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Die Zahl der berufsbedingten Unfälle steigt

Insgesamt verzeichnete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) letztes Jahr um 1,2 Prozent mehr Arbeits- und Wegeunfälle mit mindestens einem Schwerverletzten oder Getöteten als im Vorjahr. Die Anzahl der Wegeunfälle ist sogar um 4,9 Prozent gestiegen. Trotz eines gesetzlichen Unfallschutzes müssen Betroffene bei einer unfallbedingten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit mit finanziellen Einbußen im Vergleich zum bisherigen Einkommen rechnen. Es gibt jedoch Absicherungslösungen.

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle ist nach einer vorläufigen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) von 1.061.365 im Jahre 2012 auf 1.074.000 in 2013 um 1,2 Prozent gestiegen. Meldepflichtig ist ein Arbeits- und Wegeunfall nur, wenn eine gesetzlich unfallversicherte Person dabei getötet oder mindestens so verletzt wurde, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.

Konkret gab es 2013 889.276 meldepflichtige Arbeitsunfälle – 0,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Besonders stark war der Anstieg bei den meldepflichtigen Wegeunfällen. Insgesamt wurden letztes Jahr 184.936 Fälle registriert. Hier betrug die Zunahme von 2012 auf 2013 4,9 Prozent. Erfreulich dagegen ist der Rückgang der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle von 886 auf 767 Fälle um 13,4 Prozent. Im Detail starben 2013 bei einem Arbeitsunfall 455 Menschen (minus neuen Prozent) und bei einem Wegeunfall 312 Personen (minus 19,2 Prozent).

Gesetzlich limitierte Leistungen

Arbeitnehmer stehen in der Regel bei Arbeits- und Wegeunfällen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Leistungen wie medizinische BehandlungenReha-Maßnahmen sowie Verletztengeld, die Betroffene von der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen, richten sich nach gesetzlich festgelegten Vorgaben.

Führt der Unfall oder auch eine Berufskrankheit zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, erhält der Betroffene je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad eine Rente. Bei 100 Prozent Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente jedoch maximal zwei Drittel des Jahresverdienstes des Versicherten.

Ist der Versicherte zwar erwerbsfähig, kann aber in seinem bisherigen Beruf nicht weiterarbeiten, hat er im Übrigen keinen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Betroffene, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, haben in diesem Fall auch keinen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da es keine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente für Personen der genannten Altersgruppe mehr gibt.

Versorgungslücke

Im Prinzip besteht der gesetzliche Unfallschutz für Arbeitnehmer überwiegend nur bei Arbeitsunfällen beziehungsweise bei Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle. Wer jedoch auf dem Weg zur Arbeit einen kleinen Umweg fährt, um beispielsweise einkaufen zu gehen, ist nicht mehr gesetzlich geschützt.

In der Freizeit gibt es normalerweise keinen gesetzlichen Unfallschutz, obwohl sich hier die meisten Unfälle ereignen. Für Selbstständige, Hausfrauen und Kleinkinder besteht in der Regel gar keine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung.

Allerdings bietet die private Versicherungs-Wirtschaft diverse Lösungen wie eine private Unfall-, Erwerbs-/Berufsunfähigkeits- sowie eine Krankentagegeld-Versicherung, um die Versorgungslücke aufgrund eines fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Versicherungsschutzes zu schließen.



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