Gegenstände zum Beispiel vom Keller in ein weniger gefährdetes Stockwerk bringen. Insbesondere wichtige Dokumente und Wertsachen gilt es vor einer Überschwemmung zu schützen.

Läuft bei einer Überschwemmung Öl aus dem Öltank oder sonstigen ölführenden Leitungen aus, werden das Gebäude sowie die Inneneinrichtung oftmals irreparabel beschädigt, ganz abgesehen von den immensen Schäden, die ausgelaufenes Öl im Erdreich oder im Grundwasser anrichtet. Daher sind alle Anschlüsse wie Öleinfüllstutzen und Belüftungen im Hochwasserfall so abzusichern, dass kein Wasser eindringen kann. Außerdem sollte der Heizöltank so abgesichert werden, dass er selbst dann stehen bleibt und nicht umkippt, wenn er von Wasser umgeben ist.

Um ein Eindringen des Wassers ins Haus zu verhindern, kann es auch sinnvoll sein, die Immobilie ringsum mit Sandsäcken und wasserfesten Sperrholzplatten sowie die Fenster und Türen mit Silikon abzudichten. Noch vor einer eintretenden Überschwemmung sollten gefährdete Personen und Haustiere in Sicherheit gebracht sowie elektrische Geräte in von Hochwasser bedrohten Räumen abgeschaltet werden. Weitere Tipps für ein richtiges Handeln bei Überschwemmungen enthält der „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ des BBK.

Finanzieller Schutz für den Hausbesitzer

Da auch Präventionsmaßnahmen keinen 100-prozentigen Schutz gegen Überschwemmungsschäden bieten, ist es für Immobilienbesitzer sinnvoll, sich vor den möglichen finanziellen Schäden abzusichern. Schäden, die durch Hochwasser, Starkregen, Schneeschmelze und Rückstau, aber auch durch Schneelast, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Vulkanausbruch verursacht werden, gelten als Natur- oder auch Elementarschäden.

Diese Naturrisiken sind meist nicht automatisch in einer Gebäudeversicherung, welche üblicherweise die Risiken Brand, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke acht, Hagel und bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser absichert, enthalten. Allerdings können diese Risiken über eine Elementarschaden-Versicherung, die in der Regel optional als Zusatzbaustein in eine Gebäudeversicherung gegen einen Prämienaufschlag eingeschlossen werden kann, mitversichert werden.

Die Gebäudeversicherung übernimmt nach einem versicherten Schaden je nach Vereinbarung die Reparaturen im und am Haus sowie der mitversicherten Nebengebäude wie Garagen oder Schuppen, die Trockenlegung und Sanierung des Hauses. Bei einem Totalschaden zahlt die Gebäudepolice den Abriss, und, sofern der Neuwert versichert ist, auch den Bau eines gleichwertigen Hauses. Wer auch seinen Hausrat gegen Elementarrisiken absichern möchte, kann meist optional in der Hausratversicherung ebenfalls eine Elementarschaden-Versicherung miteinschließen.



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