ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Die Zufriedenheit bei den Versicherungskunden ist hoch

Der aktuelle Jahresbericht des Versicherungs-Ombudsmanns belegt, dass sich im Vergleich zum gesamten Versicherungsbestand sehr selten Privatpersonen über Versicherer oder Versicherungsvermittler bei der neutralen Verbraucher-Schlichtungsstelle beschweren.

(verpd) Das Beschwerdeaufkommen über die Versicherer wie auch über die Vermittler beim Versicherungs-Ombudsmann, der neutralen Streitschlichterstelle für Versicherungs-Angelegenheiten, war bereits vorletztes Jahr auf einem niedrigen Niveau. Letztes Jahr ist es sogar noch weiter gesunken. Dies zeigt der aktuelle Jahresbericht des Versicherungs-Ombudsmanns.

Wer als Verbraucher zum Beispiel mit der Beratung oder Versicherungs-Vertragsbearbeitung, dazu zählen auch Kündigung oder Schadenregulierung, seines Versicherers nicht zufrieden ist, kann sich kostenlos an den Ombudsmann für Versicherungen als neutralen Schlichter wenden. Diese Schlichtungsstelle für Kundenbeschwerden ist im Bereich der privaten Lebens-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kfz- und sonstigen Schadenversicherungen wie Hausrat- und Berufsunfähigkeits-Versicherung zuständig, sofern der Streitwert 100.000 Euro nicht übersteigt.

Fast alle Versicherer in Deutschland erkennen den Ombudsmann als neutrale Entscheidungsinstanz an und setzen dessen Schiedsspruch um. 2016 gingen nach Angaben des aktuellen Ombudsmann-Jahresberichts bei der Schlichterstelle für Versicherungs-Angelegenheiten insgesamt 19.579 Beschwerden ein – das sind sechs Prozent weniger als noch im Jahr zuvor. Davon wendeten sich übrigens nur 344 Beschwerden gegen Vermittler.

Extrem niedrige Beschwerdequote

Insgesamt waren von den 19.579 Beschwerden 14.659 zulässig und 4.225 unzulässig. Unzulässig sind Beschwerden zum Beispiel, wenn sich die Beschwerde gegen eine Bank oder einen gesetzlichen Sozialversicherungs-Träger wendet, da dafür nicht der Ombudsmann für Versicherungen zuständig ist. Bei den 344 Vermittlerbeschwerden waren nur 137 Beschwerden zulässig.

In 695 Fällen wollte der jeweilige Beschwerdeführer keine Weiterverfolgung der Beschwerde durch den Ombudsmann, beispielsweise weil der Vorgang, noch bevor sich der Ombudsmann eingeschaltet hatte, geklärt werden konnte.

Der Versicherungs- und Vermittlerbestand, für den die Schlichterstelle zuständig ist, beläuft sich hierzulande auf rund 397 Millionen Versicherungspolicen und über 226.000 registrierte Versicherungs-Vermittler. Im Vergleich dazu ist die Beschwerdequote extrem niedrig. Detaillierte Informationen, wie und für welchen Bereich ein Schlichtungsverfahren möglich ist, enthält das Webportal des Ombudsmanns für Versicherungen.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen