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Die wenigsten erfüllen die Kriterien eines Standardrentners

Vielen ist klar, dass das Rentenniveau, also die Rentenhöhe gegenüber dem bisherigen Einkommen niedriger ist. Allerdings gilt dieses Rentenniveau – derzeit liegt es bei circa 48 Prozent – nur für einen sogenannten Standardrentner, der bestimmte Kriterien erfüllt. Tatsächlich erreichen dies nur wenige.

(verpd) Bei der Planung seiner Altersvorsorge sollte man sich nicht auf das Rentenniveau, das die gesetzliche Rentenversicherung jedes Jahr bekannt gibt, verlassen. Denn Basis für dessen Berechnung ist nicht ein Rentner, der zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Altersrente erhält, sondern ein Musterrentner – auch Eck- oder Standardrentner genannt –, der mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Ein Blick in die Rentenstatistik zeigt jedoch, dass diese Anzahl an Beitragsjahren nur wenige erreichen, was sich bei den meisten auch negativ auf die Rentenhöhe auswirkt.

Jedes Jahr gibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) das Rentenniveau – auch Sicherungsniveau vor Steuern genannt – bekannt. Es beschreibt die Relation zwischen der Nettohöhe der gesetzlichen Altersrente eines Musterrentners und dem durchschnittlichen Nettoverdienst eines gesetzlich rentenversicherten Arbeitsnehmers im gleichen Jahr. Seit 1. Juli 2020 liegt das Rentenniveau bei 48,2 Prozent.

Laut Schätzungen der DRV wird das Rentenniveau, das bis 2025 gemäß einer gesetzlich festgelegten Haltelinie mindestens 48,0 Prozent beträgt, auf dann rund 44 Prozent bis 2035 sinken. Doch noch lange nicht jeder Bezieher einer gesetzlichen Altersrente erhält eine Rentenhöhe entsprechend dem angegebenen Rentenniveau. Denn nur wenige erfüllen die Kriterien, die zur Ermittlung des Rentenniveaus fiktiv zugrunde gelegt werden.

Das Rentenniveau basiert auf fiktiven Kriterien, …

Die Grundlage für die Ermittlung des jährlichen Rentenniveaus ist nämlich ein Musterrentner – ein sogenannter Eck- oder Standardrentner –, der in seinem Erwerbsleben mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, bis er in Rente geht. Zudem hatte der Eckrentner den Berechnungsannahmen zur Folge, in diesen 45 Jahren immer einen Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens der gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer gehabt.

Insgesamt verdeutlichen die Statistiken der DRV jedoch, dass nicht einmal jeder dritte Rentenbezieher, der 2019 erstmalig eine Altersrente bekam, eine Mindestversicherungs-Zeit (Wartezeit) ab 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung hatte. Konkret betrug der Anteil der Neurentner, die erst nach 45 Jahren eine Altersrente beantragten und bekamen, 31 Prozent. Alle anderen Neurentner sind bereits nach einer Wartezeit von frühestens fünf bis unter 45 Jahren in Rente gegangen.

Erkennen lässt sich dies anhand der Altersrentenarten, die die Neurentner in Anspruch nahmen. Insgesamt gibt es nämlich mehrere Arten von gesetzlichen Altersrenten, die sich unter anderem durch das geforderte Renteneintrittsalter und eine bestimmte Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung unterscheiden, um einen Anspruch darauf zu haben.

… die die meisten Bürger nicht erfüllen

Von allen fast 816.130 Personen, die 2019 erstmalig eine Altersrente erhielten, bekamen knapp 356.900 Rentenbezieher eine reguläre Altersrente (Regelaltersrente), die man frühestens ab dem vorgegebenen Renteneintrittsalter und nach einer fünfjährigen Wartezeit in Anspruch nehmen kann. Das waren mit anteilig 44 Prozent die meisten Neurentner. Eine Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für Schwerbehinderte, für die jeweils eine 35-jährige Wartezeit notwendig ist, hatten nur circa 204.000 Personen und damit rund 25 Prozent aller Neurentner.

Eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute mit einer geforderten Wartezeit von 25 Jahren bekamen 2019 erstmalig 47 Personen (weniger als 0,01 Prozent der Neurentner). Weitere rund 1.500 Neurentner und damit weniger als 0,2 Prozent der Neurentner erhielten 2019 erstmalig eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit oder eine Altersrente für Frauen, für die mitunter eine Wartezeit von 15 Jahren notwendig ist.

Beide letztgenannten Rentenarten werden aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen wie ein Geburtsdatum vor 1952 heute nur noch selten beantragt. Insgesamt hatten somit rund 69 Prozent aller Neurentner eine Wartezeit von unter 45 Jahren. Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, für die mindestens eine 45-jährige Wartezeit notwendig ist, und die in diesem Punkt die Kriterien eines Standardrentners erfüllten, hatten dagegen nur 31 Prozent beziehungsweise rund 253.000 Neurentner.

Die wenigsten arbeiten 45 Jahre bis zum Rentenbeginn

Bei den Rentnern, die 2019 oder auch bereits in den Jahren zuvor eine gesetzliche Altersrente erhielten – den sogenannten Bestandsrentnern –, ist der Anteil derer, die die Kriterien eines Standardrentners hinsichtlich der Wartezeit erfüllten, sogar noch geringer.

Ein Grund dafür könnte sein, dass früher im Vergleich zu heute anteilig mehr Personen abschlagsfrei in Rente gehen konnten, bevor sie die damalige Regelaltersgrenze von 65 Jahre erreichten, auch wenn sie noch keine 45 Jahre Wartezeit aufwiesen. Allein eine Altersrente für Frauen, die bereits nach 15 Beitragsjahren und im Alter ab 60 Jahren möglich war, erhielten 2019 3,4 Millionen Frauen und damit fast jeder fünfte Bestandsrentner.

Von allen knapp 18,4 Millionen Bestandsrentnern in 2019 hatten nur rund acht Prozent, das waren circa 1,4 Millionen Rentenbezieher, eine mindestens 45-jährige Wartezeit. Zudem hatte etwa nur jeder fünfte Rentner (21 Prozent) bis zum Rentenbeginn eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren, um die Voraussetzungen für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder für Schwerbehinderte zu erfüllen. Rund 71 Prozent und damit der Großteil aller Rentenbezieher hatten eine Wartezeit von fünf bis unter 35 Jahren, als sie zum ersten Mal eine Altersrente erhielten.

Die tatsächliche Durchschnittsrente ist niedriger

Neben der 45-jährigen Beitragszeit wird zur Berechnung des Rentenniveaus eines Standardrentners ein Einkommen in dieser gesamten Zeit in Höhe des jeweiligen Durchschnitts-Bruttoeinkommens der gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer zugrunde gelegt. 2019 hätte der Eckrentner dafür beispielsweise 38.901 Euro, 2010 31.144 Euro, 2000 27.741 Euro, 1990 21.447 Euro und 1980 15.075 Euro verdienen müssen. Doch nur wenige haben insbesondere als Berufsanfänger einen Verdienst in der Höhe des Durchschnittseinkommens.

Dass die tatsächliche Altersrente bei den meisten erheblich geringer ist als die eines Standardrentners, zeigen auch die durchschnittlichen Rentenhöhen. Die nachfolgenden Rentenhöhen sind Nettorenten, also nach Abzug der vom Rentner zu zahlenden Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, aber ohne Berücksichtigung möglicher Einkommensteuerabzüge. Die durchschnittliche Nettoaltersrente vor Steuern eines Standardrentners betrug 2019 1.327 Euro in West- und 1.280 Euro in Ostdeutschland, was einem Rentenniveau von rund 48 Prozent entspricht.

Die rund 6,6 Millionen Neurentner in den alten Bundesländern hatten im Schnitt jedoch nur eine gesetzliche Altersrente von 918 Euro und die über 154.000 Neurentner in den neuen Bundesländern von 1.065 Euro netto vor Steuern – bundesweit waren es 946 Euro. Die Höhe der Regelaltersrente, die mit 44 Prozent am häufigsten bezogene Altersrentenart bei Neurentnern, lag im bundesweiten Schnitt sogar bei nur knapp 629 Euro netto vor Steuern.

Individuelle Rentenhöhe

Die Daten verdeutlichen, dass die gesetzliche Rente alleine in der Regel nicht ausreicht, um seinen Lebensstandard zu halten. Zudem sind das Rentenniveau und die Angabe der Rentenhöhe eines Eck- oder Standardrentners für den Einzelnen nicht hilfreich, um seine eigene Altersvorsorge ausreichend planen zu können. Diese Werte geben nämlich keinen Rückschluss auf die tatsächliche individuelle Rentenhöhe.

Denn die Kriterien, die für die Berechnung dieser Werte zugrunde liegen, sind fiktiv gewählt und stimmen mit den tatsächlichen Erwerbsbiografien, die die Bürger bis zum Renteneintritt haben und die ausschlaggebend für die Rentenhöhe des Einzelnen sind, nur selten überein. Wer die voraussichtliche Höhe der eigenen gesetzlichen Altersrente wissen will, kann diese jedoch bei einer der deutschlandweiten Auskunfts- und Beratungsstellen des DRV erfragen. Wenn es um die ausreichende Altersvorsorge geht, hilft der Versicherungsvermittler weiter.

Auf Wunsch analysiert der Versicherungsexperte nicht nur, mit welchem Alterseinkommen wie der gesetzlichen Rente und sonstigen Einkünften beispielsweise aus Kapitalanlagen und Vermietungen man insgesamt rechnen kann. Er stellt unter Berücksichtigung der Inflation auch fest, ob das voraussichtlich verfügbare Alterseinkommen ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard im Alter beizubehalten. Besteht eine voraussichtliche Einkommenslücke im Alter, hilft der Versicherungsfachmann auch bei der Auswahl der individuell passenden Vorsorgeformen.



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