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Die Vorzüge einer Heirat

Eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigt, dass es eher emotionale statt wirtschaftliche Gründe sind, warum Paare heiraten. Dennoch sind die steuerlichen, erbrechtlichen und sonstigen Vorteile nicht zu vernachlässigen.
Letztes Jahr hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Studie zum Thema Partnerschaft und Ehe herausgebracht. Unter anderem wurde mittels einer Umfrage untersucht, warum Eheleute geheiratet haben. Die Mehrheit mit 86 Prozent der Frauen und 83 Prozent der Männer wollten damit ihrer Partnerschaft einen festen Rahmen geben. Etwas weniger, nämlich 72 Prozent der Frauen und 80 Prozent der Männer, gaben als Begründung an, sie wollten damit klarstellen, dass es sich um eine verbindliche und verlässliche Beziehung handeln soll.

Für nur 43 Prozent der Frauen und 49 Prozent der Männer gaben ökonomische und für 23 Prozent der Frauen und 19 Prozent der Männer finanzielle Vorteile den Ausschlag, eine Ehe einzugehen. Dennoch möchte auch der Staat nicht zuletzt mit diversen wirtschaftlichen Vergünstigungen für Eheleute die verbindliche und rechtlich abgesicherte Form des Zusammenlebens fördern und honorieren.

Steuervorteile für Ehepaare
Die Besonderheit der Ehe für den Staat ist schon in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) erkennbar. Hier heißt es: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Unter anderem gewährt der Staat Verheirateten beispielsweise steuerliche Vorteile: So können Ehepaare bezüglich der Einkommensteuer wählen, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden wollen.

In der Regel ist für viele die Zusammenveranlagung, auch Ehegatten-Splitting genannt, günstiger. Dabei wird das Gesamteinkommen so berechnet, als wenn beide Partner zu gleichen Teilen das gemeinsame Einkommen erwirtschaftet hätten. Die Besteuerung je Partner bezieht sich also auf das halbierte Gesamteinkommen. Durch die Einstufung des zu zahlenden Steuersatzes nach der progressiv ansteigenden Besteuerungskurve ist die gemeinsame Veranlagung besonders günstig, wenn der Einkommensunterschied des Paares untereinander hoch ist.

Auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Eheleute im Vergleich zu unverheirateten Paaren bessergestellt. Während bei unverheirateten Paaren dem Einzelnen nur ein Freibetrag von 20.000 Euro im Erbfall oder auch bei einer Schenkung seines Partners zusteht, sind es bei Eheleuten 500.000 Euro.

Kostenloser Schutz für Ehepartner
Zudem profitieren Ehepaare von ihrem Familienstand bei der gesetzlichen Sozialversicherung. Nach dem Tod eines Ehepartners steht dem verbliebenen Ehegatten eine gesetzliche Witwen- beziehungsweise Witwerrente zu, wenn die Voraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherung dazu erfüllt sind.

Ein weiterer Vorteil: Ist ein Ehepartner in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert, kann der andere unter Umständen kostenlos mitversichert werden. Voraussetzung für diese Familienversicherung ist, dass der nicht pflichtversicherte Ehegatte kein oder nur ein geringes Einkommen hat: Sein Gesamteinkommen, wie regelmäßige Miet- oder Zinseinnahmen, darf dabei nicht über 395 Euro – das entspricht einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (Bezugsgröße 2014: 2.765 Euro) – beziehungsweise bei geringfügig Beschäftigten nicht über 450 Euro monatlich liegen.

Zudem darf der Ehepartner, der im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden soll, keine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben und nicht versicherungsfrei beziehungsweise von der Versicherungspflicht befreit sein.

Wenn Eheleute riestern
Ehepaare haben außerdem Vorteile bei der staatlich geförderten Altersvorsorge im Rahmen eines Riester-Rentenvertrages. Denn auch wenn nur ein Ehepartner die Voraussetzungen erfüllt, um eine staatliche Förderung für einen Riester-Rentenvertrag zu bekommen, kann dennoch der andere Ehepartner, wenn bestimmte Kriterien gegeben sind, als mittelbar Förderberechtiger einen eigenen Riester-Vertrag abschließen. Auch dieser Vertrag wird mit den entsprechenden Zulagen und Steuervergünstigungen gefördert.

Ein weiteres Plus: Stirbt der Inhaber einer Riester-Rentenpolice vor Rentenbeginn, kann das angesparte Kapital einschließlich der darin enthaltenen staatlichen Förderung, wenn in der Police vereinbart, auf einen bereits bestehenden oder auch neu abgeschlossenen Riester-Rentenvertrag des hinterbliebenen Ehegatten übertragen werden. Ist der Bezugsberechtigte nicht der Ehepartner, müsste dieser die staatlichen Förderungen, also gewährte Zulagen und Steuervergünstigungen, vom angesparten Vorsorgekapital zurückzahlen.

Stirbt der Riester-Rentenvertragsinhaber in der Zeit, in der er aus dem Vertrag bereits eine Rente erhält und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird die Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit an den bezugsberechtigten Ehegatten abzugsfrei weitergezahlt. Auch in diesem Fall müsste dagegen ein bezugsberechtigter unverheirateter Partner die staatliche Förderung anteilig zurückzahlen.

Günstigere Prämien
Doch nicht nur der Staat, auch die private Versicherungswirtschaft räumt Ehepaaren diverse Vorteile ein. Auch bei einer eventuell bestehenden Betriebsrente eines verstorbenen Ehegatten gibt es je nach Vertragsgestaltung für den hinterbliebenen Ehepartner Ansprüche auf das angesparte Kapital oder eine Rentenzahlung.

Zudem sind bei einem Ehepaar in der Regel automatisch beide Ehepartner sowie deren minderjährige Kinder in einem Privathaftpflicht- und/oder Rechtsschutz-Versicherungsvertrag mitversichert. Die Prämien für derartige Familienverträge sind in der Regel um einiges günstiger, als wenn jeder einzeln eine Police abschließt, selbst wenn diese Verträge einen Single-Bonus enthalten würden.

Bereits bestehende Versicherungsverträge mit einem Single-Rabatt müssen bei einer Heirat jedoch entsprechend abgeändert werden, damit der Ehegatte in der Police mitversichert werden kann.

Viele Versicherer bieten nicht nur für Singles, sondern auch für Familien verbilligte Tarife für unterschiedliche Versicherungsarten an. Verbilligte Familientarife gibt es unter anderem für die Auslandsreise-Krankenversicherung oder auch für die Unfallversicherung.

Einsparpotenziale nutzen
Hat sich ein Paar entschlossen zusammenzuziehen oder zu heiraten, ist es grundsätzlich ratsam, die Versicherer der bestehenden Verträge über die neue Lebenssituation zu informieren. Gerade nach einem Umzug müssen unter anderem die neue Adresse und gegebenenfalls eine neue Bankverbindung mitgeteilt werden.

Zudem empfiehlt sich eine persönliche Beratung. In dieser analysieren wir, welche Einsparungspotenziale sich aus der neuen Lebenssituation ergeben, und prüfen zum anderen, ob der bisherige Versicherungsschutz den neuen Anforderungen entspricht.

Gegebenenfalls ist es beispielsweise bei einer bestehenden Lebensversicherung notwendig, den Bezugsberechtigten im Todesfall auf den aktuellen (Ehe-)Partner zu ändern. Wird eine Absicherung im Todesfall für beide Partner gewünscht, kann eine Risiko-Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit sinnvoll sein. In dieser Police können beide als versicherte Personen eingetragen werden. Stirbt der eingetragene Ehe- oder Lebensgefährte, erhält der andere die vereinbarte Leistung.

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