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Eine Erwerbsminderung führt oft zur Armut

Schnell kann eine Krankheit oder ein Unfall dazu führen, dass man keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Auch der Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht oft nicht aus, um den Betroffenen zu ersparen, dass sie auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind.

(verpd) Mehr als 519.000 Erwachsene im erwerbsfähigen Alter, die aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben konnten, waren Ende 2018 auf eine Grundsicherung angewiesen. Und das, obwohl mehr als ein Drittel dieser Betroffenen einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente aufgrund ihrer Erwerbsminderung hatten.

Ende 2018 erhielten laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) mehr als 519.100 Personen eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Das ist der höchste Stand, seit 2003 die Grundsicherung bei Erwerbsminderung als staatliche Sozialleistung eingeführt wurde. Erwachsene, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft keine oder nur weniger als drei Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben und den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus einem sonstigen eigenen Einkommen oder Vermögen bestreiten können, haben Anspruch auf eine Grundsicherung.

Von Ende 2017 auf Ende 2018 ist die Zahl der dauerhaft erwerbsgeminderten Personen, die auf eine solche Grundsicherung angewiesen waren, um nicht ganz ein Prozent beziehungsweise um 4.400 Betroffene gestiegen. Diese Sozialhilfeleistung wird maximal bis zur Altersgrenze, ab der der Betroffene Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente hat, ausbezahlt.

Trotz gesetzlicher Erwerbsminderungsrente

Wie die Destatis-Daten weiter zeigen, hatten von den rund 519.100 Beziehern einer Grundsicherung bei Erwerbsminderung fast 195.300 Betroffene Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen einer Erwerbsminderung. Zu diesen Renten zählen unter anderem die gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) oder die gesetzliche Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder auch einer Berufskrankheit.

Das heißt, bei fast 38 Prozent aller Beziehern einer solchen Grundsicherung reichte der alleinige Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen einer Erwerbsminderung nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt bestreiten zu können und nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Bei den anderen 62 Prozent bestand trotz der vorhandenen Erwerbsminderung gar kein Anspruch auf eine solche gesetzliche Rente, weil sie zum Beispiel zu kurz oder – wie die meisten Selbstständigen – gar nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren.

Aufgrund einer fehlenden oder auch unzureichenden gesetzlichen Rentenabsicherung im Falle einer Erwerbsminderung ist es daher für alle Erwerbstätigen wichtig, finanziell vorzusorgen. Die Versicherungswirtschaft bietet entsprechende Lösungen wie eine private Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung an, um im Falle des Falles den bisherigen finanziellen Lebensstandard halten zu können und nicht auf eine Sozialhilfe angewiesen zu sein.



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