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Durch die Inflation verliert die Rente automatisch an Wert

Die Inflation reduziert unter anderem auch die Kaufkraft der künftigen gesetzlichen Altersrente. Was man diesbezüglich für eine ausreichende Altersvorsorge beachten sollte.

(verpd) In den vergangenen sieben Jahren war die Inflation relativ niedrig. Doch nun steigt sie wieder und damit auch der Kaufkraftverlust des Geldes. Dies wirkt sich auch auf das künftige Alterseinkommen aus, da die Rentenanpassung nicht immer die Inflation ausgleicht, wie Statistiken belegen.

Zum 1. Juli eines jeden Kalenderjahres wird die gesetzliche Rente aufgrund vorgeschriebener Kriterien der Höhe nach angepasst. Die jährliche Rentenanpassung richtet sich unter anderem an der Entwicklung der Bruttolöhne der gesetzlichen Rentenversicherten aus.

Doch um eine ausreichende Altersvorsorge zu erreichen, ist es wichtig, nicht nur auf eine möglichst hohe Rentenanpassung zu hoffen, sondern auch die Inflation mitzuberücksichtigen, denn sie kann die Kaufkraft der Altersrente erheblich reduzieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Inflation höher ist als die jährliche Rentenanpassung – und davon muss zum Beispiel auch in diesem Jahr ausgegangen werden.

Rentenanpassung niedriger als die Inflationsrate

Während die Rentenanpassungen in den letzten drei Jahren in Westdeutschland zwischen 3,18 und 3,45 Prozent und in Ostdeutschland zwischen 3,37 und 4,20 Prozent lagen und damit immer höher waren als die Inflation mit zwischen 0,5 und 1,8 Prozent, gilt dies für 2021 nicht mehr. In diesem Jahr wird die Altersrente in den neuen Bundesländern nur noch um 0,72 Prozent und in den alten Bundesländern gar nicht erhöht.

Experten unter anderem auch von der Europäischen Zentralbank (EZB) gehen jedoch davon aus, dass die Inflationsrate in 2021 zwischen 1,5 und über 3,0 Prozent liegen kann. Damit wäre die Rentenanpassung niedriger als die Inflationsrate. Schon in der Vergangenheit gab es ebenfalls solche Jahre. Im Detail waren in West- und Ostdeutschland von 2004 bis 2008 sowie in 2010 und 2011 die Rentenanpassungen zwischen 1,10 und 1,76 Prozentpunkten niedriger als die Inflationsrate. 2013 war sie in Westdeutschland um 1,15 Prozentpunkte niedriger.

Wie sich der Kaufkraftverlust auswirken kann, zeigt folgendes Rechenbeispiel: Die Kaufkraft von aktuell 1.000 Euro liegt bei einer jährlichen Inflation von einem Prozent in 20 Jahren nur noch bei rund 820 Euro. Bei einer Inflation von zwei Prozent Inflation wären es im genannten Beispiel sogar nur noch circa 673 Euro. Das Beispiel verdeutlicht, dass eine nach heutigem Stand ausreichende Rentenhöhe in zehn, 20 oder gar 30 Jahren aufgrund der Inflation doch zu niedrig ist, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Kaufkraftverlust bei der Altersvorsorge berücksichtigen

Die Zahlen zeigen, dass die Rentenanpassungen der gesetzlichen Altersrente oftmals nicht einmal den Kaufkraftverlust, der durch die Inflation gegeben ist, ausgleichen. Das heißt, die Rente verliert in dem Fall an Kaufkraft.

Zusätzlich ist zu beachten, dass die gesetzliche Altersrente alleine bei Weitem nicht reicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Denn die künftige Rentenhöhe entspricht in der Regel nicht einmal der Hälfte des bisherigen Einkommens.

Daher ist für alle, die noch nicht in Rente sind, eine ausreichende Altersvorsorge wichtig. Zum einen gilt es also, die Lücke zwischen der bisherigen Einkommens- und der künftigen Rentenhöhe zu schließen, zum anderen sollte auch die Wertminderung der Rente infolge der Inflation abgesichert sein. In einem ausführlichen Beratungsgespräch kann ein Versicherungsexperte die hierzu notwendigen Analysen und Berechnungen erstellen und individuell passende Absicherungslösungen anbieten.



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