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Die Tücken beim Wechsel der Kfz-Versicherung

Die meisten Kfz-Versicherungsverträge können bis zum 30. November gekündigt werden, um zum 1. Januar zu einem anderen Kfz-Versicherer zu wechseln. Wer jedoch bei einem solchen Wechsel nur auf die Prämie der neuen Police achtet, kann im Schadenfall von den Leistungen enttäuscht werden.

(verpd) Wer beim geplanten Wechsel seines Kfz-Versicherers nur die Prämien, nicht aber die Leistungen der Angebote mit seiner bisherigen Autoversicherung vergleicht, hat bei einem Schaden unter Umständen hohe Einbußen gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz.

Schon seit Langem gleicht keine Kfz-Versicherung der anderen. Denn die Zeiten, als der Versicherungsumfang bei der Kfz-Haftpflicht-, der Voll- oder auch der Teilkaskoversicherung in jeder Kfz-Police nahezu identisch waren, sind längst vorbei. Wer sich also darauf verlässt, dass zum Beispiel in der Teilkaskoversicherung einer günstigeren neuen Autoversicherung die gleichen Risiken versichert sind wie im bisherigen Kfz-Versicherungsvertrag, kann eine teure Überraschung erleben.

Dies kann nämlich dazu führen, dass die Schadenkosten, die man durch einen geringeren und für den entsprechenden Schaden fehlenden Versicherungsschutz selbst tragen muss, um ein Vielfaches höher sind, als die durch den Wechsel des Kfz-Versicherers erreichte Prämienersparnis.

Kfz-Haftpflichtschutz …

Schon bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, die eine Pflichtversicherung für jeden ist, der ein Auto anmeldet, kann es je nach Versicherer und angebotenem Kfz-Tarif deutliche Unterschiede geben. Grundsätzlich übernimmt zwar jede Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten und eventuell ein Schmerzensgeld für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden eines Unfallgegners, die mit dem versicherten Pkw verursacht wurden.

Sie wehrt zudem unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab. Deutlich unterscheiden können sich jedoch je nach Kfz-Versicherer und -Tarif die vereinbarten Versicherungssummen, die der Kfz-Versicherer im Schadenfall maximal übernimmt. Generell gilt, je höher die vereinbarte Versicherungssumme, desto besser. Denn reicht im Schadenfall die Versicherungssumme nicht aus, muss der Kfz-Fahrer oder -Halter den restlichen Schaden selbst bezahlen.

Angeboten werden von den gesetzlich vorgegebenen Mindestversicherungs-Summen je Schadenfall 7,5 Millionen Euro für Personen-, 1,22 Millionen Euro für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden bis hin zu hohen pauschalen Versicherungssummen. Häufig angeboten werden zum Beispiel pauschal 50 oder 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, davon acht oder 15 Millionen je geschädigte Person.

… mit Zusatzfeatures

Bei einigen Kfz-Haftpflichtpolicen sind weitere Risiken eines Pkw-Halters oder Fahrers durch eine Mallorca-Police, eine Fahrerschutz-Versicherung, einen Auslandsschutz und/oder einen Schutzbrief kostenlos im Rahmen einer Kfz-Haftpflichtpolice versichert. Bei anderen werden einige dieser Zusätze zum Teil optional gegen Aufpreis oder auch gar nicht angeboten.

Zum Beispiel übernimmt bei einem Auslandsschutz die eigene Kfz-Versicherung die Schadenabwicklung eines Unfalles im Ausland, den man nicht selbst verursacht hat. Sie ersetzt dabei den eigenen Schaden so, als wäre der Unfall in Deutschland passiert.

Bei Auslandsunfällen muss der Unfallverursacher nämlich nur das ersetzen, was im jeweiligen Land gesetzlich vorgegeben ist, und das kann deutlich weniger sein als in Deutschland. So werden beispielsweise nicht in allen Ländern durch einen Kfz-Unfall erlittene Wertminderungen oder für die Zeit der Unfallreparatur notwendige Mietwagenkosten ersetzt.

Wie der Kaskoschutz abweichen kann

Große Unterschiede je Kfz-Versicherer und -Tarif gibt es auch beim Versicherungsumfang der Voll- oder Teilkaskoversicherung. So sind beispielsweise in einigen Teilkaskotarifen nur Unfälle mit Haarwild wie Rehen, Füchsen und Wildschweinen versichert, während andere auch Kollisionen mit anderen Tierarten wie Hunden, Vögeln und Pferden abdecken. Zudem sind bei manchen Kfz-Tarifen Marderbissschäden im Rahmen der Teilkasko kostenlos mitversichert. Bei anderen kostet dies einen Aufpreis oder ein Einschluss ist gar nicht möglich.

Im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung bieten einige Kfz-Versicherer zudem eine Neuwertklausel kostenlos oder gegen Aufpreis an. Je nach Vereinbarung wird dann bei einem Unfall statt des Zeitwertes der Neuwert nach einem Totalschaden erstattet, selbst wenn sich der Unfall bis zu sechs, zwölf, 18 oder auch 24 Monate nach dem Kauf ereignet hat.

Übrigens kann ein Kfz-Versicherer bei einem grob fahrlässig vom Versicherungsnehmer verursachten Schaden am eigenen Pkw die Kaskoschadenleistung kürzen. Die Höhe der Kürzung erfolgt dann anteilig um die Schadenhöhe, die im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit steht. Grob fahrlässig wäre es zum Beispiel, wenn man wegen einer überhöhten Geschwindigkeit einen Unfall verschuldet hat. Es gibt aber Policen mit einer Vereinbarung, dass auch grob fahrlässig verursachte Schäden mit Ausnahme von Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss mitversichert sind.

Allgemeine Unterschiede je Kfz-Police

Je nach Versicherer gibt es neben den Details zum Versicherungsumfang noch weitere Unterschiede. So kann die Höhe des eingeräumten Schadenfreiheitsrabatts (SFR), die sich in der Regel nach der Anzahl der schadenfreien Jahre richtet und mit der die Prämienhöhe berechnet wird, bei jedem Kfz-Versicherer anders sein. Bei manchen Kfz-Versicherern entsprechen fünf schadenfreie Jahre (Schadenfreiheitsklasse SF 5) 46 Prozent, bei anderen sind es dagegen 38 Prozent, die von der Grundprämie zu zahlen sind. Unterschiede gibt es auch bei der SFR-Einstufung von Zweitwagen.

Einige Kfz-Versicherer räumen bei bestimmten Kfz-Tarifen ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse auch einen Rabattschutz ein, das heißt, selbst nach einem Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden ändert sich zum Beispiel der bisherige Schadenfreiheitsrabatt im Folgejahr nicht. Bei anderen Versicherern gibt es solche Vereinbarungen nicht.

Besonderes Augenmerk beim Tarifvergleich sollte man auf die verschiedenen von den Kfz-Versicherern eingeräumten Rabatte legen. Die Palette ist vielfältig: vom Einzelfahrerrabatt, Garagenrabatt, Nutzerkreisrabatt bis hin zum Wenigfahrerrabatt und anderen. Werden die Kriterien für einen in Anspruch genommenen Rabatt nicht erfüllt, kann der Versicherer eine Beitragsnachzahlung fordern, Kaskoschadensleistungen kürzen und/oder eine volle Jahresprämie als Strafe verlangen. Wer beispielsweise angibt, nur selbst zu fahren, sollte dies auch konsequent einhalten.

Prämienoptimierung ohne Wechsel

Die genannten Differenzen zeigen, wie wichtig es ist, vor einem Wechsel der Kfz-Versicherung die Angebote detailliert mit dem bisherigen Versicherungsumfang zu vergleichen. Kfz-Versicherungs-Verträge können in der Regel mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsablauf gekündigt werden. Da die meisten Autoversicherungen normalerweise zum 1. Januar eines Jahres ablaufen, bedeutet dies, dass die Kündigung bis zum 30. November des Vorjahres beim Versicherer sein muss. Um einen Nachweis zu haben, sollte eine Kündigung per Einschreiben erfolgen.

Wichtig ist darauf zu achten, dass der neue Kfz-Versicherungsvertrag nahtlos ab dem Ende des Vorvertrages – also in der Regel ab dem 1. Januar – Versicherungsschutz bietet. Der Versicherer informiert in der Regel bei einem Versichererwechsel nach Antragstellung automatisch die Zulassungsstelle über den neuen Versicherungsschutz, das heißt der Kfz-Halter muss keine neue Versicherungs-Bestätigung bei der Zulassung einreichen.

Nicht immer ist jedoch ein Wechsel notwendig, um Prämien einzusparen. Wer zum Beispiel seine Zahlweise von unterjährig auf jährlich ändert oder Prämienrabatte, die der jeweilige Versicherer anbietet, konsequent nutzt –, vorausgesetzt die Kriterien dazu sind erfüllt – kann oft einige Prozente einsparen. Häufig ist es daher sinnvoll, vor einem Wechsel den bisherigen Kfz-Versicherer oder den Versicherungsvermittler nach einer Prämienoptimierung zu fragen.



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